Ist bei einem Hausratsschaden, den die Versicherung des Mieters abdeckt, die EB-Küche (Eigentum des Vermieters) mitversichert, da sie dem Mieter ja zur Nutzung überlassen wird?
Danke im Voraus.
Gruß,
Uwe
Hallo,
da hier der Vermieter die Gefahr trägt ist die Küche nicht über die Hausratversicherung des Mieters versichert.
Hier der entsprechende Passus aus den VHBs:
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören
vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser
Gefahr trägt.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten
oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind
diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das
gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
Grüße
Lars Grimm
Hallo,
da ich derzeit genau SO ein Problem mit einer mit-
gemieteten Single-Küche habe -siehe Posting weiter
unten bei „Gebäudeversicherungs-Anspruch“- bin ich
an diesem Beitrag sehr interessiert.
Bei der angemieteten Wohnung war ein Feuer in der
Single durch den Kühlschrank ausgebrochen. Vllt.
liest Du mal diesen Beitrag weiter unten, es
ist GENAU das Thema.
da hier der Vermieter die Gefahr trägt ist die Küche nicht
über die Hausratversicherung des Mieters versichert.
Das hört sich schonmal gut an. MEINE Hausratversicherung
hat aber den gesamten Brandschaden übernommen, der MIR
entstanden ist -außer natürlich der Küche-.
Jetzt nach 1 1/4 Jahr kommt der Gebäudeversicherer und
will mich jetzt noch in Regreß nehmen und hat eine sehr
hohe Schadensforderung an mich gestellt, weil der Brand
angeblich von einer eingeschalteten und vergessenen
Herplatte ausgegangen sei… ist er aber definitiv
nicht.
Ich weiß nicht so recht, was ich jetzt machen soll und
brauche unbedingt irgendwelche spezielle Infos über
Versicherungsrecht.
Hier der entsprechende Passus aus den VHBs:
WAS genau sind VHB’s und sind die für alle Versicherungen
gleich - hier ist es die Zurich Versicherung:
Nicht versicherte Sachen
Nicht zum Hausrat gehören
vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die dieser
Gefahr trägt.
Gibt es dazu mehr Infos, weil die Single-Küche war schon
über 20 Jahre alt und wurde bereits mehrfach durch einen
Hausmeister repariert…
Gefahr trägt: Er muß definitiv für den Schaden aufkommen,
da ja der Kühlschrank die Brandursache war.
Natürlich ist die Wohnung längst schon wieder bezugsfertig
renoviert und wird von einem neuen Mieter bewohnt.
WIE soll ich jetzt nach dieser Zeit noch beweisen, dass
der Kühlschrank der Auslöser war??? Oder ist der Vermieter
in der Beweispflicht und MUß MIR beweisen, dass er nicht
schuld ist?
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten
oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind
diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das
gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.
Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn ich eine Antwort
von Dir bekommen könnte, weil es für mich um sehr viel
Geld geht.
Grüße
Marie