EBK war vom Vormieter noch drin

Hallo,
wir sind Ende Dez.o8 in der jetzigen Wohnung eingezogen. Der Vermieter sagt die Küche hat der Vormieter drin gelassen. Wem gehört die jetzt?
Im Übergabeprotokoll stehen nur die Mängel vor unserem Einzug der EBK.

UND NUN? Wem gehört die Küche jetzt?

Hallo!

Ich würde sagen, dem Vermieter. Ihr habt die Wohnung mit der Küche übernommen und bezahlt habt Ihr für die EBK nichts.

Gruß
Carmen

vorsicht:smile:
die küche wird vom vermieter euch nur überlassen, ihr bezahlt also nichts dafür, wenn ablöse noch im mietvertrag, damit gehört sie zwar ihm, aber er kommt für keine schäden usw auf, was spätestens dann zu einem problem wird, wenn der vormieter ansprüche erheben sollte

wenn sie mietvermeitet wird, die küche, dann ist das was anderes, dann kommt voll der vermieter für alles auf
gruß tom

Ja, es ist eben eine blöde Situation. Dem Mieter gehört sie nicht. Ich würde den Vermieter auffordern, sie abzuholen, da ich meine eigenen Möbel einsetzen möchte. Der Mieter wäre die Sorge dann los.

Hallo,

die Regelung bezüglich der Einbauküchen ist regional unterschiedlich.
Häufig wird die EBK im Norden Deutschland als zur Wohnung gehörend betrachtet, d.h. auch wenn sie vorher ein Mieter gekauft hat, geht sie spätestens beim Auszug in den Besitz des Vermieters über, der sie dementsprechend dem neuen Mieter zur Verfügung stellt. Im Süden Deutschland ist es eher üblich, dass die Küche dem Mieter gehört und dementsprechend, wenn sie dem Nachmieter überlassen wird, dem Nachmieter und nicht dem Vermieter.

Da das aber, wie gesagt, regional unterschiedlich ist, bleibt nichts anderes üblich als im Zweifelsfall einen Anwalt zu befragen.

Grüsse,
d.

Guten Abend,

ja, würde ich auch so sehen. HIer gibt es das gar nicht. Entweder wird die Küche dem Nachmieter direkt verkauft oder mitgenommen.

Schöne Woche!

Hi,

Häufig wird die EBK im Norden Deutschland als zur Wohnung
gehörend betrachtet, d.h. auch wenn sie vorher ein Mieter
gekauft hat, geht sie spätestens beim Auszug in den Besitz des
Vermieters über, der sie dementsprechend dem neuen Mieter zur
Verfügung stellt. Im Süden Deutschland ist es eher üblich,
dass die Küche dem Mieter gehört und dementsprechend, wenn sie
dem Nachmieter überlassen wird, dem Nachmieter und nicht dem
Vermieter.

nein, das ist im Süden nicht so. Auch bei uns gehört dann die Küche zur Immobilie. Etwas anderes wäre es, wenn der Nachmieter die Küche vom Vormieter abgekauft hätte.

Gruß
Tina

Hallo,

nein, das ist im Süden nicht so. Auch bei uns gehört dann die
Küche zur Immobilie. Etwas anderes wäre es, wenn der
Nachmieter die Küche vom Vormieter abgekauft hätte.

Das mag durchaus zwischen Vermieter und Mieter so abgesprochen sein. Die süddeutschen Richter entscheiden bei Klagen bzgl. des Küchenbesitzes dennoch überwiegend so, dass wenn keine Regelung getroffen ist, die Küche dem Mieter gehört. Ist erstmal eine Regelung getroffen, stellt sich die Frage ja nicht mehr.

Grüsse,
d.

Hi,

Das mag durchaus zwischen Vermieter und Mieter so abgesprochen
sein. Die süddeutschen Richter entscheiden bei Klagen bzgl.
des Küchenbesitzes dennoch überwiegend so, dass wenn keine
Regelung getroffen ist, die Küche dem Mieter gehört. Ist
erstmal eine Regelung getroffen, stellt sich die Frage ja
nicht mehr.

Grüsse,
d.

kannst Du mir Urteile dafür nennen? Bei uns in der Gegend wird das nämlich nicht so gehandhabt.

Gruß
Tina

Hallo,

auf der Suche nach Urteilen bin ich über folgendes gestolpert:

http://tinyurl.com/yc9tvst

Darin steht u.a.:
„zunächst erneut zu prüfen haben, ob in seiner Region die von einem Mieter eingebrachte Einbauküche von der Verkehrsanschauung nicht als Zubehör anzusehen ist“
Es scheint nicht zwischen Nord- und Süddeutschland grosse Unterschiede gibt, sondern regional. Das einzig datierbare, weiterführende Dokument habe ich hier gefunden: http://www.bpm.bv.tum.de/mba/rechtl_grundl_projentw/…

Grüsse,
d.

Hi,

da ging es aber um eine von den Mietern selbst eingebrachte Küche, das diese wieder mitgenommen werden kann, ist soweit klar.

Ich zweifle an Deiner Aussage, das in Süddeutschland die vom Vormieter gestellte Küche nun dem Nachmieter (ohne Ablösezahlung) gehören soll.

Ich kann nicht für ganz Bayern sprechen, aber im Großraum Nürnberg und Oberpfalz kenne ich das nicht so, aber nur weil ich etwas nicht kenne bzw. anders gehandhabt wurde, heißt es ja nicht das es das nicht gibt. Deshalb hätten mich die von Dir genannten Urteile interessiert.

Gruß
Tina

Hallo,

nachdem ich nochmal den ganzen Artikelbaum gelesen habe, habe ich schwer das Gefühl, dass wir aneinander vorbeireden.

Ich schrieb:

die Küche dem Mieter gehört und dementsprechend, wenn sie dem
Nachmieter überlassen wird
, dem Nachmieter

Das heisst natürlich nicht, dass die Küche nicht vom Mieter mitgenommen werden kann, denn dem gehört sie in dem Fall ja. Es ist nur nicht so, dass sie automatisch zur Mietsache zugeordnet wird und dadurch dem Vermieter gehört.

Viele Grüsse,
d.