Hallo,
angenommen, Vermieter V vermietet eine Wohnung mit Einbauküche an den Mieter M.
In dieser Küche sind gebrauchte, funtioneirende Geräte wie Waschmaschine, Spülmaschine und Trockner vorhanden, die der M nutzen kann und soll.
Weiter angenommen:
Es gilt die übliche Kleinreparaturklausel, z.B. max. 100 Euro und max. ca. 6 % der Jahresnettomiete…also ok.
FERNER gälte als vereinbart: „dem M wird eine kompl. EBK mit Geäten übergeben…evtl. anfallende Reaparaturen oder Austausch der Geräte hat der M zu übernehmen“.
Wäre solch eine Klausel dann wirksam vereinbart? Widerspräche sie nicht der Kleinreparaturklausel? Gerade auch weil eben ja der V die Mietsache nutzbar zu halten hat, außer es sind eben die Dinge, die bis zu 100 EUR als Kleinreparatur anfallen!?
Ansonsten würde der V ja darauf hoffen, die Geräte gehen alsbald kaputt, damit sein M dann auf eigene Kosten ihm dann neue (bzw. zumindest gleichwertige gebrauchte) beschaffen muss /instandhalten muss…obwohl die Einrichtungen ja in der Miete enthalten sind.
Auf diesem Wege erhält der V anteilige Miete, die er für eine Neuanschaffung benutzen sollte und dennoch hat der M die Gerät dem V zu ersetzen und zu reparieren.
Wie seht ihr diesen theoretischen Fall? Regelung wirksam!?
LG
living free