EC Betrug mit PIN bei bekannten Täter

Im Internet suchte ich bereits Fälle mit dem oben genannten Thema.

Dabei fand ich jedoch immer nur Fallbeschreibungen bei denen der Täter nicht bekannt ist.

Mich würde interessieren, ob man als EC Karten Besitzer eine teilschuld bekommen kann vor Gericht, wenn man die PIN zur EC Karte zb zusammen in der Geldbörse trug oder auf sonstige Weise grob fahrlässig handelte. Oder ist dies im Falle wenn der Täter bekannt ist egal, so dass der Täter auf jeden Fall für den kompletten Schaden haftet.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Die Frage der Fahrlässigkeit ist im Verhältnis zum Schädiger unerheblich. Dies interessiert nur die Bank oder eine Versicherung die den Schaden begleichen/regulieren sollen.
Der Schädiger handelt vorsätzlich kriminell, daher wäre es geradezu grotesk würde man aufgrund von fahrlässigem Handeln des Geschädigten dem Schädiger einen Teil seines rechtswidrig erlangten Vermögensvorteils lassen.
Es muß natürlich auch was zu holen sein…

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