EC-Karte eingezogen

ALG2, Konto bei der Kreissparkasse, Zahlungseingang 800€ monatlich, Saldo am Monatsanfang immer ca. 700€ Haben, Ende des Monats immer ca. 100€ Soll, Zinssaldo immer plus

->

kein Dispo gewährt, Bonität existierender und bezahlter VISA-Karte auf 0 € gesetzt, EC-Karte eingezogen!

Ist das zwischenzeitliche Soll auf dem Konto illegal (bzw. verstösst gegen die AGB)?

Unbrauchbarkeit der VISA-Karte und EC-Karte rechtens bzw. OK ?

kein Dispo gewährt, Bonität existierender und bezahlter
VISA-Karte auf 0 € gesetzt, EC-Karte eingezogen!

Es gibt keinen Anspruch auf Kredit.

Ist das zwischenzeitliche Soll auf dem Konto illegal (bzw.
verstösst gegen die AGB)?

Wie wäre es mal mit selber nachlesen? Neben den AGB gibt es noch diverse Sonderbedingungen, insbesondere für die Nutzung von Zahlungsverkehrsinstrumenten.

Gruß
C.

hi,

kein Dispo gewährt, Bonität existierender und bezahlter
VISA-Karte auf 0 € gesetzt, EC-Karte eingezogen!

Bei der geschilderten Ausgangslage so zu erwarten.

Ist das zwischenzeitliche Soll auf dem Konto illegal (bzw.
verstösst gegen die AGB)?

Die Bank die den beschriebenen Kunden ins Soll läßt handelt aus Kulanz und kann dieses Verhalten jederzeit ändern, befristen oder einstellen.
Einen Anspruch auf Kulanz, Gewohnheitsrecht oder Kreditanstpruch gibt es nicht.

Unbrauchbarkeit der VISA-Karte und EC-Karte rechtens bzw. OK ?

Ja natürlich, das sind Nebenabreden, die den Kontokorrentvertrag nicht tangieren.
Das Konto bleibt weiterhin benutzbar, ledigleich eine nicht notwendige zusätzliche Funktion wurde unterbunden.

Grüße

Uwe

Hallo

Es gibt keinen Anspruch auf Kredit.

Natürlich nicht. Nur im Gegensatz zu einer mit Kreditrahmen versehenden Kreditkarte, dient eine EC-Karte zum bargeldlosen Bezahlen im Handel. Ein Kredit ist damit nicht verbunden.

Benni

Hallo,

Es gibt keinen Anspruch auf Kredit.

Natürlich nicht. Nur im Gegensatz zu einer mit Kreditrahmen
versehenden Kreditkarte, dient eine EC-Karte zum bargeldlosen
Bezahlen im Handel. Ein Kredit ist damit nicht verbunden.

zumindest Maestro-Zahlungen mit Autorisation stellen einen Kredit dar: räumt der Kontoinhaber in der Zeitspanne zwischen Autorisation und Buchung das Konto ab, bleibt das KI auf dem durch die Buchung entstehenden Sollsaldo sitzen.

Gruß
Christian

Unbrauchbarkeit der VISA-Karte und EC-Karte rechtens bzw. OK ?

Ja natürlich, das sind Nebenabreden, die den
Kontokorrentvertrag nicht tangieren.

Ein bisschen fragwürdig finde ich es schon, wenn man die Jahresgebühr der VISA-Karte im Voraus bezahlt hat und sie dann für das, wofür man sie womöglich angeschafft hat (zinsfreie Zahlungszielverschiebung), nicht mehr nutzen kann. Dann sollte die Jahresgebühr bei Kündigung zumindest anteilig zurückerstattet werden. Falls das so ist, ziehe ich den Einwand zurück :smile:.

Grüße,
Sebastian

Hallo,

Zahlungszielverschiebung), nicht mehr nutzen kann. Dann sollte
die Jahresgebühr bei Kündigung zumindest anteilig
zurückerstattet werden. Falls das so ist, ziehe ich den
Einwand zurück :smile:.

ist so. Dazu gibt es ein BGH-Urteil.

Gruß
Christian