EC-Karte-Kosten für die Sperrung?

Hallo liebe Experten!

Habe letztens leider mein Konto ein bißchen sehr überzogen, woraufhin ich jetzt kein Geld mehr bekomme. Gut und schön. Abwer kann mir die Bank wirklich 5, 10 berechnen für die Sperrung der Karte? Vielen Dank für eine Antwort!

Gruß,
M.

Abwer kann mir die Bank wirklich 5, 10 berechnen für die
Sperrung der Karte?

Wenn´s in den entsprechenden AGB der Bank bzw. dem Preis- und Leistungsverzeichnis so festgelegt ist und diese wirksam in Deinen Vertrag mit der Bank einbezogen wurden: Ja.

Ciao, Wotan

Hallo,

Wenn´s in den entsprechenden AGB der Bank bzw. dem Preis- und
Leistungsverzeichnis so festgelegt ist und diese wirksam in
Deinen Vertrag mit der Bank einbezogen wurden: Ja.

weder in den AGB noch im vorgeschriebenen und vordefinierten Preis- und Leistungsverzeichnis wird diese Gebühr geregelt. Sie bemißt sich damit gem. 315 BGB. 5 oder 10 Euro verstoßen dabei nicht gegen den Grundsatz der Billigkeit.

Gruß,
Christian

Ciao, Wotan

Hallo,

Wenn´s in den entsprechenden AGB der Bank bzw. dem Preis- und
Leistungsverzeichnis so festgelegt ist und diese wirksam in
Deinen Vertrag mit der Bank einbezogen wurden: Ja.

weder in den AGB noch im vorgeschriebenen und vordefinierten
Preis- und Leistungsverzeichnis wird diese Gebühr geregelt.
Sie bemißt sich damit gem. 315 BGB. 5 oder 10 Euro verstoßen
dabei nicht gegen den Grundsatz der Billigkeit.

Hier mal ein Auszug aus beliebigen Bank-AGB:

„Die Bank ist berechtigt, für ihre Leistungen Entgelte zu verlangen.
Dies gilt auch für Leistungen, die zusätzlich zu den üblichen Grundleistungen erbracht werden.
Die Höhe der Entgelte bestimmen wir gem. § 315 BGB (…)
Für typische, regelmäßig vorkommende Bankleistungen gelten die im Preisaushang, ergänzend im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Entgelte.“

Also: Grundvoraussetzung ist die Regelung in den AGB, dann läuft´s entweder über 315 oder über das Preis- und Leistungsverzeichnis. Bei meiner Bank ist´s in letzterem enthalten.

Ciao, Wotan

Also: Grundvoraussetzung ist die Regelung in den AGB, dann
läuft´s entweder über 315 oder über das Preis- und
Leistungsverzeichnis.

Der § 315 BGB gilt immer und nicht nur dann, wenn man ihn in seine AGB reinschreibt. Im Preisaushang wiederum sind gem. § 5 PangV nur wesentliche Leistungen aufzunehmen und eine Sperre gehört ganz sicher nicht dazu. Und genau aus diesem Grunde steht die Sperrung der ec-Karte bzw. die dafür zu zahlende Gebühr normalerweise nicht im Preisaushang. „Normalerweise“ heißt hier „nach meinem Kenntnisstand bei keiner Bank“. Diesen Kenntnisstand habe ich gerade noch einmal via Google verifiziert.

Bei meiner Bank ist´s in letzterem

enthalten.

Insofern würde ich rein interessehalber mal wissen, um welche Bank es sich bei diesem Exoten handelt.

Gruß,
Christian