Hallo,
eine rein hypothetische Frage:
Herr A hat seine EC-Karte zu Haus in seinem Ordnern, die PIN auch. Er fliegt in Urlaub. Während der Abwesenheit wird in das Haus eingebrochen, die Diebe finden EC-Karte und PIN und räumen das Konto leer. Hat Herr A fahrlässig gehandelt? Ist der Schaden durch die Bank / Versicherung zu ersetzen?
Wie müsste Herr A sich korrekt vehralten, damit er auf dem Schaden nicht sitzen bleibt?
Hallo,
eine rein hypothetische Frage:
leider nicht. passiert oft genug, dass es Rechtsprechung hierzu gibt.
Hat Herr A fahrlässig gehandelt?
Ja.
Ist der Schaden durch die Bank / Versicherung zu ersetzen?
Im Regelfall nicht.
Wie müsste Herr A sich korrekt vehralten, damit er auf dem
Schaden nicht sitzen bleibt?
PIN und Karte getrennt aufbewahren. So wie es die Kartenbedingunge vorschreiben.
PIN und Karte getrennt aufbewahren. So wie es die
Kartenbedingunge vorschreiben.
Hallo,
und ab wann spricht man von „getrennt“?
An zwei völlig unterschiedlichen Orten im Haus? Oder in zwei verschiedenen Ringordern? Er kann die PIN ja nicht im Garten vergraben.
Übrigens mal nebenbei bemerkt: Herr A würde nach dem Einbruch sicherlich nicht sagen, dass die PIN gleich hinter der EC-Karte abgeheftet war, sondern in einem anderen Zimmer des Hauses lag.
Wenn er dann NICHT fahrlässig handelte, ist dann der Schaden gedeckt?
hallo
eine sichere möglichkeit ist ,wenn die pin verschlüsselt ist
(z.B. geburtstagszahlen davor oder dahinter setzen)
Hallo Karsten,
Hat Herr A fahrlässig gehandelt?
Ja.
bis hierhin bin ich Deiner Meinung, aber hier
Wie müsste Herr A sich korrekt vehralten, damit er auf dem
Schaden nicht sitzen bleibt?
PIN und Karte getrennt aufbewahren. So wie es die
Kartenbedingunge vorschreiben.
bin ich doch überrascht. Seit wann darf die PIN aufbewahrt werden?
Gruß
Ramona
Hat Herr A fahrlässig gehandelt?
Ja! Wenn du deine PIN erhälst, steht auf dem Zettel (den niemand zu lesen scheint), dass die PIN vernichtet werden soll. Getrennt wäre für mich, wenn du die PIN z.B. in einem Safe aufbewahren würdest, also in einem gesicherten Behälter.
Bitte NIEMALS!!! die PIN mit Geburtstagen oder ähnlichen Daten (Terlefonnummern) ergänzen. Die Diebe sind nicht dumm! Die wissen das, schauen in Teleonbüchern nach…
Ist der Schaden durch die Bank / Versicherung zu ersetzen?
Wieso sollten sie? Kann die Bank da was für? Sie hat darauf hingewiesen, dass die PIN vernichtet werden muss.
Wie müsste Herr A sich korrekt vehralten, damit er auf dem
Schaden nicht sitzen bleibt?
PIN lesen, Zettel vernichten oder eben in einem Safe/ Schließfach aufbewahren.
Wegen deiner Anmerkung, wie die Bank denn nachweisen soll, dass der Kunde wohl kaum sagen wird, dass die PIN bei der karte war… in der Regel geht der Dieb ja mit der Geheimzahl an den Geldautomat, und da bekommt er nunmal nur mit der PIN das Geld. Und bei nur 3 Fehlversuchen ist das unmöglich (natürlich sind die Betrugsfälle ausgenommen, wo die PIN durch spezielle Lesegeräte ausspioniert wurden).