EC-Karte Unterschrift - Sicherheit

Hallöchen,
ich war gestern einkaufen mit der EC-Karte meines Freundes. Er hat mir die PIN mitgegeben, aber die beim Kaufhof machen die Kartenzahlung mit Unterschrift.
Das heißt, ich mußte den Kassenbon unterschreiben und das wars.

Da stand ich nun etwas bescheuert und habe einfach unterschrieben. Kein Mensch hat es irgendwie gestört, daß ich als Frau Frank heiße.
Naja, Glück für mich, aber was passiert denn eigentlich wenn mir mal meine EC-Karte abhanden kommt und irgendwer mit meiner Karte beim Kaufhof einkauft. Habe ich da irgendwelche Rechte, daß ich die Geldzahlung zurückbekomme, oder habe ich dann einfach Pech gehabt.

Wie sieht es aus, wenn ich die Karte sperren lasse? Bekommt die gute Frau beim Kaufhof ne Mitteilung auf ihr Gerät, daß die Karte gesperrt ist, oder habe ich da auch wieder Pech gehabt??

Gruss

Sina

Hallo Sina,

Naja, Glück für mich, aber was passiert denn eigentlich wenn
mir mal meine EC-Karte abhanden kommt und irgendwer mit meiner
Karte beim Kaufhof einkauft. Habe ich da irgendwelche Rechte,
daß ich die Geldzahlung zurückbekomme, oder habe ich dann
einfach Pech gehabt.

der Beleg, den Du unterschrieben hast (und natürlich auch alle anderen), wird nur im Streitfall wichtig. Bei einer zweifelhaften Buchung wird der Karteninhaber „aber hallo!“ sagen und dann verlangen, daß der Zahlungsempfänger nachweist, daß der auch wirklich Karteninhaber und nicht Hinz ode rdder stadtbekannte Kunz die Karte vorgelegt hat. Das wird dann unter Umständen ein bißchen schwierig, so wie in dem Fall, den Du uns geschildert hast.

Sind die Unterschriften allerdings einigermaßen gleich, wird es schwierig und ein „guter“ Dieb wird die Unterschrift natürlich auch ein bißchen üben.

Wie sieht es aus, wenn ich die Karte sperren lasse? Bekommt
die gute Frau beim Kaufhof ne Mitteilung auf ihr Gerät, daß
die Karte gesperrt ist, oder habe ich da auch wieder Pech
gehabt??

Nein, nicht Du, sondern der Händler. Das ist genau das Problem mit diesem Verfahren: Beim PIN-Verfahren wird online sowohl abgefragt, ob das Limit für die Karte erreicht ist und ob die Karte gesperrt ist. Beim Unterschriften-Verfahren sieht das anders aus: Da werden nur die Daten (Konto-Nr., BLZ) der Karte ausgelesen. Der Handel hat dieses Verfahren geschaffen, um die Kosten des anderen Verfahrens zu sparen. Das geht dann im Einzelfall nach hinten los.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

also einfach mal bewusst falsch unterschreiben und den Beleg zurückgehen lassen? Kann man es in diesem Fall auch machen? :smile:

Gruß
Marco

Hallo Marco,

also einfach mal bewusst falsch unterschreiben und den Beleg
zurückgehen lassen? Kann man es in diesem Fall auch machen?

Das wäre Betrug und lässt den Zahlungsanspruch des Verkäufers wieder aufleben (ec-Zahlung erfolgt erfüllungshalber -> platzt die Zahlung hat er natürlich weiterhin Anspruch auf sein Geld).
Ist natürlich eine Frage der Beweisbarkeit. Kann dir nachgewiesen werden, dass du etwas mit Karte kaufst und die Abbuchung zurückgehen lässt (und dies von Anfang an vorhattest) wirst du ein gewaltiges Problem haben.
Lässt sich der Karten"ausleiher" feststellen (persönlich bekannt, Videoüberwachung etc), so muss er die Ware/Leistung bezahlen/zurückgeben und dürfte Bekanntschaft mit dem StGB machen.

Gruss
Nils

Hallo Nils,

das genau war meine Frage… es wäre letztendlich eine Beweisführung, die das belastende Unternehmen führen müsste, richtig?

Gruß
Marco

Hallo nochmal,

das genau war meine Frage… es wäre letztendlich eine
Beweisführung, die das belastende Unternehmen führen müsste,
richtig?

Der Händler und die Staatsanwaltschaft werden wahrscheinlich versuchen, bei Verdacht auf Missbrauch der Karte den Übeltäter zu finden.
Sollte deine Karte des öfteren zu solchen „Einkäufen“ genutzt werden, kann sie natürlich gesperrt werden (seitens der Bank wegen Missbrauchsverdacht).
Irgendwann kommt es eh raus…

Die Sp*rk*sse einer europäischen Hauptstadt hat mir mal eine ec-Karte eines Namensvetters zugeschickt, nachdem ich wochenlang dessen Kontoauszüge erhielt. Meine Schwester hatte dort ein Konto und hat meine Adresse als Postanschrift angeben wollen. Irgendwie haben die dann was ziemlich durcheinander gekriegt. Trotz mehrerer Telefonate waren die nicht in der Lage, diese Sauerei abzustellen. Ob mein Namensvetter die Auszüge meiner Schwester erhielt, konnten oder wollten sie nicht nachvollziehen. Egal, war eh ein Nullkonto. Leider kam die zugehörige Pin nicht bei mir an… Aber ich hätte auch so damit einkaufen können (bis die Karte vom echten Inhaber oder der Bank gesperrt wird, weil sie ja nie bei ihm ankam). Ich hätte sogar meinen Ausweis zeigen können, war ja der gleiche Name drauf, und Peek&Cloppenburg hätte mir den ganzen Laden verkauft. Meine kriminelle Energie hielt sich aber in Grenzen. Ich habe lediglich eine fremde bewegliche Sache zerstört: Schere, schnippschnapp, ab in den Mülleimer mit der Karte.

Gesetzestreuen Gruss :wink:
Nils

Hallo Nils,

ich rede ja auch nur von der Theorie… ein solch Ding und Studium + Ausbildung ist dahin… da komme ich nicht mal im entferntesten auf so einen Gedanken :smile:

Aber letztendlich wäre es durchaus machbar. Vor allem, da ich weiß, dass Videobänder nur im Fall der Beweissicherung sichergestellt werden (falls man darauf einen überführten Täter hat). Sonst werden sie nach 2 Tagen automatisch gelöscht. :smile:

Tja… und solange braucht ja alleine Die Buchung :smile: Es wäre also durchaus schwierig.

Gruß
Marco

Da stand ich nun etwas bescheuert und habe einfach
unterschrieben. Kein Mensch hat es irgendwie gestört, daß ich
als Frau Frank heiße.

Hast du etwa mit dem Namen deines Freundes unterschrieben?

Gruß
Nelly

Hallo Sina,

ich gebe dir völlig Recht, dass es nur wenige Kassierer/-innen gibt, die so eine Unterschrift überhaupt vergleichen.

Noch besser wir es wenn ich mit Kreditkarte bezahle. Da hab ich oft die Karte schon wieder im Geldbeutel, bevor ich den Beleg überhaupt unterschrieben habe.

Das ist jedoch alles Nachlässigkeit des Handels und wie Christian ghesagt hat, nicht dein Problem.

Gruß Ivo