EC Karte- Unterschriftenfälschung

Hallo,

mein Mann war gestern im Autohaus, TÜV und diverse Reparaturen. Unser Konto (wurde erst 2017 auf uns beide geschrieben ) lief die Jahre zuvor immer auf meinen Namen. Deshalb habe ich auch auf der Karte unterschrieben, passt eh nur ein Name drauf. Mein Mann wollte also gestern mit der EC Karte bezahlen, die vom Autohaus meinten, wenn er unterschreibt würde es Urkundenfälschung sein, weil ja nur mein Name auf der Karte steht.

Ist das wirklich so?

LG
pauline

Wer steht denn als Karteninhaber drauf?
„Adam“ und „Eva“ ?

Hallo,

ich kenne keine andere Regel, als dass die Karten personengebunden sind. Die Weitergabe, auch innerhalb eines Ehepaares, ist laut den Geschäftsbedingungen der Banken nicht gestattet. Du benutzt also aus Sicht der Bank und des Händlers die Karte Deiner Frau zu unrecht. Das kann der Händler ablehnen.

Aber nicht aus Gründen der Urkundenfälschung, sondern wegen unrechtmäßiger Benutzung. Im schlimmsten Fall könntest Du die Karte ohne Einwilligung benutzen und der Händler wegen (grober) Fahrlässigkeit für den (aus Sicht der Inhaberin) unrechtmäßigen Betrag haften.

Wenn das Konto wirklich auf beider Namen läuft, können auch beide eine eigene Karte ausstellen lassen.

Grüße
Pierre

Hallo,

danke für die Info. Ist also so. Jetzt bin ich schlauer…

Werde mal darüber nachdenken, war ja nur ne einmalige Sache.

Ich stehe übrigens als Karteninhaber auf der Karte.

Pierre, bin übrigens weiblich :smile:

Danke für die Hilfe und schönes Wochenende
pauline

1 Like

Ich entschuldige mich aufrichtig. Das Detail war mir zwischen dem Lesen der Frage und dem Schreiben der Antwort entfallen … offenbar „grauer-Himmel-Demenz“ … :wink:

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… und auch, wenn das Konto nur auf einen Namen läuft - jedenfalls bei meiner Bank.

Hallo Pierre,

Nicht so schlimm, Hast es ja noch bemerkt.

Hab ich auch manchmal :wink:

LG
paulne

Hallo,

man kann ein Konto als Ehekonto (oder sonstiges Paarkonto, nehme ich an) führen.
Dann sind beide Partner berechtigt, über das Konto zu verfügen und auf den Kontoauszügen stehen auch beide Namen als gemeinsame Kontoinhaber drauf.

Als logische Konsequenz daraus werden dann normalerweise zwei Karten ausgestellt, eine mit deinem Namen, eine auf den Namen des Mannes.

Es darf jeweils nur der Karteninhaber unterschreiben, nur der Karteninhaber darf die Karte benutzen.

Das Autohaus hatte Recht und ihr solltet mal bei der Bank nachfragen, warum es für ein Gemeinschaftskonto nur eine Karte gibt.

Wie gesagt, ich werde es mir überlegen. Bin ja jetzt „schlau“ geworden.

LG
pauline

Hallo,

Das habe ich jetzt auch gelernt.

Ja, sollte man wirklich machen…

LG pauline

Das kann ich auch beantworten. :wink:

Wenn sie keine zweite Karte beantragen, bekommen sie auch keine. :smile:

Gruß
Christa

Hallo Christa,

danke für die „Belehrung“ :wink:

Wie gesagt, wir hatten vorher jeder ein eigenes Konto. Ich hatte mich noch nie mit dieser Materie beschäftigt. Zum Glück gibt e ja Euch…

LG
pauline

Hallo Pauline,

auch wenn du das in Anführungszeichen geschrieben hast, war es nicht als Belehrung vorgesehen. :stuck_out_tongue: Nur weil @X_Strom meinte, ihr solltet bei der Bank nachfragen, warum … ihr müsst gar nichts nachfragen, wenn ihr eine zweite (Partner-)Karte haben wollt, sagt ihr das der Bank und dann bekommt ihr die, ganz einfach. :smile: Je nach Bank müsste die sogar kostenlos sein, zumindest eben bei Gemeinschaftskonten.

Gruß
Christa