EC-Karte verloren

Hallo,

nun ist es mir also auch einmal passiert: EC-Karte verloren. Vermutlich im Supermarkt, wie auch immer. Den Verlust hatte ich leider erst am nächsten Tag in der früh bemerkt. Ich rufe also die Service-Rufnummer der Stadtsparkasse an und bitte um Sperrung der Karte. „Da sind sie bei mir richtig“, bestätigt mir die Dame am Telefon. Ich atme auf - schon mal beruhigend zu wissen. „Wie ist Ihnen die Karte denn abhanden gekommen? War es Diebstahl?“ Ich schildere der Dame meine Vermutung, daß mir die Karte wohl aus der Brieftasche geglitten sein muss. „Aha, Sie sind also Schuld.“ Meinen befremdeten Gesichtsausdruck konnte die Dame am anderen Ende der Leitung leider nicht sehen. Um die ‚Schuldfrage‘ war es mir bei meinem Anruf eigentlich nicht gegangen. Da diese Feststellung aber sehr nach Absicherung seitens Stadtsparkasse klang, frage ich doch gleich noch nach, wie es denn um die Haftung bei Mißbrauch der Karte bestellt sei. „Bis zur Sperrung der Karte haften sie natürlich.“ Natürlich. Und danach? „Das käme darauf an, das müssten wir dann erst mal sehen“, kommt es ebenso kühl wie vage zurück. Nach dieser aufschlußreichen Feststellung und der nochmaligen Bestätigung der Sperre betrachtet das ‚Service‘-Fräulein das Gespräch als beendet.

Einmal abgesehen davon, daß ich ein anderes Verständnis von Service habe und mir als langjährigem Kunden in diesem Telefonat das Gefühl vermittelt wurde, ich würde vielleicht nur versuchen, einen Verlust der EC-Karte vorzutäuschen und meine Hausbank zu betuppen, interessiert mich doch, wie es tatsächlich um die Haftung bei Verlust bestellt ist? Kann sich eine Bank trotz Beantragung einer Sperre bei Mißbrauch nach Sperrzeitpunkt noch aus der Haftung herauswinden? Gibt es hier einheitliche Regelungen?

Danke und Gruß

Hallo !

Von dem Zeitpunkt an, wo du die Karte gesperrt hast, haftest du auch nicht mehr für etwaige Umsätze.

So einfach ist das !

Gruß, Kris

Hallo,

Von dem Zeitpunkt an, wo du die Karte gesperrt hast, haftest
du auch nicht mehr für etwaige Umsätze.

es sei den, neben der Karte ist auch ein Zettel mit der PIN verloren gegangen…

Es gibt einen Vertrag über die Maestrokarte. Darin stehen die genauen Haftungsbedingungen. Diese sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Wenn ein Schaden entsteht (was ohne PIN-Verlust weitgehend unmöglich ist), sollte man sich diese von der Bank geben lassen.

Auf der Karte steht die Pin verschluesselt,
die kann man nicht knacken, absolut nicht,
wissenschaftlich nachgewiesen, totsicher.
Man muss die PIN also irgendwie absichtlich
oder fahrlässig weitergeben haben.

Man kann es aber durch probieren schaffen.
9999 mögliche Pins sind nicht viel.
Nach einigen Fehlversuchen (3?),
wird die Karte nicht mehr angenommen,
der Fehlversuchszähler steht auf dem Magnetstreifen
drauf, und kein Bankautomat nimmt die Karte mehr an.

Bei sach ich mal 1 Mio verlorenen/gestohlenen EC Karten pro Jahr,
sollten es doch so 250 Finder/Diebe (eher 2000) pro Jahr schaffen,
durch ‚Glück‘ auf Anhieb die richtige PIN zu erwischen.

Den Fehlversuchzähler, der ist nicht verschlüsselt,
den kann man mit einem handelsüblichen Kartenschreiber
zurücksetzen, wenn man sich auskennt.

Dann muss der Betrüger einige Monate von Automaten zu Automaten
rennen, und zwischendurch den Zähler zurücksetzen.

Dann gibt es aber auch ausgemusterte (gestohlene)
Bankautomatenmodule, dann die Karte rein, nach zwei Fehlversuchen
wieder in den Kartenschreiber, 0 Fehlversuche zurückschreiben, und wieder in das Modul und so weiter, bis man die PIN hat. In Deutschland sollte das aber nicht möglich sein, an so ein Modul zu bekommen.
Das Modul hebt natürlich kein Geld ab, aber
es meldet, dass die PIN stimmt. Dann gehen die Betrüger damit
zu einem richtigen Automaten. Wenn der nicht weiss dass die Karte gesperrt ist, dann wird abgehoben. Ein par Wochen Zeit und schon hat man die Pin raus, (Nierdriglohnland oder Roboter). Das macht vielleicht 300 Euro Kosten bei 1000 und mehr Euro abgehoben.

Das geht auch mit Karten, die man mal kurz aus der Hand gibt,
der Betrüger kopiert sie einfach schnell,
mit einem handelsüblichen Kartenschreiber,
und gibt sie zurück, u.U alles total unbemerkt.
Das ist dann umso schlimmer, denn man meldet sie ja dann
nicht als verlustig und lässt sie nicht sperren.

Das war wohl mal so, ob das heute noch geht,
weiss ich nicht, ich wüsste aber nicht, warum es nicht
mehr möglich wäre, eigntlich geht das nur mit dem
Schutz des Fehlversuchszählers.
Aber dann gibt es ja immer noch dir Glückspilze,
die die Pin sofort rausfinden, man müsste
längere Pins oder Pins mit Buchstaben machen.

Hallo,

es sei den, neben der Karte ist auch ein Zettel mit der PIN
verloren gegangen…

kann ich verneinen. Einen Zettel brauche ich nicht, ich notiere mir die PIN immer auf der Karte.

Kleiner Galgenhumor am Rande :smile:
Danke für die Hinweise!

Gruß

Hallo,

PIN von der gefundenen/gestohlenen Karte ausprobieren (3 Versuche) geht natürlich immer. Dieses Risiko trägt der Kunde.

Ich muss nur jetzt 3333 Karten klauen um statistisch einmal Erfolg zu haben. Kriminelle, die diese Strategie verfolgen, sollten es besser mit ehrlicher Arbeit versuchen. Die Studenlöhne sind da besser :smile:

Auf der Karte steht die Pin verschluesselt,

Selbst dass ist heute bei den meisten Karten nicht mehr der Fall. Die Autorisierung erfolgt online

Den Fehlversuchzähler, der ist nicht verschlüsselt,
den kann man mit einem handelsüblichen Kartenschreiber
zurücksetzen, wenn man sich auskennt.

Ja, dummerweise wird der Fehlbedienungszähler auch online mitgeführt. Den Fehlbedienungszähler auf der Karte zu manipulieren ist daher eine sichere Möglichkeit die Karte sofort zu sperren.

Mißbrauch bei Karten mit PIN erfolgt im Regelfall durch

  • Notierte und mitgestohlene PIN
  • Ausspähen (meist Familienangehörige, aber auch über die Schulter schauen)
  • Vorschaltgeräte/manipulierte POS-Terminals.

Ich sagte ja auch,
dass das mal so war.
Aber gilt die neue Sicherheit
für alle Karten an allen Automaten der Welt,
mit allen Zahlungssystemen
(Cirrus, Maestro etc) die mittlerweile
auf den EC Karten sind, womit man überall auf
der Welt abheben kann.
Einige werden wohl nicht mal zeitnah
mitbekommen, dass die Karte gesperrt ist.

Der Umstand, dass nun die PIN online
verifiziert wird, birgt weitere
Ausspähungsgefahren.
es sollte auch nicht so sein,
dass alle 9999 Pins belegt sind,
mitunter könnte auch mehere Pins
passen als nur 3.
Aber gut, das sind alles
recht unwahrscheinliche Risiken,
den ein oder anderen wird es
schon treffen,ab und an mal.

Was für ein Zufall:

Ich hab meine EC Karte
ungültig gemscht durch dreifache Falscheingabe,
aus Versehen, ich hab 2 Karten und sie verwechselt.
Ich hab eine neue bekommen letze Woche,
aber aus dem Grund dass die alte abgelaufen war.
Ich hab der Bank nichts gesagt, ich hab ja 2,
die eine brauch ich eigentlich nie.

Die neue tut’s wieder. Irgendwie lässt das doch
Zweifel aufkommen and Deiner Meinung,
dass der Fehlversuchszähler online gepflegt wird.
Es sieht eher so aus, dass er auf der Karte ist,
zumindest bei meinem Institut.

Dann überleg dir mal das mit der Online Pinabfrage,
das birgt risiken, sie könnte abgehöhrt werden.