EC-Karte weg

Hi,
wenn die EC-Kartre verschwunden ist und der Dieb/Finder damit „mit der Unterschrift“ eingekauft hat, muss man dann als Besitzer haften?
Wie verhält es sich, wenn mit der PIN Geld abgehboen oder bezahlt wurde?
Alexander

Hi Alexander,

wenn die EC-Kartre verschwunden ist und der Dieb/Finder damit
„mit der Unterschrift“ eingekauft hat, muss man dann als
Besitzer haften?

Das ist eine normale Einzugsermachtigung. Von der Karte werden da nur die Kontendaten gelesen. Das heißt, Du kannst jede solche Abbuchin innerhalb einer angemessenen Frist kostenfrei zurückbuchen lassen. Der Gläubiger muß sich dann an denjenigen halten, der so ‚bezahlt‘ hat. Beim Unterschriftenverfahren muß der Gläubiger sich immer der Identität des Zahlers versichern (z. B. Personalausweis). Daß das kaum jemand macht, ist in meinen Augen grob fahrlässig und sollte bei jedem zu mindestens einem größeren Schadensfall führen :wink:

Wie verhält es sich, wenn mit der PIN Geld abgehboen oder
bezahlt wurde?

Das hat man es schon ein bisschen schwerer. Seine PIN sollte man niemanden wissen lassen. Aus Sicht der Bank, ist das Kennen der PIN ein eindeutiger Identifikationsnachweis.

Es gibt zwar ein paar Ausnahmefälle, bei denen in ganz speziellen Konstellationen der Kontoinhaber entlastet wurde, aber darauf sollte man sich nicht verlassen.

Bei Verlust einer Karte, sollte umgehend (binnen Minuten bis Stunden) eine entsprechende Meldung gemacht werden.

Ciao,

Uwe