Ec Karten Diebstahl, Dieb hat Geld abgehoben

Guten Tag,
In der Nacht wurde aus dem vermutlich abgeschlossenem Auto meiner Nachbarin,die Ec karte gestolen, indem der jenige das Auto durchwühlt hat und einen Geldbeutel gefunden hat.In der gleichen Nacht hat der Dieb Geld vom Konto abgehoben,am darauffolgenden Morgen nochmal.Immer den höchstbetrag innerhalb von 24 Stunden. Ist das Rechtlich möglich?
Die Bank hat nur eine Atrape Kamera somit blieb die einzige Möglichkeit den Täter zu identifizieren auf der Strecke.
Die Bank sagt sie könne nichts tun.
Eigentlich vertraut man seiner Bank, und jetzt stellt sich heraus das man in so einem Fall den Tätern völlig ausgeliefert ist.
Ist in der Teilkasko sowas mitversichert? Sonst ist sie leider gegen Diebstahl nicht versichert.
Wie stehen die Changsen auf Recht und Sicherheit,bei der Bank, um das Geld wieder zu bekommen?

Hallo,

erste Frage… woher wusste der Dieb die Geheimzahl der EC Karte? Wurde diese u.U. gemeinsam mit der Karte im Geldbeutel aufbewahrt? Weil ohne Geheimzahl ist meines Wissens bei keiner Bank eine Abhebung am Automaten möglich.

Die Teilkasko wird hier nichts bezahlen, weil hier nur der Diebstahl des Autos bzw. seiner Zubehörteile versichert ist. Wenn überhaupt ist es ein Fall für die Hausrat wobei auch diese nicht für die Abhebung aufkommt.

Grüße

Lars Grimm

Hi, das Geld seitens d. Bank wieder zu bekommen ist aussichtslos.
Die Bank kann d. Kundin, u. das zu Recht, grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Denn das ist es wenn man Geldbeutel mit EC Karte im KFZ liegen lässt.
MfG ramses90.

Hallo,
ein Geldabheben mittels Bankautomat ist unmöglich, wenn der Dieb keine PIN hat.
Ergo ist die Nachbarin selbst schuld! Sie hat im Geldbeutel nicht nur die EC-Karte gehabt, sonder auch die PIN-Nummer.
Das ist mehr als leichtsinnig.
Kein Geld zurück!
Causa

Hallo

In der Nacht wurde aus dem vermutlich abgeschlossenem Auto

vermutlich???

Ich hoffe nicht, dass da ein unabgeschlossenes Auto womöglich im öffentlichen Straßenraum gestanden hat. Das wäre in der Tat eine Einladung zunm Diebstahl und zur Verwendung des KFZ gewesen.

meiner Nachbarin,die Ec karte gestolen, indem der jenige das
Auto durchwühlt hat und einen Geldbeutel gefunden hat.

…der dort nichts zu suchen hat, und daher in Standardversicherungen explizit ausgeschlossen ist.

gleichen Nacht hat der Dieb Geld vom Konto abgehoben,am
darauffolgenden Morgen nochmal.Immer den höchstbetrag
innerhalb von 24 Stunden. Ist das Rechtlich möglich?

Was? Das jemand Geld im Rahmen des Höchstbetrages verfügt?
Natürlich. Dafür gibt es ihn ja.
Oder wurde die Karte vorher gesperrt?

Die Bank hat nur eine Atrape Kamera somit blieb die einzige
Möglichkeit den Täter zu identifizieren auf der Strecke.

Pech, sie ist nicht verpflichtet Automaten im Bereich optischer Raumüberwachungsanlagen vorzuhalten.

Die Bank sagt sie könne nichts tun.

Was soll sie auch tun?

Eigentlich vertraut man seiner Bank, und jetzt stellt sich
heraus das man in so einem Fall den Tätern völlig ausgeliefert
ist.

Warum hat jetzt die Bank schuld?
Ohne PIN ist eine Verfügung nunmal nicht möglich, die Eigentümerin hat diese wohl irgendwo notiert gehabt und diese Notiz zusammen mit der Karte im Auto gehabt - grob fahrlässig und nicht versicherbar.

Ist in der Teilkasko sowas mitversichert?

Nein, s.o.

Sonst ist sie leider
gegen Diebstahl nicht versichert.

Gegen so etwas (Geldbeutel im nur vielleicht abgeschlossenen Auto in der Nacht) kann man sich nicht versichern, das wäre die berühmte Versicherung gegen Blödheit.
Die gibt es nicht und wird daher ersetzt durch Lehrgeld.
Das darf sie jetzt bezahlen und macht so einen Unsinn hoffentlich nicht wieder.

Wie stehen die Changsen auf Recht und Sicherheit,bei der Bank,
um das Geld wieder zu bekommen?

Chancen auf Recht und Sicherheit???

Sorry, aber PIN und Karte zusammen sind wie Bargeld.
Hätte sie sich auch bei Bargelddiebstahl an die Bank gewendet, weil sie doch die Scheine daher hatte?
Sie kann es auch beim Autohersteller versuchen, der Autos verkauft, die sich nicht abschließen, wenn man das mal vergisst und dann ein Unberechtigter einsteigt.
Oder beim Geldbeutelhersteller, der den Geldbeute fahrlässigerweise so leicht entwendbar gebaut hat, dass er aus dem Auto entfernt werden kann.

Wenn hier einer gegen die Regeln (ich fasse da mal Gesetz und vertragliche Vereinbarungen u.ä. zusammen) verstoßen hat, dann die Nachbarin - und logischerweise der Dieb.

Für den Geschädigten ist leider Mitleid der falsche Weg. Sie hat einen Fehler gemacht und darf nun die Zeche zahlen.
Schmerzhaft aber lehrreich.

Grüße

Uwe