EC-Karten Missbrauch oder nicht?

Hallo, folgenden Fall möchte ich kurz schildern. An der Kasse steht eine Kundin und gibt der Verkäuferin eine EC - Karte. Diese ist auf den Namen eines Mannes ausgestellt. Die Kundin sagt es sei ihr Mann und sie habe ja auch die PIN. Darf die Kassierin diese Karte annehmen oder macht sie sich damit strafbar.
Aussage des Chefs ist, wenn die PIN bekannt ist bekommt der Laden ja sein Geld.
Danke und LG augenstern

Hallo.
Eine EC-Karte ist auf eine Person ausgestellt und nicht auf eine Familie. Meiner Meinung nach darf die Kassiererin die Karte nicht annehmen. Ob das nun strafbar ist ? ? ?
Sicherheitshalber hätte sich die Kassiererin den Personalausweis der Frau zeigen lassen müssen um die Daten zu notiert. Eine PIN kann man „erspähen“, an einer Kasse, am Automaten.
In einer Ehe muss der Pertner nicht den Namen des Partners annehmen, sondern seinen Namen behalten. Also können in einer Ehe Mann und Frau andere Namen haben.
Gruss Peter

Hallo Peter,
erstmal Danke für die schnelle Antwort.
ja genau das ist mir auch klar. Und wenn man in die Unterlagen der Bank schaut steht ganz klar drin das die EC-KArte nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und man die PIN an keine 3.Person weiter geben darf. Was nützt mir der Ausweis, wenn die Frau einen anderen Namen hat.
Viel wichtiger ist die Frage…
Macht sich die Kassiererin STRAFBAR?

Gruß Augenstern

Hallo,

die Kassiererin kann sich meines Erachtens nicht strafbar machen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/266b.html
Die Kassiererin setzt die Karte ja nicht unbefugt ein, allenfalls der Vorleger

http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html
Die Kassiererin verursacht keinen Vermögensnachteil. Eine Rückgabe dieser Lastschriften durch den Kartenemittenten wegen Widerspruchs, fehlender Deckung oder aus anderen Gründen im Sinne des Abkommens über den Lastschriftverkehr ist nicht möglich.

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
Die Kassiererin will niemand täuschen oder schädigen.

VG
EK

Hallo,

vorausgesetzt, die Angaben der Frau stimmen, macht sich niemand strafbar.
Allenfalls wären Zuwiderhandlungen von Seiten des Karteninhabers gegen die AGB des EC-Kartenunternehmens möglich, die aber nicht strafbewehrt sind.

Gruss

Iru