angenommen man tankt an einer Tankstelle und entdeckt nach der Zahlung per PIN auf dem dann ausgehändigten Bon einen unbekannten Betrag „Sonstiges“ in Höhe von 50 Cent.
Man fragt die Kassierin und erhält als Antwort, das wäre eine EC-Karten-Gebühr. Man interventiert, aber erreicht nichts. Draußen entdeckt man später an der Zapfsäule einen kleinen unauffälligen Aufkleber „50 Cent EC Gebühr“.
Angenommen so etwas gäbe es in Deutschland, was würdet ihr tun?
…umgehend die Bank informieren. Du hast als Kunde das Recht auf den gleichen Preis (Gilt übrigends auch für VISA und MASTERCARD). Nimm die Quittung mit. Die Tankstelle wird dafür eins drüber bekommen.
Du hast als Kunde das Recht auf den gleichen Preis
ich habe die normale EC-Karte, nicht die Kreditkarte, benutzt.
Nicht ohne Grund erscheint die Vorschaltseite auch vor Antworten! Solchen Aussagen belegen, dass hinter dem UP eben doch ein konkreter, keine fiktiver Fall steht, weswegen Ihr beide mit Euren Antworten gegen FAQ:1129 verstoßen habt.
Ich frage mich, was daran so schwer zu verstehen ist! Ich als „normaler“ User verstehe das ja auch.
…umgehend die Bank informieren. Du hast als Kunde das Recht
auf den gleichen Preis (Gilt übrigends auch für VISA und
MASTERCARD).
Den hat er doch auch bekommen. Es wurde lediglich für den Service der EC-Kartenzahlung eine Gebühr erhoben. Aber man kann es ja trotzdem mal der Bank erzählen. Vielleichte erzählt sie dann auch, wieviel der Tankstellenbetreiber für jede EC-Kartenzahlung abgezogen bekommt.
Nimm die Quittung mit.
Die Tankstelle wird dafür eins drüber bekommen.
Von wem und wofür? Von der Bank, die ihrerseits die gleiche Gebühr erhebt? Dafür, dass der Tankstellenbetreiber diese an den Kunden weitergibt?
Im Endeffekt ist diese Gebühr das Gleiche, als würde man für das Barzahlen 50 Cent Rabatt bekommen. Die meisten machen eben eine Mischkalkulation draus, so dass die Barzahler diese Kartengebühren mitbezahlen.
Ich ganz persönlich finde die oben beschriebene Regelung im Grunde nur fair. Wer Kosten verursacht, soll auch dafür bezahlen.
Immerhin werden auch in Deutschland bis zu 10 Euro Gebühren
verlangt, wenn man an fremden Automaten Geld holt. Auch ohne
Ankündigung!
Wie viel die Abhebung kostet, steht laut und deutlich am
Geldautomaten.
Zeig mir mal einen Geldautomaten, wo sowas steht? Auf den Automaten, denen ich bisher begegnet bin, steht immer nur, dass die Gebühr von der kartenausgebenden Bank festgelegt wird. Nur die Gebühren für eigene Kunden und eventuell für Kunden vom zum gleichen Zahlungsverbund gehörenden Banken sind explizit aufgeführt.
Ich wünsche mir ja schon immer, dass der Automat vor der Auszahlung die Gebühren anzeigt, und ich dann Abbrechen kann, wenn mir das zu hoch ist.
Stimmt. Insofern hast du Recht. Ich kenne es eben so: An den Automaten befindet sich ein Hinweisschild mit aufgelisteten Geldinstituten, die zum Verband gehören und dort steht dann auch der Preis. Beim Bankenverband, also DB, Dresdner, Postbank, Commerzbank usw eben 0,00 €.
Andere legen die Gebühren dann individuell fest. Das sollte ein jeder aber wissen. Als Sparkassenkunde kann ich nur im betreffenden Verband kostenlos bundesweit Geld abheben, bei einem Bankautomaten wird der Kunde richtig zur Kasse gebeten. Umgekehrt auch. Also wenn ein Mensch mit Meastro.Card am Verfahren teilnimmt, sollte er sich schon über die Bedingungen klar sein. Versteckt und überraschend ist hier absolut nichts.
Im täglichen Leben bestellt man ja auch nichts und beschwert sich hinterher über die Preise.
Alles andere währe etwas naiv.
Richtig. Im Ausland kann man diese etwa 4% dann auch zum Verhandeln benutzen. Bei Barzahlung spart der Verkäufer nicht nur die Gebühr, sondern bekommt sein Geld auch sofort und nicht teilweise erst in 8 Wochen.
Andere legen die Gebühren dann individuell fest. Das sollte
ein jeder aber wissen. Als Sparkassenkunde kann ich nur im
betreffenden Verband kostenlos bundesweit Geld abheben, bei
einem Bankautomaten wird der Kunde richtig zur Kasse gebeten.
Umgekehrt auch. Also wenn ein Mensch mit Meastro.Card am
Verfahren teilnimmt, sollte er sich schon über die Bedingungen
klar sein. Versteckt und überraschend ist hier absolut nichts.
Da hast du Recht. Aber hast du die Preise immer im Kopf? Vielleicht auch bei Abhebungen im Ausland? Ich fände es halt einfach sinnvoll, der Automat würde es vor der Auszahlung nochmal anzeigen, damit ich dann entscheiden kann, vielleicht doch lieber aufs Geld zu verzichten.
Aber das ist ein anderes Thema und gehört nicht hierher.
Nein. Einmal vor längerer Zeit musste ich mit PB-card bei der Sparkasse abheben, ging nicht anders. Das waren dann 7,50 € grrrr. War mir aber klar.
Das es tatsächlich bis 10 € geht, haben wir dem EU-Gerichtsurteil zu verdanken. Die urteilten, das innerstaatliche und innereuropäische Buchungen keine so horrenden Preisunterschiede haben dürfen. Die schlitzohrigen Banker haben dann urteilsgemäß natürlich nicht die Auslandsgebühren gesenkt, sondern die Inlandsgebühren den Auslandsgebühren angepasst.
Immerhin sind die Entscheider ja nicht dumm, sondern haben studiert und tun was für die Aktionäre.
Vielleicht auch bei Abhebungen im Ausland? Ich fände es halt
einfach sinnvoll, der Automat würde es vor der Auszahlung
nochmal anzeigen, damit ich dann entscheiden kann, vielleicht
doch lieber aufs Geld zu verzichten.
Ich stelle mir das aber kaum praktikabel vor. Wie soll - selbst im internationalen Datenverbund - jede Bank von jeder anderen Bank die verlangten Gebühren wissen?
Selbst wenn die Geldautomaten ständig online wären, ist das europaweit nicht so einfach relisierbar. Vielleicht in etlichen Jahren mal, bei europaweiten Hochgeschwindigkeitsnetzen.
Angenommen so etwas gäbe es in Deutschland, was würdet ihr
tun?
ich würde die 50ct bezahlen und mir das nächste mal eine andere Tankstelle aussuchen.
Wenn es jemanden dann wirklich wichtig ist könnte man folgendes tun:
Blick auf die Rückseite der Tankquittung. Dort findet man in der Regel einen Text wie „Der Verkauf von Kraftstoffen erfolgt im Namen der Mineralölgesellschaft xy“. Dort dann direkt anfragen, seit wann die Erhebung von Gebühren üblich ist. Dürfte dann zielführend sein, da meines Wissens nach den Tankstellenpächtern in ihren Kraftstofflieferverträgen mit den Mineraloelgesellschaften das Erheben von Gebühren bei Kredit- und EC-Kartenzahlungen regelmäßig untersagt wird. Als kleiner Hinweis, diese Verträge regeln nur das Verhältnis zwischen Pächter und Mineralölgesellschaft. Ein Anspruch für den Kunden entsteht daraus also nicht und führt daher nur mittelbar zum Erfolg.
…umgehend die Bank informieren. Du hast als Kunde das Recht
auf den gleichen Preis (Gilt übrigends auch für VISA und
MASTERCARD).
Den hat er doch auch bekommen. Es wurde lediglich für den
Service der EC-Kartenzahlung eine Gebühr erhoben. Aber man
kann es ja trotzdem mal der Bank erzählen. Vielleichte erzählt
sie dann auch, wieviel der Tankstellenbetreiber für jede
EC-Kartenzahlung abgezogen bekommt.
Es geht um das Vertragliche Verhältnis zwischen dem Tankstellenbetreiber und EC-Karten-Vereinigung (weiss jetzt den genauen Namen nicht). Die schreiben vor, dass der Verkäufer keine zusätzlichen Gebüren dem Kunden beim Einkauf berechnen darf. Die Kosten der EC-Karten-Nutzung (außer im Ausland und bei Barabhebungen) bei dieser Transaktion trägt nur der Verkäufer. Der Tankstellenbetreiber umgeht das mit einer zusätzlichen Gebür.
Der EC-Karten-Nutzer zahlt ggf schon eine Gebühr an seine Hausbank (oder hat ein Gesamtpacket mit seinem Giro-Konto). Somit wäre in diesem Fall der EC-Karten-Nutzer doppelt belastet.