Ec-Kartenlesegerät verschwunden

Mobiles EC-Kartenlesegerät nach Gebrauch an seinen gewohnten Platz zurück gestellt und kurze Zeit später war es spurlos verschwunden. Muss es der letzte Benutzter seinem Arbeitgeber ersetzten?

Howdy,

Mobiles EC-Kartenlesegerät nach Gebrauch an seinen gewohnten
Platz zurück gestellt und kurze Zeit später war es spurlos
verschwunden. Muss es der letzte Benutzter seinem Arbeitgeber
ersetzten?

wenn der letzte Benutzer es an den gewohnten Platz (wahrscheinlich ja die Kommunikationsstation mit Ladeeinheit) zurueckgestellt hat, so hat doch dieser seine Pflichten diesbezueglich erfuellt.

Wieso will man denn dann vom letzten Benutzer etwas ersetzt haben?

Oder uebersehe ich hier etwas?

Gruss
n.

Hallo,

Oder uebersehe ich hier etwas?

Ich würde mir eher Sorgen machen wenn es überraschend wieder auftaucht, Manipulationen etc.

Gruß vonsales

Der Arbeitgeber WILL es vom Arbeitnehmer ersetzt haben - da er ja der letzte war der es gebraucht hat und es nun verschwunden ist. Aber dafür kommt doch die Versicherung vom Arbeitgeber auf, oder!?

Muss es der letzte Benutzter seinem Arbeitgeber
ersetzten?

Liegt im Zusammenhabng mit dem Verlust mittlere Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz des Arbeitnehmers vor?
Dann kann der AG tatsächlich zumindest anteilig einen Ersatz ds Schadens fordern.

Sonst nicht.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Ebenfalls ohne Anrede oder gar Gruß

Hi,

Liegt im Zusammenhabng mit dem Verlust mittlere
Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz des
Arbeitnehmers vor?

wo liegt denn die Fahrlässigkeit jedweder Art vor, wenn in der Frage steht, dass das Geraet ordnungsgemaess zurueckgestellt wurde (Den Ort fuer dieses Standgeraet wird ja der Cheffe vorgegeben haben).

Im uebrigen kann man das idR auch nachweisen, denn viele Handgeraete synchronisisieren in diesem Moment auch den Datenbestand und da muesste man nur gucken, ob und wann der letzte Kunde abgerechnet wurde.

Gruss
n.

Hi!

wo liegt denn die Fahrlässigkeit jedweder Art vor, wenn in der
Frage steht, dass das Geraet ordnungsgemaess zurueckgestellt
wurde (Den Ort fuer dieses Standgeraet wird ja der Cheffe
vorgegeben haben).

Ach, da gäbe es einiges, wie z.B. eine nicht abgeschlossene Tür, Sicherung des Gerätes selber (z.B. Kensington Lock o.ä.), etc. …

Grüße,
Tomh

1 Like

Der Arbeitgeber WILL es vom Arbeitnehmer ersetzt haben - da er
ja der letzte war der es gebraucht hat und es nun verschwunden
ist. Aber dafür kommt doch die Versicherung vom Arbeitgeber
auf, oder!?

Dazu müsste man wissen um was für einen Betrieb es sich handelt,
welche Versicherungen der Arbeitgeber hat und wie das Gerät verschwunden ist.

Howdy,

Ach, da gäbe es einiges, wie z.B. eine nicht abgeschlossene Tür

nun, dann haette der UP doch geschrieben: „Die Tuer war offen und nun ist ein Geraet gestolen. Haftet der Angestellte?“

, Sicherung des Gerätes selber (z.B. Kensington Lock o.ä.),

das wiederum ist unueblich. Waehrend der Öffnungszeiten wird das Geraet benutzt und muss schnell verfuegbar sein. Während der Schließzeiten, muss man es nicht notwendigerweise abschliessen (Ein Dieb koennte dann auch die ganze Station mitnehmen, was im uebrigen ja auch viel mehr Sinn macht, denn ein mobiles Teil alleine laesst sich nicht wirklich zu Geld machen, da die benutzten Protokolle proprietär sind)

Gruss
n.

Hi!

Cool, Tomh hat schon genau die Antwort gegeben, die mir vorstrebte :smile:

nun, dann haette der UP doch geschrieben: „Die Tuer war offen
und nun ist ein Geraet gestolen. Haftet der Angestellte?“

Sicher?
Der hat nicht einmal Wert auf ganze Sätze gelegt …

Gruß
Guido

Mobiles EC-Kartenlesegerät nach Gebrauch an seinen gewohnten
Platz zurück gestellt und kurze Zeit später war es spurlos
verschwunden. Muss es der letzte Benutzter seinem Arbeitgeber
ersetzten?

Am Abend als letzter die Firma verlassen und am Morgen ist das Gebäude abgebrannt. Muss man den Schaden dem Arbeitgeber ersetzen?

Es kommt immer darauf an.

Hi,

das ist was ganz anderes. Der, dem ein Schlüssel überlassen wird erhält idR auch erweiterte Pflichten. In Produktionsbetrieben kann man zB prüfen lassen, ob die Sicherungen draußen sind, die Produktionsmaschinen abgeschaltet sind oder ganz allgemein in der Küche Herd und Kaffeemaschine aus sind. Wie bereits jemand geschrieben hat könnte hier tatsächlich Fahrlässigkeit/grobe Fahrlässigkeit entstehen.

Um auf das UP zurück zukommen. Wenn der Arbeitnehmer genau so gehandelt hat wie der Arbeitgeber es verlangt hat: „Lege das Gerät nach Gebrauch DORT hin.“ dann ist das ganz bestimmt nicht fahrlässig. Der Arbeitgeber muss sich an seine Versicherung wenden oder bleibt auf dem Schaden sitzen.

Etwas ganz anderes: Im Einzelhandel gilt für gewöhnlich die Regel es MUSS immer mindestens ein Mitarbeiter im Verkaufsraum sein. Ein Verstoß gegen diese Regel könnte eine Fahrlässigkeit konstruieren.
Wenn es keine solche Regel gibt, ist damit allerdings auch Essig.

MFG

Hi,

Etwas ganz anderes: Im Einzelhandel gilt für gewöhnlich die
Regel es MUSS immer mindestens ein Mitarbeiter im Verkaufsraum
sein. Ein Verstoß gegen diese Regel könnte eine Fahrlässigkeit
konstruieren.

ja, aber … im Einzelhandel hat man idR keine Mobilteile, sondern feste POS Terminals … Mobile Teile werden vermehrt in Restaurants eingesetzt.

Es ist wirklich an der Zeit, dass der UP mal ein paar Informationen mehr preisgibt.

Gruss
n.

das ist was ganz anderes. Der, dem ein Schlüssel überlassen
wird erhält idR auch erweiterte Pflichten.

In meiner Firma ist es keineswegs nötig, einen Schlüssel zu haben, um das Gebäude zu verlassen, ohne dass anschließend jemand anders reinkann. Das erledigt alles die automatische Zutrittskontrolle. Und auch dort, wo ich Schlüssel hatte, ergaben sich daraus keine erweiterten Prüfpflichten.

Außerdem habe ich nicht geschrieben, dass jemand illegal in ein Gebäude rein ist, sondern einfach, dass ein Gebäude nachts abgebrannt ist. Dies kann völlig unterschiedliche Ursachen haben. Je nachdem sind auch die Verantwortlichkeiten.

Es kommt eben darauf an. Aber ich wiederhole mich.

smalbop

Hi!

Cool, Tomh hat schon genau die Antwort gegeben, die mir
vorstrebte :smile:

Bitte sehr :wink:

Wobei, wenn ich mir das Ursprungsposting durchlese, noch viele andere Möglichkeiten einfielen - da steht nur etwas von „weggelegt“ o.ä.

Grüße,
Tomh

ps: Und Gratulation zum gestrigen 1:0-Sieg :open_mouth: