einem deutschen Touristen wurde in Italien die EC-Karte geklaut. Trotz Sperrung wird weiterhin durch den Dieb mit der Karte per Lastschriftverfahren eingekauft und das Konto des Touristen in Deutschland weiter belastet. Bei rechtzeitiger Reklamation macht die kontoführende Bank die Zahlung beim ital. Händler wohl wieder rückgängig.
Fragen:
Übernimmt die Bank den ganzen Papierkrieg für den Kunden, oder spielt sie bloß Briefträger?
Werden von der Bank Gebühren berechnet? Fals ja, wieviel?
Wer bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn der ital. Händler zahlungsunfähig / zahlungsunwillig ist?
Karte per Lastschriftverfahren eingekauft und das Konto des
kann man im Ausland per Lastschrift einkaufen?
Haben nicht die EU-Politiker gerade erst beschlossen das auf den Weg bringen zu wollen?
In Deutschland hat es mich (außer den Telefonkosten und meiner Zeit, was lästig genug ist) noch nie etwas gekostet eine Lastschrift zurückgehen zu lassen.
Haben nicht die EU-Politiker gerade erst beschlossen das auf
den Weg bringen zu wollen?
SEPA.
Geplant für 2008. Die Lastschrift wird aber wohl etwas länger auf sich warten lassen als die Überweisung.
In Deutschland hat es mich (außer den Telefonkosten und meiner
Zeit, was lästig genug ist) noch nie etwas gekostet eine
Lastschrift zurückgehen zu lassen.
Das wäre ja auch noch schöner, wenn zu der Lastschrift, wie ja wohl in diesem Fall, keine gültige Unterschrift vorliegt.