EC-Kartenzahlung Name notieren auf dem Beleg?

Bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift, wird die Unterschrift auf der Karte verglichen, mit der Unterschrift auf dem Beleg. Darf ich den Namen des Karteninhabers auf dem Beleg notieren?

Hallo,

warum möchtest du denn den Namen des Karteninhabers auf dem Beleg notieren? Die Karte und damit der Inhaber werden eindeutig durch die übertragene Kartennummer etc. identifiziert.

Grüße

Hallo,

warum möchtest du denn den Namen des Karteninhabers auf dem
Beleg notieren? Die Karte und damit der Inhaber werden
eindeutig durch die übertragene Kartennummer etc.
identifiziert.

daß der Name notiert wird, ist nicht selten. Ich könnte mir vorstellen, daß das als Arbeitsnachweis dient - also als Beleg dafür, daß sich der Mitarbeiter die Karte wenigstens angeschaut hat (und damit hoffentlich auch die Unterschrift).

Gruß
Christian

Hallo!
Stimmt! Aber unserer Bank ist leider 3 mal ein fehler passiert, der auch nicht ganz genau erklärbar war und dann konnte unsere Bank das Geld nicht nochmal einziehen und bekam auch nicht die Namen von der anderen Bank. So mußte unsere Bank das Geld selber uns überweisen.

Grüße …

Hallo Christian,

Danke für Deine Antwort!
Deine Antwort ist auch ein wichtiger Punkt, das auch die Mitarbeiter die Karte bzw. Unterschrift auch richtig prüfen.
Was bestimmt auch nicht immer gemacht wird.
Unserer Bank ist mal ein Fehler unterlaufen, was ja eigentlich sehr selten passiert, aber dann konnte die Bank ohne den Namen das Geld nicht mehr für uns einziehen.