Bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift, wird die Unterschrift auf der Karte verglichen, mit der Unterschrift auf dem Beleg. Darf ich den Namen des Karteninhabers auf dem Beleg notieren?
Bei einer EC-Kartenzahlung mit Unterschrift, wird die
Unterschrift auf der Karte verglichen, mit der Unterschrift
auf dem Beleg. Darf ich den Namen des Karteninhabers auf dem
Beleg notieren?
Hallo,
ich nehme an, du bist der Verkäufer?
Ich wüsste nicht, warum Du das nicht dürfen solltest. Der Name steht auf der Karte und da kannst du ihn m.E. auch auf den Transaktionsbeleg übertragen. Sollte der Käufer das nicht wünschen, kannst du natürlich um des lieben Friedens willen getrost darauf verzichten.
Im Falle, dass die Lastschrift aus dieser nicht kartengarantierten Zahlung unbezahlt zurückkommt, sieht das weitere Vorgehen so aus, dass du oder der von dir damit beauftragte Dienstleister Name und Anschrift bei der Bank des Karteninhabers anfragt. Hierzu ermächtigt dich dein Käufer nämlich u.a. auch mit seiner Unterschrift.
Viele Grüße
Vielen Dank für Deine Antwort!
Stimmt, ich bin Verkäufer.
Sollte der Kartenbezahler es nicht wünschen, werde ich dann auch den Namen nicht notieren. Ich will ja keine Datenschutzbestimmungen verletzen!
Nun will ich noch schnell erklären, warum ich meine Frage gestellt hatte.
Wir haben ab 01.07.2010 neues Karten-Terminal, das aber nur mit Unterschrift des Kunden getätigt wird.
Nun ist aber bei unserer Bank ein fehler aufgetreten,
so das unsere Bank 3 verschiedene Kartenzahlungen nicht ausgeführt hat. Also das Geld nicht für uns eingezogen hat und uns Gutgeschrieben. Es konnte nicht ganz geklärt werden, warum unsere Bank die Zahlung nicht eingezogen hat, aber dafür hat unsere Bank diese Beträge uns aus Ihrer eigenen Tasche bezahlt.
Unsere Bank hatte zuerst versucht, die Namen der Kartenzahler bei deren Bank zu erfragen, um die Zahlung einzuziehen, aber die haben Sie nicht bekommen, das die Zahlung nicht beim ersten mal ausgeführt wurde. Da wir ja auch keinen Namen der Kartenzahler hatten, konnte unsere Bank die Zahlung nicht einziehen.
Nochmals, vielen Dank für die Antwort!
Viele Grüße …
Hallo,
das verstehe ich jetzt aber nicht. Wenn es versäumt wurde, die Lastschriften einzuziehen, kann man das doch einfach mit den vorhandenen Daten nachholen.
Und es ist richtig, Name und Adresse werden nur herausgegeben, wenn die Lastschrift belastet und zurückgegeben wurde.
Aber da du dein Geld erhalten hast, ist ja glücklicherweise kein Schaden entstanden.
Viele Grüße
Danke, für die Antwort!
Schaden ist uns nicht entstanden.
Aber das war ein fehler von der Bank.
Die Bank hat die Lastschrift nicht eingezogen, sondern sogar abgewiesen und ein zweites mal kann die Bank das Geld nicht versuchen zu holen, ohne den Namen. Die Namen haben Sie aber dann von den anderen Banken nicht bekommen. Unsere Bank mußte dann das Geld selber an uns bezahlen.