Guten Abend liebes wwwer Team,
es geht um folgendes Problem:
Person A wurde eine alte Ec-Karte geklaut, diese ist allerdings ungültig, da kein Konto mehr besteht.
Einige Wochen später bekommt er eine Zahlungsaufforderung, da mit DIESER Karte eingekauft wurde und via Unterschrift (Ec-Lastschriftverfahren) bezahlt wurde.
Nun meine Frage:
Muss Person A diesen Betrag bezahlen?
Prüfen die beim Lastschriftverfahren nicht ob die Karte ungültig und /oder gesperrt ist?
Bin dankbar für jede Antwort.
MfG
Matthias
Hallo,
ob geprüft wird, ob deine Karte gültig ist bzw. das Konto gedeckt ist hängt davon ab, an welchem Kartenzahlungssystem das Unternehmen teilnimmt, bei dem mit dieser Karte bezahlt wurde.
Beim POS (Poin of sale) hat der Verkäufer eine Zahlungsgarantie, da die Karte geprüft wird. Dieses Verfahren erkennt man daran, dass man beim Bezahlen den PIN eingeben muss.
Beim ELV (Elektronischen Lastschriftverfahren) wird nicht geprüft ob das Konto gedeckt ist, d.h. der Verkäufer hat keine Zahlungsgarantie. Man erkennt es daran, dass man beim Einkauf eine Unterschrift leistet. Man unterschreibt, dass das Unternehmen den Betrag vom Konto des Karteninhabers abbuchen darf. Ist das Konto nicht gedeckt, hat der Verkäufer i.d.R. Pech gehabt, da die Bank nicht verpflichtet ist die Anschrift des Karteninhabers herauszugeben.
Ich kann auch nur Vermutungen anstellen, aber mit meinem Hintergrundwissen würde ich sagen, dass die Person A nicht bezahlen muss.
LG
F.
Hallo,
Beim POS (Poin of sale) hat der Verkäufer eine
Zahlungsgarantie, da die Karte geprüft wird. Dieses Verfahren
erkennt man daran, dass man beim Bezahlen den PIN eingeben
muss.
nein, der PoS ist im engen Sinne die Kasse in einem Laden, im weiteren Sinne wird auch der Laden als PoS bezeichnet.
Was du meinst ist das electronic-cash Verfahren.
Gruß
Joschi
1 „Gefällt mir“
Hi,
wieso machen denn nicht alle Firmen ein ELV?
Oder kostet dies mehr?
Muss Person A denn nachweisen das Sie/Er nicht eingekauft hat
oder muss die Firma nachweisen das Person A dort gekauft hat?
MfG
Matthias
Hallo,
ist die Karte den als gestohlen gemeldet?
Eine Haftung könnte ich mir nur vorstellen, wenn ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
hth
HI Genius,
das Konto existiert schon gar nicht mehr.
Wie ich schon sagte ist es eine alte bankkarte …
MfG
Matthias