Ec-/Maestrokarte nur bei Mindestumsatz?

Moin,

mein Supermarkt um die Ecke hat nun auch die Zeichen der Zeit erkannt und akzeptiert Plastikgeld.
Allerdings wird die Maestrokarte erst ab einem Betrag von 10 Euro entgegengenommen. Verständlich, dass der Händler bei Kleinstbeträgen nicht draufzahlen will, das Verfahren kostet ihn schliesslich. Aber ist das zulässig? Entweder er akzeptiert die Karte mit dem Risiko, dass mal einer den Liter Milch mit Karte zahlt, oder er nimmt nur Bares. Ist es nicht so, dass Maestro, wie auch Kreditkartenfirmen, betragsunabhängige Annahme vom Händler verlangen?

Fragende Grüsse
Nils

Hallo,

derartige Beschränkungen sind häufig aber m.W. nicht erlaubt. Will sagen: In den Bedingungen des Vertrages, der zwischen maestro und dem Händler abgeschlossen wurde, ist festgeschrieben, daß Du einem Bargeldzahler gleichstehst.

Aber Du kannst Dich ja mal direkt an den Verein wenden:
http://www.maestrokarte.de

Da gibt es irgendwo einen Kontaktbutto.

Ist es nicht
so, dass Maestro, wie auch Kreditkartenfirmen,
betragsunabhängige Annahme vom Händler verlangen?

Von der GZS (Gesellschaft für Zahlungssysteme) habe ich mir das für die Eurocard schriftlich geben lassen, weil ich hier einen Händler habe, der Kreditkarten immer erst ab 50 DM nehmen wollte. Und jedesmal hat er gezickt und ich hab den Brief vorgezeigt und er war genervt und er hat die Karte akzeptiert.

Gurß
Christian

Hallo Nils,

ob deine Karte Maestro heißt oder nicht. Ein Händler der die ec-Karte akzeptiert muss diese normalerweise betragsunabhängig annehmen.

Aber solche Sätze schrecken genug Kunden davon ab, dies zu tun. Denn wer stellt das schon in Frage und lässt sich auf einen Streit ein???

Gruß ivo

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Disclaimer: Ich bin kein Anwalt. Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um Rechtsberatung, er enthält die persönliche, unverbindliche Meinung eines Laien.
(Sorry, man muss vorsichtig sein.)
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Hallo,

mal abgesehen davon, ob der Händler lt. Akzeptanzvertrag verpflichtet ist, die Karte auch bei Kleinbeträgen zu akzeptieren: Meines Wissens besteht für den Händler kein Kontraktionszwang, er muss Dir also nichts verkaufen.

Wenn er also sagt „Ich verkaufe Ihnen dies und das nur gegen Barzahlung oder gar nicht.“, dann bleibt Dir als Kunden wohl nichts übrig, als das zu akzeptieren. Ärger kann er dann vielleicht mit seinem Aquirer bekommen (der Bank oder Organisation, mit der er den Akzeptanzvertrag hat), aber der Kunde hat wohl keinen Rechtsanspruch auf Akzeptanz der Karte, sie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel.

Wenn man den Händlern ständig mit Beschwerden an den Aquirer droht, führt das u.U. dazu, dass sie die Kartenakzeptanz wieder abschaffen, wie ich das schon bei ein paar Geschäften gesehen habe. Die hatten so viel Ärger damit, die verzichten lieber auf ein bisschen Umsatz und nehmen dafür nur Bargeld ein.

Ich finde auf der einen Seite, ein Händler sollte sich an die Regeln halten und Karten auch bei Kleinumsätzen nicht zurückweisen, aber die Kunden sollten auch ein bisschen Augenmaß zeigen und nicht den Riegel Kaugummi mit der Karte bezahlen.

Grüße
Sebastian

Moin,

Wenn man den Händlern ständig mit Beschwerden an den Aquirer
droht, führt das u.U. dazu, dass sie die Kartenakzeptanz
wieder abschaffen, wie ich das schon bei ein paar Geschäften
gesehen habe. Die hatten so viel Ärger damit, die verzichten
lieber auf ein bisschen Umsatz und nehmen dafür nur Bargeld
ein.

Wenn die meinen, dass das der richtige Weg ist… Wahrscheinlich haben die dann vorher nicht gründlich überlegt, ob eine Akzeptanz sinnvoll ist.

Ich finde auf der einen Seite, ein Händler sollte sich an die
Regeln halten und Karten auch bei Kleinumsätzen nicht
zurückweisen, aber die Kunden sollten auch ein bisschen
Augenmaß zeigen und nicht den Riegel Kaugummi mit der Karte
bezahlen.

Augenmass hin oder her, das gehört zum Risiko des Händlers. Wobei ich mich frage, ob der Verkauf einer einzelnen Packung Kaugummi auch ohne Kartenzahlung die realen Kosten deckt.

Nun hat mir endlich http://www.maestrokarte.de geantwortet: Eine Betragsgrenze ist definitiv vertragswidrig und kann nach Abmahnungen mit der Kündigung des Akzeptanzvertrags enden.

Es ist also so: Entweder der Händler akzeptiert Kartenzahlungen ab 0,01 Euro oder er kann bei Verstössen abends wieder mehr Kleingeld zählen.
Im übrigen ist der Schilderwald an der Kasse mal wieder typisch deutsch: Lieber ein Verbot als mal den Kunden höflich um Barzahlung zu bitten. Oft habe ich aber kein oder nicht genug Kleingeld bei mir, so dass mir nur die Kartenzahlung bleibt.
Wenn schon ein Mindestbetrag gefordert wird, so müsste dieser ausserdem an der Eingangstür beim Maestrologo stehen, da dieses auf die Akzeptanz zu den Maestrobedingungen hinweist. Gehe ich also in den Laden und stehe stundenlang in der Schlange, um dann aufgrund des dortigen Hinweisschildes nicht bezahlen zu dürfen, könnte der Händler sich schadenersatzpflichtig machen. Wegen der paar Cent wäre ein Prozess allerdings mehr als lächerlich.

Aber wie du richtig sagtest: Der Händler kann den Kartenzahler unabhängig von seinem Vertragsbruch gegenüber Maestro vor die Tür setzen. Eine Grundsatzdiskussion scheint dann aussichtslos.

Bargeldlosen Gruss
Nils