ich habe hier einen etwas speziellen Fall: Ich habe auf dem Kontoauszug eine Abbuchung
mit dem Hinweis Kartenzahlung, Datum etc. kenne aber den Empfänger überhaupt nicht. Kann ich von meiner Bank Auskunft über den genauen Empfänger verlangen um die Zahlung nachvollziehen zu können? Lt. Kontoauszug Empfängerkonto hat sogar selbe Bankleitzahl.
Ist meine Bank verpflichtet mir hier Auskunft zu erteilen?
Nö. Aber wenn per Lastschrift bezahlt wurde, kann man diese innerhalb von 8 Wochen widerrufen. Der unbekannte Händler wird sich dann schon melden - und den ihm entstandenen Aufwand dem vergesslichen Kunden in Rechnung stellen.
Wenn die Zahlung mit PIN autorisiert wurde, Ist ein Widerruf nicht möglich. Dann müsste man schon Anzeige erstatten.
Halt doof, wenn sich rausstellt, dass man beim Mellerschbäck ein Brot mit EC-Karte bezahlt hat - der auf dem Kontoauszug aber mit seinem offiziellen Namen „Foodtrading Heinrich“ auftaucht
Ich würde in so einem Fall wie vom UP beschrieben meinen Bank-Sachbearbeiter sehr sehr höflich fragen, welches Produkt (Klamotten? Schuhe? Drogerie? Lebensmittel? Elektronik?) ich denn dort gekauft haben könnte. Vielleicht klingelt’s dann im Kopf?
P.S. Ich sehe immer Leute, die mit Karte bezahlen und ihre Bons nicht mitnehmen.
Also muss ich meine Bank bitten, den Betrag zu stornieren.
Sie haben auf Google verwiesen, da würde die Firma wohl auftauchen.
aber alle Einschrieben Rückschein kommen als unzustellbar zurück.
Das mit dem Foodservice mag es geben, aber nicht wenn das Geschäft 80 Km von mir weg ist und ich da nie war.
Wer auch immer der Empfänger ist.
Letztendlich wird mir dann nichts bleiben als Strafantrag zu stellen…der Polizei wird die Bank schon Auskunft geben.
Es gibt durchaus Pizzalieferanten, die ihre Kreditkarten- und Bankeinzugssachen über Dienstleister abrechnen, die am anderen Ende des Landes wohnen, muß also nichts heißen. Beim besten Willen keine Idee, daß man am betreffenden Tag irgendwo etwas eingekauft oder im Restaurant gegessen hat? Dann die Lastschrift zurückgeben, der Betreffende wird sich schon beschweren und dann entweder dem Gedächtnis kostenpflichtig auf die Sprünge helfen oder ein Fehler klärt sich auf…
Hallo!
Wäre es z.B. ein Pizzaauslieferer dann braucht dieser zur Abrechnung deine ec-Card , deine Unterschrift und überlässt dir eine Einzugsquittung.
Nachtrag: Woher weisst du das das Geschäft 80 km entfernt sein soll. Eine Pizzalieferung war es dann sicher nicht
MfG
@agopton100
Bei Kartenzahlung steht auch die Uhrzeit mit auf dem Kontoauszug.
Überlege halt noch ein bißchen. Welcher Wochentag war es? Was machst Du üblichweise an diesem Wochentag um diese Uhrzeit?
Meine Tanke z.B. heißt XYZ, aber die Kartenabrechnung kommt vom Inhaber, das ist der Herr Müller*.
(*) Name geändert
warum sollte die Bank einem Kontoinhaber nicht mitteilen dürfen, wer von seinem Konto abhebt?
Als Barzahler kenne ich solche Probleme nicht, denke aber, dass man als Kontoinhaber alles über das eigene Konto erfahren können sollte, grundsätzlich.
Tut man doch: Auf dem Kontoauszug steht der Empfänger „Firma xyz“.
Die Bank muss/darf aber doch nicht sagen „Firma xyz gehört Herrn Hans Heinrich. Der wohnt hier im Wiesenweg 25. Rufen Sie ihn am besten so gegen 17 Uhr auf seiner Privatnummer an: 01234/56789“.