Hallo,
da ich einen Rechtsanwalt beauftragt hatte und das Verfahren auch
schon beendet ist, handelt es sich bei meiner Frage nicht um eine
verbotene Beratung, sondern ich möchte nur eine Meinung hören.
Jemand klagt gegen mich. Der Richter stellt in einem Beschluß dar,
das er in einem Verfahren meinen Standpunkt vertritt. Der gegnerische
Anwalt zieht seine Klage daraufhin nun zurück.
Ich hatte aber nach Erhalt der Klageschrift einen RA um eine Beratung
gebeten. Die Rechnung auch direkt bezahlt. Bei Gericht habe ich
Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt und die Gegenseite wurde damit
belegt. Daraufhin habe ich die Gegenseite angeschrieben mit der Bitte
um Begleichung meiner Rechnung. Wird einfach abgelehnt. Begründet mit
„nicht prozessbedingt“. Mein RA sagt mir, er müsste im Rahmen der
Schadensersatzpflicht zahlen. Macht er aber nicht.
Was empfiehlt sich hier, Mahnbescheid oder gleich Klage einreichen?
Habe sowas noch nie selbst formuliert.
Hilfe und gutgemeinte Tipps wären schon willkommen, will ja nicht
noch mehr Kosten produzieren, sondern nur mein Geld wiederhaben
wenn Du die Kosten vom Gericht festsetzen lässt, bekommst du einen Kostenfestsetzungsbeschluss. Dieser ist direkt vollstreckbar, wenn er eine Vollstreckungsklausel enthält („Diese Ausfertigung wird zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt“, Siegel). Die Klausel sollte normalerweise automatisch aufgenommen werden. Ist sie es nicht, einfach das Ding noch mal an das Gericht schicken und um Erteilung einer „vollstreckbaren Ausfertigung“ bitten, dann wird einfach die Klausel unter den vorhandenen Titel gesetzt und gesiegelt.
Die vollstreckbare Ausfertigung schickst Du dann nebst Kopie an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des AG am Wohnort/Sitz des Kostenschuldners mit der Bitte hieraus die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Normalerweise macht dies aber Dein Anwalt alles automatisch, und das macht auch Sinn, denn der Vollstreckungsantrag sollte schon stimmen.
Dann marschiert der Gerichtsvollzieher los (wenn er nicht ggf. einen Kostenvorschuss möchte) und vollstreckt, soweit etwas zu vollstrecken ist. Bei negativem Ausgang kann man dann Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung verlangen (Antrag kann man sofort eventualiter mit stellen), bzw. wenn Schuldner nicht antreffbar ist, muss Antrag an das Gericht auf Wohnungsöffnung gestellt werden, bei verweigerter EV kann Antrag auf Haftbefehl gestellt werden, bei verschwundenen Schuldnern muss man zuerst die neue Adresse ermitteln, …
Alles für Laien viel zu aufwändig und kompliziert (ich verzweifel ja schon als RA oft an diesen Dingen).
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
fürs update :
habe mit der Gerichtssekretärin ?? gesprochen, mein Antrag liegt mit
rund 50 anderen Sachen im Stapel. In etwa 4 Wochen bekomme ich den
vollstreckbaren Titel.