'Echte' und gerechte Abmahnung?

Folgender Fall:
Angestellter X wird mitten aus der Arbeit vom Chef angesprochen,daß "erheblicher "Klärungsbedarf besteht und er „jetzt sofort“ mit „hoch“ muß.Angestellter hat keinen Schimmer ,um was es eigentlich geht.Im Büro wird ihm aus einer anderen Geschichte heraus gesagt.um was es geht.Er hätte an einem ganz bestimmten Tag auf dem Tablett einen masterkey auf einem Tablett liegen lassen,für die Öffentlichkeit „jederzeit“ zugängig,obwohl Angestellter X um die Schlüsselbelehrung im Haus und die Handhabung weiß und auch um die Konsequenzen.Er wird gefragt,ob er sich daran noch erinnern täte(es ist eine Woche her) und was er sich dabei denkt.Angestellter kann sich an diese „Begebenheit“ überhapt nicht erinnern,auch wenn er mit diesem Schlüssel umgeht.Aber wann nun genau,welcher tag ,welche Uhrzeit…nein.Es wird ihm deswegen eine Abmahnung ausgesprochen und schriftlich ausgehändigt,mit Datum und fast Uhrzeit des Geschehenen.
Dem Angestellten kommt diese „Sache“ aber dem ganzen Tag „spanisch“ vor,weil jeder reele bezug dazu fehlt.Zuhause angekommen,stellt er fest,daß er an dem Tag,an dem es passiert sein soll,und an dem die Abmahnugng auch geschrieben wurde,gar nicht arbeiten war.

Generelle Frage ins Forum…was kann der Angestellte dagegen unternehmen,da der Chef dieses Vorkommnis genau für diesen Tag hartnäckig beschreibt und Konsequenzen androht…

Lieben Dank,

David

Hallo,

X sollte sich die Umstände des Falls aus seiner Sicht notieren, ggfs. Beweismittel über seine Abwesenheit (zB Auszug aus Zeiterfassung, Dienstplan o.ä.) sichern und ansonsten nix mehr tun.
Versucht der AG, die Abmahnung zu verwenden, kann und darf X dann den Sachverhalt der Abmahnung immer noch bestreiten.
Der AG hat dann die Beweispflicht über den der Abmahnung zugrundeliegenden Sachverhalt.
Alles Andere, das oft empfohlen wird (Gegendarstellung, sofortige Klage) warnt den AG nur, daß an der Abmahnung etwas unrichtig sein könnte. Dies könnte dazu führen, daß der AG versucht, die Abmahnung „nachzubessern“.

&Tschüß
Wolfgang

Jedoch ist eine Abahnung wohl ein offizielles „beglaubigtes“ Schriftstück,was entworfen und geschrieben wird,geprüft werden sollte und in die Personalakte kommt.Wie kann es dann „passieren“,daß eine Abmahnung ,die inhaltlich sowieso sehr wage ist,auf einen Tag zugeschneidert wird,an dem der Betroffene noch nicht mal da war…

David

Jedoch ist eine Abahnung wohl ein offizielles „beglaubigtes“ Schriftstück,was entworfen und geschrieben wird,geprüft werden sollte und in die Personalakte kommt. Wie kann es dann „passieren“,daß eine Abmahnung ,die inhaltlich sowieso sehr wage ist,auf einen Tag zugeschneidert wird,an dem der Betroffene noch nicht mal da war…

Das kann eventuell dahingehend gedeutet werden, dass man den Arbeitnehmer schnell los werden will bzw. dass man ggf. diese Option haben will. Letztlich wird das der Betroffene anhand des Betriebsklimas am besten einschätzen können.
Da wir ein relativ restriktives Kündigungsrecht haben, greifen AG „gerne“ zu Abmahnungen, um dann bei Bedarf schnell ragieren zu können.

Grüße

Das kann eventuell dahingehend gedeutet werden, dass man den Arbeitnehmer schnell los werden will bzw. dass man ggf. diese Option haben will.

Aber hätte dann der AG nicht darauf geachtet, dass der AN an dem betreffenden Tag im Betrieb war? Besonders wenn er so genau Uhrzeit und alles parat hat?

Ist es nicht wesentlich wahrscheinlicher, dass jemand anderes diesen Key hat rumliegen lassen, und dass entweder der AG ohne groß nachzuforschen den AN verdächtigt hat, oder der betreffende Kollege den Fehler auf ihn geschoben hat?

Hallo

Dies könnte dazu führen, daß der AG versucht, die Abmahnung „nachzubessern“.

Aber wenn der AG es dem AN doch schon schriftlich gegeben hat, wann genau das passiert sein soll? Wie kann er denn nachträglich was dran „verbessern“?

Ich würde wetten, jemand anderes hat diesen Key rumliegen lassen.

Viele Grüße

Mal ganz generell:
Eine Abmahnung muss nicht mal in Schriftform erfolgen. Es wird lediglich aus Gründen der Beweisbarkeit des Inhalts gemacht.

Wie Wolfgang schon schreibt ist Stillhalten eine Variante die ich dem AN auch empfehlen würde, da er jederzeit das Recht hat dagegen vorzugehen… und sei es erst im Kündigunsschutzverfahren.

Wenn ein AG den bestimmten AN loshaben will und dieser erfolgreich gegen die Abmahnung vorgeht, dann ist der AG für den nächsten Versuch gewarnt und wird alles richtig machen.
Ich wage zu bezweifeln dass man beim dagegen vorgehen wirklich seine Position verbessert.

Gruss HighQ

Hallo,

Das kann eventuell dahingehend gedeutet werden, dass man den Arbeitnehmer schnell los werden will bzw. dass man ggf. diese Option haben will.

Aber hätte dann der AG nicht darauf geachtet, dass der AN an dem betreffenden Tag im Betrieb war? Besonders wenn er so genau Uhrzeit und alles parat hat?

Na klar. Aber gerade das deutet für mich (muss ja nicht richtig sein), dass es lediglich um einen Vorwand geht. Andere AG müssen darauf warten, bis jemand drei Maultaschen mitnimmt oder Flaschenpfand einlöst.

Ist es nicht wesentlich wahrscheinlicher, dass jemand anderes diesen Key hat rumliegen lassen, und dass entweder der AG ohne groß nachzuforschen den AN verdächtigt hat, oder der betreffende Kollege den Fehler auf ihn geschoben hat?

Alles möglich. Könnte auch einfach ein Schreibfehler sein. Ich als AG würde jedenfalls in diesem Fall den AN SOFORT darauf ansprechen. Denn wenn es wirklich so wichtig ist, dann möchte ich den AN auch sofort dazu anhalten, dieses Verhalten abzustellen und nicht erst Tage später.
Insofern könnte es eben auch nur eine willkommen Gelegenheit sein. Kommt ganz auf das Betriebsklima an. Wonders oder zu anderen Zeiten interessiert es keine S…, aber wenn der AG sowas sucht, dann stürzt er sich eben drauf. Außerdem ziehen manche AG noch ganz andere Sacfhen ab. Da werden Leute nichtsahnend zum Chef gerufen und laufen 15 Minuten später heulend mit einem unterschriebenen Aufhebungsvertrag nach Hause.
Habe ich selber mal erlebt. Nachdem ich eingearbeitet war, hat man meine Vorgängerin erst ein paar Tage mürbe geklopft und dann ist sie auch heulend mit dem Aufhebungsvertrag nach Hause gegangen. Keine Ahnung, wie die das gemacht haben.
Da ich inzwischen von den Kollegen erfahren hatte, dass ich bereits der sechste Kollege innerhalb von zehn Jahren auf diesem Arbeitsplatz bin, habe ich auch gleich fristgemäß gekündigt. Waren in der Probezeit nur 14 Tage. Einen solchen Abgang wollte ich mir ersparen.

Grüße

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