Hoffe, ich bin hier richtig im Brett, sonst bitte schuppsen
Angenommen, es steht plötzlich ein angeblicher Gerichtsvollzieher vor der Türe und fordert von Hänschen Müller eine sehr hohe Geldsumme, angeblich wegen einer falschen Steuererklärung vor einigen Jahren (!).
Unser Herr Müller ließ sich zwar einen Ausweis zeigen, aber nicht mehr. Schriftliche Forderungen oder Mahnungen gab es im Vorfeld nicht.
Dummerweise hat Hänschen Müller gleich den Betrag gezahlt.
Ist sowas tatsächlich übliche Vorgehensweise? Oder könnte es sich hier um eine kriminelle Masche handeln?
Falls letzteres zutrifft, wie wäre die weitere Vorgehensweise?
(1) schickt kein Finanzamt einen Gerichtsvollzieher (die Finanzämter dürfen in eigener Sache vollstrecken und brauchen kein Gericht dafür).
(2) gibt es keine Steuerforderung ohne Steuerbescheid, und keine Beitreibung von Steuerforderungen ohne vorhergegangene Zahlungsaufforderung, Zahlungserinnerung, Ankündigung der Vollstreckung.
Die weitere Vorgehensweise ist der Kontakt mit der Polizei.
Hallo,
jede Amtsperson (ein SEK wird in der Wohnung sein, noch bevor man das Telefon erreicht hat), die vor der Türe steht, wird nichts dagegen haben, daß man bei der Dienststelle anruft und dort nachfragt, ob sie ihn geschickt hat. Die Telefonnummer sucht man aber am besten nicht auf dem vorgelegten Ausweis (sollte sie da vorsorglich draufstehen - was auch eine gute Masche wäre) sondern im Telefonbuch etc.