eCommerce juristisch zu gefährlich?

Hallo allerseits,

sich im eCommerce selbständig zu machen ist offenbar härter als zuvor gedacht. Man muß mit scheinabr banalen Dingen kämpfen, die in der Offline-Welt eine Selbstverständlichkeit sind, in der Online-Welt jedoch für den Unerfahrenen zu dicken Problemen anwachsen können.

Nehmen wir nur das Beispiel Vereinbarungen und AGBs im Internet. Man meint, mit dem Schriftzug „mit dem Klick auf den Button ‚Bestellen‘ akzeptiere ich die AGBs dieses Angebots“ auf dem Online-Formular habe man als Internetfirma einen sicheren Auftrag in der Tasche.

Doch was, wenn der „Kunde“ später einfach abstreitet, jemals das Vertragsformular ausgefüllt zu haben?
Oder wenn er sagt, er habe zwar auf „Bestellen“ oder „OK“ geklickt, aber der Firma frecherweise vorwirft, sie habe danach ihre AGBs geändert und das Aktualisierungsdatum stehen gelassen? Was soll man nun machen - tatsächlich hat man weder etwas schwarz auf weiß, weder die Unterschrift des Kunden, noch die AGBs, die sich ja tatsächlich „ohne Spuren zu hinterlassen“, ändern lassen. Und wer von den anderen Kunden hat noch die AGB-Details im Kopf und könnte als Zeuge dafür dienen, daß die alle unverändert geblieben sind?

Was soll ich tun? Als Mini-Unternehmer teure Notargebühren zur juristischen Absicherung der Formulareinträge und der AGBs bezahlen? Oder gibt es eine andere Form der juristischen Absicherung?

Danke für evtl. Hilfe,

Mohamed.

Hallo ‚gebeutelter‘ Mohamed,

Doch was, wenn der „Kunde“ später einfach abstreitet, jemals
das Vertragsformular ausgefüllt zu haben?

Wie ist er dann in Deine Kartei gekommen? Ich würde das alles in irgendeiner Art und Weise schriftlich machen, s.u.

Oder wenn er sagt, er habe zwar auf „Bestellen“ oder „OK“
geklickt, aber der Firma frecherweise vorwirft, sie habe
danach ihre AGBs geändert und das Aktualisierungsdatum stehen
gelassen?

Dafür liegt die Beweislast meiner Meinung nach beim Kunden. Die AGB müssen in einer Form vorliegen, dass der Kunde sie speichern kann. Die Rechtsprechung wird eigentlich immer eindeutiger, dass nämlich die AGB wirksamer Bestandteil des Vertrags geworden sind, wenn der Kunde beim Bestellen mit der Nase drauf gestoßen wird (am besten wäre, dass der Kunde ein Häkchen setzen muss „Ich habe die AGB gelesen…“). Ob er sie zur Kenntnis nimmt, ist sein Problem. Du solltest allerdings Deine AGB lückenlos nachweisen können. Soll heißen: Wenn Du AGB änderst, dann heftest Du die alten AGB in einem Ordner ab, mit Datum, von wann bis wann sie gültig waren. Ist ja wichtig, wenn es Streit um einen alten Vertrag gibst, musst Du selbst auch wissen, was Du damals drin stehen hattest.

Was soll ich tun? Als Mini-Unternehmer teure Notargebühren zur
juristischen Absicherung der Formulareinträge und der AGBs
bezahlen? Oder gibt es eine andere Form der juristischen
Absicherung?

Ich habe Deine Artikel bezüglich der Bezahlung mitbekommen. Ich denke, Du fährst wirklich am besten, wenn Du im Internet zwar eine Anmeldemöglichkeit hast, den Rest aber schriftlich mit der gelben Post machst. Dann schickst Du jedem auf der Rückseite des Vertrags die AGB als Kleingedrucktes mit, dann kann keiner mehr meckern. Mit der Bezahlung hast Du ja bereits eine ganze Reihe Tipps bekommen.

Im übrigen denke ich, dass es für Dich erstmal klasse ist, wenn möglichst viele Leute Dein Angebot nutzen. Es könnte jedoch evtl. sogar mehr Ertrag einbringen, wenn Du etwas weniger Leute hast, weil Du Dein Vorgehen wasserdicht machst (und ein wenig komplizierter), dafür aber umso weniger Probleme (ist ja auch Deine Arbeitszeit und Deine Nerven).

Ich würde mich vielleicht mit einem guten Rechtsanwalt, der von Online-Recht was versteht, zusammen setzen und eine Strategie entwickeln, die wasserdicht ist. Das muss auch gar nicht teuer sein. ich wiederhole immer gerne meine Erfahrung mit einem Domain-Problem, da habe ich für 50DM eine nette (und gute) Beratung und ein Gutachten bekommen, dass mir im Zweifelsfall viel Ärger erspart. Wenn Du einen Rechtsanwalt suchst, achte aber darauf, dass er nicht irgendeiner ist, sondern ein Fachmann. Ich könnte Dir da auch einen Namen nennen, am besten findest Du solche Anwälte aber im Internet selbst.

Gruß
Oskar van de Kaalstraat

Strategie entwickeln, die wasserdicht ist. Das muss auch gar
nicht teuer sein. ich wiederhole immer gerne meine Erfahrung
mit einem Domain-Problem, da habe ich für 50DM eine nette (und
gute) Beratung und ein Gutachten bekommen, dass mir im
Zweifelsfall viel Ärger erspart. Wenn Du einen Rechtsanwalt

Das muss aber schon eine ganze Weile her sein. Unter 250 Euro gibts heute wohl kaum eine Erstberatung beim Anwalt. Meine AGBs haben insgesamt 350 Euro gekostet, und ich habe schon eine besondere Honorarvereinbarung nach Stunden ausgehandelt. Nach BRAGO könnte das durchaus mehr kosten.

Trotzdem natürlich ein guter Rat. Ich würde inzwischen nicht mehr auf eine anwaltliche Beratung verzichten, wenn ich irgendwas neues im Internet anbieten will.

Gruß
Marian

sich im eCommerce selbständig zu machen ist offenbar härter
als zuvor gedacht. Man muß mit scheinabr banalen Dingen

also gerade bei den von Dir angebotenen Produkten (Online-Schulung) solltest Du Dir dringend juristischen Rat einholen. Ich wollte mal etwas ähliches anbieten und mein Anwalt hat mir dann erzählt, die AGBs müssten ja Rücksicht auf das Fernabsatzgesetz nehmen, was natürlich in Verbindung mit Online-Kursen eine Genehmigung der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) erforderlich macht. Ich habe dann das Unternehmen ganz schnell wieder aufgegeben, als ich erfahren habe, was ein solches Genehmigungsverfahren eigentlich kostet.

Doch was, wenn der „Kunde“ später einfach abstreitet, jemals
das Vertragsformular ausgefüllt zu haben?

Nichts für ungut, aber ich habe mir Deine Seiten mal angesehen. Bei dem Aufbau der Seiten musst Du einfach mit „Spassbestellungen“ rechnen. Die Seiten sehen doch ziemlich gebastelt aus und die meisten Leute werden möglicherweise vermuten, es handle sich hier nicht um ein wirkliches Angebot sondern um eine Baustelle.

Für ein wirklich professionelles Angebot sollten doch mehr Detailinformationen zu den Kursen angegeben werden. Ein einfacher e-Mail Link mit „fordern Sie doch per e-Mail eine kostenlose Probe an“ reicht einfach nicht, um potentielle Kunden zu informieren.

Gruß
Marian

Hallo Marian,

Deine Kritik an meinen Seiten war zwar schwer zu schlucken, aber letzten Endes dürfte es meinem Realismus gut tun - danke. Ich bin mir durchaus bewußt, daß meine Seite noch extrem optimierungsbedürftig ist (obwohl, hey, die sieht mindestens so wenig gebastelt aus wie Deine :wink: ). Man muß aber hinzufügen, daß meine durchschnittliche Kundschaft die Seiten schon als professionell empfindet, zumindest dem nach zu urteilen, was ich bisher an Feedback hatte.

Das Seltsame ist auch, daß die Warenbestellungen fast völlig problemlos bezahlt werden…

also gerade bei den von Dir angebotenen Produkten
(Online-Schulung) solltest Du Dir dringend juristischen Rat
einholen. Ich wollte mal etwas ähliches anbieten und mein
Anwalt hat mir dann erzählt, die AGBs müssten ja Rücksicht auf
das Fernabsatzgesetz nehmen

Wieso? Findet dieses Gesetz nicht ausdrücklich auf Fernunterricht-Angebote keine Anwendung?

was natürlich in Verbindung mit
Online-Kursen eine Genehmigung der ZFU (Zentralstelle für
Fernunterricht) erforderlich macht. Ich habe dann das
Unternehmen ganz schnell wieder aufgegeben, als ich erfahren
habe, was ein solches Genehmigungsverfahren eigentlich kostet.

Ja, aber doch nur, wenn solche Kurse zertifiziert sein wollen oder zu einem gewissen staatlich anerkannten Abschluß verhelfen sollen. Bei Lernen als „Konsumangebot“ kann ich mir das nicht vorstellen.

Schöne Grüße,

Mohamed.

Hallo Oskar,

was ich witzig finde, ist, daß ausgerechnet Du als mein freundlicher Ratgeber eine Diplomarbeit zum Verbraucherschutz im Internet schreibst/geschrieben hast, also eigentlich genau am anderen Tischende sitzt :smile:) …

Das mit der Beweislast ist ein interessanter Gedanke - vielleicht schreckt ein Kunde ja vor einer Anfechtung allein schon bei dem Gedanken zurück, daß zig andere Kunden (also potentielle Zeugen) die AGBs zu jedem Zeitpunkt gelesen haben könnten.

Nur die Sache mit der Online-Anmeldung juckt mich noch. Ich will das Angebot ja auch nicht unbezahlbar machen, weil jede Woche Post bei den Kunden eintrudelt, evtl. auch noch mit Einschreiben.

Aber der Rat zur professionellen Rechtsberatung ist vielleicht auch nicht übel.

Thanks a lot,

Mohamed.

Wieso? Findet dieses Gesetz nicht ausdrücklich auf
Fernunterricht-Angebote keine Anwendung?

Es ist eine Sonderform des Fernabsatzgesetzes mit Namen „Fernunterrichtsschutzgesetz“. Wurde aber im gleichen Zeitrahmen verabschiedet.

Ja, aber doch nur, wenn solche Kurse zertifiziert sein wollen
oder zu einem gewissen staatlich anerkannten Abschluß
verhelfen sollen. Bei Lernen als „Konsumangebot“ kann ich mir
das nicht vorstellen.

Das kommt darauf an. Leider kann man aus Deinen Beschreibungen nicht herauslesen, ob Du auch Fragen Deiner Teilnehmer beantwortest. Wenn Es sich um Lernsoftware handelt, die man nur herunterladen und benutzen kann, dann brauchst Du keine Genehmigung. Sobald Du aber schon fachliche Fragen beantwortest, ist von einer Leistungskontrolle auszugehen, und da schlägt dann die ZFU wieder zu :frowning:

Das habe ich mir nicht ausgedacht, sondern alles für teures Geld von meinem Anwalt so berichtet bekommen. Grundlage für meine Recherchen war ein PHP-Kurs auf:
http://www.rent-a-tutor.com/courses/index.php
Der steht jetzt nur als Konzept-Demo auf meinen Seiten und ich biete aufgrund der gesetzlichen Einschränkungen keine Kurse für deutsche Teilnehmer an.

Es gibt natürlich auch Anbieter, die sich in der juristischen Grauzone bewegen, indem Sie z.B. sagen, sie kontrollieren den Lernerfolg nicht und stellen dem Teilnehmer „nur“ eine Teilnahmebescheinigung aus. Ob das ggf. vor Gericht bestand hat kann ich aber nicht beurteilen. Mein Anwalt meinte, eher nicht.

Gruß

Marian

Hi Mohamed,

was ich witzig finde, ist, daß ausgerechnet Du als mein
freundlicher Ratgeber eine Diplomarbeit zum Verbraucherschutz
im Internet schreibst/geschrieben hast, also eigentlich genau
am anderen Tischende sitzt :smile:) …

Nun, ich sitze gar nicht am anderen Tischende. Ich schreibe eine juristische Arbeit, bleibe aber dabei Wirtschaftswissenschaftler und schreibe mit dem Blick, welche Auswirkungen die Verbraucherrechte auf den eCommerce haben. Ich komme übrigens zu dem Schluss, dass die einen guten Einfluss haben, denn das größte Problem ist das fehlende Vertrauen, und wie Dein Beispiel zeigt, nicht nur auf Seiten der Verbraucher. Daran wird aber wohl erst eine verbreitete elektronische Signatur grundlegend was ändern. Bis dahin ist die Schriftform mit Brief und Sigel/Unterschrift díe sicherste Form.

Nur die Sache mit der Online-Anmeldung juckt mich noch. Ich
will das Angebot ja auch nicht unbezahlbar machen, weil jede
Woche Post bei den Kunden eintrudelt, evtl. auch noch mit
Einschreiben.

Musst Du ja auch nicht. Einmal zur Anmeldung und dann je nach Bedarf. Und Einschreiben schon gar nicht, es sei denn, es ist bereits dicke gekommen.

Gruß Oskar

Genehmigungsverfahren

Unternehmen ganz schnell wieder aufgegeben, als ich erfahren
habe, was ein solches Genehmigungsverfahren eigentlich kostet.

… und was kostet so ein Genehmigungsverfahren ungefähr?
Danke!

gruss
wl

… und was kostet so ein Genehmigungsverfahren ungefähr?
Danke!

zirka 700 - 750 Euro mindestens (pro Kurs natürlich), soweit ich mich noch korrekt erinnern kann.

Gruß
Marian