Ed Hardy-Kappe auf Ebay gebraucht verkauft -Ärger?

Guten Tag,

ich habe Anfang März 2009 auf Ebay eine gebrauchte Kappe von Ed Hardy ab 1 Euro versteigert, die ich ca. 8 Monate zuvor von meiner Freundin geschenkt bekommen habe und die mir nicht gefallen hat. Diese hat sie Anfang Juli 2008 aus den USA mitgebracht.
Jetzt habe ich eine Mitteilung von Ebay erhalten, dass ich eine Markenrechtsverletzung begangen hätte.
Der Rechteinhaber hätte sich beschwert.
Ebay hat den Artikel darauf hin ganze 2 Monate NACH der Auktion noch nachträglich entfernt.
Wer dahinter steckt und was es damit auf sich hat, habe ich schon ergoogled.
Jetzt aber meine konkrete Frage, die mir bisher niemand beantworten konnte. Vielleicht gibt es Jemanden, der das schon erlebt hat:
Kriegt JEDER, der von Ebay diese Mitteilung erhält das berühmt-berüchtigte Schreiben vom Anwalt?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

Hm…also entweder denken die, dass du einen gefälschten Artikel verkauft hast, oder jemand von ed hardy hat gesehen dass du mit „seiner Ware handelst“. aber bei ebay wird so viel von ed hardy angeboten, dass ich es mir nicht vorstellen, kann dass du wegen einem Artikel einen Brief vom Anwalt bekommst. Es sei denn und hast dich bei Ebay als „ed hardy“ eingeloggt, also dass dein Nick ed hardy heißt, dann gibts ärger! Habe es schon mal im TV gesehen, dass sich eine Verkäuferin Bushido genannt hat und darauf hat der echte Bushido sie verklagt (30000 euro).

Hallo,

so entspannt würde ich das nicht sehen, ich habe zwar nicht verstanden warum, aber Ed Hardy mahnt gern auch Privatleute deftig ab, die in den USA gekaufte Ware in Dtl. verkaufen, denn das ist markenrechtlich irgendwie nicht legitim …

Grüße

Hallo,

die hier sind spezialisiert auf Internetrecht
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-ed-har…
Abmahnfalle Verkauf von Don Ed Hardy Bekleidung bei eBay

Weitere Rechtsseiten
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Ed Hardy Abmahnungen
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Ed Hardy Abmahnung
http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/1029.html
Ed Hardy-Abmahnungen

Und viele Seiten mehr.
Falls man eine Abmahnung erhält: Vorsicht beim Unterschreiben von Unterlassenserklärungen, die sind 30 Jahre gültig!! Ganz zu schweigen von Vertragsstrafen im Wiederholungsfalle.

Daher würde sich bei Abmahnung die anwaltliche Prüfung lohnen. Oder die Sparversion für KURZE Fragen an Anwälte ab 20 Euro
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Stephanie

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