Guten Tag alle zusammen,
habe folgende Frage. Der Edeka Markt bei uns hat seit neustem eingeführt, dass bei einem Einkauf von unter 10 Euro eine Gebühr von 50 Cent zusätzlich auf die Rechnung gestellt wird. Darf man die 50 Cent Gebühr dafür verrechnen, nur weil man weniger als 10 Euro eingekauft hat ?
Mit freundlichen Grüßen
Peter
Hallo!
habe folgende Frage. Der Edeka Markt bei uns hat seit neustem
eingeführt, dass bei einem Einkauf von unter 10 Euro eine
Gebühr von 50 Cent zusätzlich auf die Rechnung gestellt wird.
Darf man die 50 Cent Gebühr dafür verrechnen, nur weil man
weniger als 10 Euro eingekauft hat ?
So, wie Du die Frage stellst: Nein, natürlich nicht. Da Du aber in der Überschrift von „EC-Zahlung“ sprichst, lautet die Antwort leider ja.
Ob das gutes Marketing ist, sei dahingestellt. Aber wenn jeder seine Mini-Rechnung mit Karte bezahlt, droht dem Edeka die Pleite durch Bankgebühren.
Nur bei gesetzlichen Zahlungsmitteln darf man die Zahlung selbst nicht in Rechnung stellen. Da aber EC-Cash eine zusätzliche Dienstleistung darstellt, die dem Unternehmen auch etwas kostet, dürfen sie generell dafür einen Betrag einfordern und z.B. ab einem größeren Einkauf erlassen.
Hallo,
habe folgende Frage. Der Edeka Markt bei uns hat seit neustem
eingeführt, dass bei einem Einkauf von unter 10 Euro eine
Gebühr von 50 Cent zusätzlich auf die Rechnung gestellt wird.
Darf man die 50 Cent Gebühr dafür verrechnen, nur weil man
weniger als 10 Euro eingekauft hat ?
es gibt kein Gesetz dagegen, aber in der Regel ein Vertrag - nämlich der zwischen dem Ladeninhaber und dem Zahlungsverkehrsdienstleister.
Gruß
Christian
Hi,
es gibt kein Gesetz dagegen, aber in der Regel ein Vertrag -
nämlich der zwischen dem Ladeninhaber und dem
Zahlungsverkehrsdienstleister.
richtig und zwar in
http://www.electronic-cash.de/media/pdf/haendlerbedi…
Zitat „An den electronic-cash-Terminals des Unternehmens sind die von Kreditinstituten (kartenausgebende Institute) emittierten Debitkarten, die mit einem electronic cash-Zeichen gemäß Kap. 2.5 des Technischen Anhangs versehen sind, zu Barzahlungspreisen
und – bedingungen zu akzeptieren. Den Unternehmen bleibt es unbenommen, Rabatte zu gewähren“
Und wenn die „Preise“ in dem Dokument noch stimmen, so zahlt der Verkäufer ohnehin bis 25.56 Euro Umsatz nur 8 Cent …
Gruss
norsemanna