Edelstahlfaltenbalg Bauteilprüfung

Ab wann ist bei einem Edelstahlfaltenbalg eine Bauteilprüfung im Sinne der Druckgeräterichtlinie erforderlich nur bei KAT 4???

Hallo Fritzbob ( Anrede )
Die bewusste EU-Richtlinie verweist auf die AD Blätter, dort ist immer noch geregelt, da Faltenbälge oder andere Armaturen als offener BEstandteril von Rohrleitngen gelten. Damit sind sie den gleichen Belastungen und Prüfungen wie das zugehörige Rohrsystem unterworfen.

Gruß (Abspann)
Rochus

Guten Tag,vielen Dank für die Anwort jedoch handelt es sich hier um ein Ventil wo als Spindelabdichtung ein Edelstahfaltenbalg installiert ist. Hier ist kein Kompensator gemeint wie er in der AD B13 beschrieben wird.

Hallo fritzbob
Hier wird nach der worst case Regel gehandelt.
In dem Fall unterliegt der Faltenbalg bei Undichtigkeit dem Systemdruck.
Das gilt für gefährliche und brennbare Stoffe.
Eine ausdrückliche Deklarierung und Kennzeichnung als Schutz vor äußerlichen Einflüssen enthebt dich von der Notwendigkeit der Druckprüfung.
Gruß
Rochus