EDV gestützte Zeiterfassung

Moin,

die Firma X plant für ihr Unternehmen eine EDV gestützte Zeiterfassung anzuschaffen. Die Angestellten sollen sich zu Arbeitsbeginn und -ende, sowie bei Pausen an- bzw. abmelden. Eine Gleitzeit gäbe es nicht.
Nun würde die Geschäftsführung aber befürchten, dass sich einige Mitarbeiter zwar morgens beim Eintreffen im Haus anmelden, aber vor Arbeitsbeginn Kaffee trinken, Zeitung lesen etc. und sich so ein Plus auf dem Arbeitszeitkonto verschaffen könnten.
Daher entstünde die Idee, die ersten 10 Min. ab der Anmeldung nicht zu werten. Gleiches zum Feierabend, wo die letzten 10 Minuten vor dem Ausbuchen nicht gewertet werden würden.
Wäre soetwas überhaupt rechtlich haltbar?
Wie werden Regelungen zur Zeiterfassung in anderen Unternehmen gehandhabt? Müssen Überstunden genehmigt werden? Wird minutengenau abgerechnet?

Gruss Jakob

tach

Mal 4 fälle aus meiner Praxis.

  1. unternehmen benutzt genau so ein System. es wird IMMER zur volle 1/4 stunde gerundet. Beim gehen wird vorgerundet, d.h. auf die nächste 1/4 stunde. wer also um 8:01 stempelt, arbeitet 14 Minuten ohne bezahlung.
    wer um 12:14 ausstempelt wird auf 12:00 gesetzt und hat 14 minuten umsonst gearbeitet,

ergebnis; der AN wird gezwungen in dem fall früher zu stempeln etc.

Ich persönlich würde die von dir beschriebene vorgehensweise wie in dem o.A beispiel als grenzwertig ansehen.
Gegenbeispiel: nehmen wir mal herrn A, der mit dem Bus kommt und daher zwangsweise immer 15 minuten früher oder 5 minuten zu spät kommt.
auch wenn er sich bis 1 minute vor arbeit in den pausenkeller setzt, bekommt er jeden tag 4 minuten gut.
hat er einen buss verpasst, werden ihm aber 10 minuten abgezogen. und ihm fehlen somit 15 minuten auf dem zeitkonto.

bei einem geschäft mit bestimmten anfangszeiten würde ich als AG es so regeln: bsp Arbeitszeitbeginn = 8:00 wer vor 8 einstempelt, bei dem tickt die Uhr um 8, wer nach 8;00 d,H zu spät kommt, bei dem tickt die Zeit ab ankunft.

Allerdings verstehe ich dann nicht, warum er die Zuganskontrollempfänger nicht so legt, das er AN diese in der nähe zum Arbeitsplatz betätigen kann.

Fall 2. Hier werden die Arbeitszeiten festgeschrieben. Arbeitszeit ist am tag X von bis. Wer früher oder später kommt meldet sich kurz persönlich an. der entsprechende Teamleiter kann dann entscheiden, on der der Person sagt „Fang an, deine Zeit Läuft“ (wenn not am mann ist) und die zeit tickt dann früher.

Fall 3. Wer kommt meldet sich am Arbeitsplatz an und arbeitet. die zeit wird minutengeanu erfasst. Zur Pause meldet man sich ab. und auch das wird erfasst.

Fall 4. arbeitszeit ist von x-y wer vor und nach der Zeit stempelt bekommt genau diese Zeit gutgeschrieben. Alles was deutlich darüberhinaus als Überstunde geht, muss von einem Vorgestzten abgezeichnet werden.

Bei Überstunden ist es so eine sache. in der regel müssen diese zumindest angemeldet werden. in einigen fällen muss sogar der Betriebsrat darüber informiert werden. Hier hängt es von den internen Regeln des Unternehmens ab.
Es gibt sogar arbeitsverträge in denen steht, das Überstunden zu leisten sind und mit dem Grundgehalt abgegolten sind.

übrigens hatte ich zu einigen dieser Fälle schon gespräche mit Arbeitsrechtlern. Die meinung ist sehr uneinig…

Moin,

zunächst erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

  1. unternehmen benutzt genau so ein System. es wird IMMER zur
    volle 1/4 stunde gerundet. Beim gehen wird vorgerundet, d.h.
    auf die nächste 1/4 stunde. wer also um 8:01 stempelt,
    arbeitet 14 Minuten ohne bezahlung.
    wer um 12:14 ausstempelt wird auf 12:00 gesetzt und hat 14
    minuten umsonst gearbeitet,

ergebnis; der AN wird gezwungen in dem fall früher zu stempeln
etc.

Ja, das kenne ich auch. Hilft gegen die „Minutensammler“.

Ich persönlich würde die von dir beschriebene vorgehensweise
wie in dem o.A beispiel als grenzwertig ansehen.
Gegenbeispiel: nehmen wir mal herrn A, der mit dem Bus kommt
und daher zwangsweise immer 15 minuten früher oder 5 minuten
zu spät kommt.
auch wenn er sich bis 1 minute vor arbeit in den pausenkeller
setzt, bekommt er jeden tag 4 minuten gut.
hat er einen buss verpasst, werden ihm aber 10 minuten
abgezogen. und ihm fehlen somit 15 minuten auf dem zeitkonto.

Das ist ja das Problem es allen recht machen zu wollen.

bei einem geschäft mit bestimmten anfangszeiten würde ich als
AG es so regeln: bsp Arbeitszeitbeginn = 8:00 wer vor 8
einstempelt, bei dem tickt die Uhr um 8, wer nach 8;00 d,H zu
spät kommt, bei dem tickt die Zeit ab ankunft.

Das wäre aber nicht machbar, sofern man auch mal früher anfangen müsste.

Allerdings verstehe ich dann nicht, warum er die
Zuganskontrollempfänger nicht so legt, das er AN diese in der
nähe zum Arbeitsplatz betätigen kann.

Gehen wir mal davon aus dass die Terminals in der Nähe des Arbeitsplatzes angebracht wären.

Fall 2. Hier werden die Arbeitszeiten festgeschrieben.
Arbeitszeit ist am tag X von bis. Wer früher oder später kommt
meldet sich kurz persönlich an. der entsprechende Teamleiter
kann dann entscheiden, on der der Person sagt „Fang an, deine
Zeit Läuft“ (wenn not am mann ist) und die zeit tickt dann
früher.

Das wäre eine brauchbare Lösung, die ich auch präferieren würde.

Fall 3. Wer kommt meldet sich am Arbeitsplatz an und arbeitet.
die zeit wird minutengeanu erfasst. Zur Pause meldet man sich
ab. und auch das wird erfasst.

Das setzt aber ein hohes Mass an Vertrauen in die Mitarbeiter voraus. Leider gibt es ja immer wieder Kandidaten die sich früher einbuchen, aber dann erstmals Kaffee trinken und Zeitung lesen bevor sie anfangen zu arbeiten.
So könnte der AN bei einer angenommen Arbeitszeit von 8-16 Uhr sich um 07:50 Uhr ein- und um 16:10 Uhr wieder ausbuchen. Damit hätte der AN jeden Tag ein Plus von 20 Minuten x 5 Tage.
Somit könnte der AN im Monat ein Plus von 4 Überstunden, also einen halben Arbeitstag ansammeln und abbummeln, die aber de facto ja nie geleistet worden wären.
Genau dies würde es zu vermeiden gelten.

Fall 4. arbeitszeit ist von x-y wer vor und nach der Zeit
stempelt bekommt genau diese Zeit gutgeschrieben. Alles was
deutlich darüberhinaus als Überstunde geht, muss von einem
Vorgestzten abgezeichnet werden.

Das wäre wohl m.E. der richtige Ansatz. Ein Plus von einer bestimmten Summe (z.B. 1 Stunde) geht problemlos durch. Alles weitere nur nach „abnicken“ durch den Vorgesetzten.

Bei Überstunden ist es so eine sache. in der regel müssen
diese zumindest angemeldet werden. in einigen fällen muss
sogar der Betriebsrat darüber informiert werden. Hier hängt es
von den internen Regeln des Unternehmens ab.
Es gibt sogar arbeitsverträge in denen steht, das Überstunden
zu leisten sind und mit dem Grundgehalt abgegolten sind.

Nehmen wir einmal an, ein Unternehmen hätte am Anfang die Möglichkeit Nr.1 eingesetzt und nach einer „Palastrevolution“ die Regelung Nr.3. Nun würden sich aber die AN nicht daran halten sich erst zu Arbeitsbeginn einzuloggen, sondern bereits beim Betreten des Gebäudes, und somit jeden Tag 20 Minuten Plus kassieren, obwohl sie erst bei offiziellem Arbeitsbeginn mit der Arbeit anfangen.
Je nach Anzahl der AN müsste der AG nun einen (oder mehrere) weitere AN einstellen um die Arbeit zu erledigen die liegenbleibt, weil die AN die Überstunden (die zwar gebucht, aber ja nicht geleistet würden) abfeiern könnten.
Daher entstünde die Idee mit einer Art „Rüstzeit“ von 10 Minuten, die grundsätzlich zu Arbeitsbeginn und Arbeitsende abgezogen würden. Das wäre ein Kompromiss zwischen Möglichkeit 1 und 3.
Allerdings ist es immer schwierig wenn sich einige AN nicht an Regelungen halten. Soziale Probleme lassen sich technisch nun einmal nicht lösen.

übrigens hatte ich zu einigen dieser Fälle schon gespräche mit
Arbeitsrechtlern. Die meinung ist sehr uneinig…

Wie auch immer soll die Lösung rechtlich einwandfrei sein. Und es ist ja bekannt, dass die Leute, die immer korrekt buchen, immer mitbestraft werden weil ein paar andere das System für sich ausnutzen.

Gruss Jakob