Guten Abend,
ich habe zum 1.Februar ein Gewerbe für EDV-Handel/Service angemeldet. Ich habe aber momentan noch Probleme/Fragen die ich bisher nirgends erklärt bekommen konnte. Also ich möchte auf kleiner Ebene, zuerst einmal Bekannten und Freunden Artikel verkaufen und den entsprechenden Service anbieten, später dann vielleicht einem größeren Kundenkreis.
1.Wie gesagt läuft das Gewerbe ab 1.Februar, nur habe ich vom Finanzamt noch kein Schreiben erhalten.Ist das normal?
2.Folgendes konkretes Beispiel:Ich kaufe mir bei einem Versandhandel für Wiederverkäufer einen PC für geschäftliche Zwecke. Dieser kostet Netto 550 Euro und Brutto 638 Euro. Wenn ich ihn als Privatperson kaufen würde, würde er 650 Euro kosten. Wie ist das dann, welcher Preis ist für mich relevant, der Netto oder der Brutto Preis?Sagen wir ich verkaufe in diesem Monat nichts, bekomme ich dann vom Finanzamt die Differenz der beiden Preise am Ende des Monats?
3.Ich kaufe denselben PC für Netto 550 Euro und verkaufe in für 600 Euro Brutto. Ich zahle dann zuerst 638 Euro im Einkauf, verkaufe ihn dann für 600 inkl. MWSt… Zahlt mir dann das Finanzamt ebenfalls die Differenz vom Nettoeinkaufs zum Bruttoeinkaufspreis?
4.Ich habe vor meiner gewerblichen Tätigkeit bereits Waren verkauft. Wieder konkret ein Beispiel: PC-Komponenten im Wert von 650 Euro Brutto habe ich als Komplett PC für 800 Euro verkauft. Kann ich nun rückwirkend dies ebenfalls als Händlerverkauf geltend machen(Rechnung ausschreiben, USSt anrechnen usw.)?
Hoffe ihr könnt mir helfen
Danke
