EDV-Gewerbe, konkreter Fall

Guten Abend,
ich habe zum 1.Februar ein Gewerbe für EDV-Handel/Service angemeldet. Ich habe aber momentan noch Probleme/Fragen die ich bisher nirgends erklärt bekommen konnte. Also ich möchte auf kleiner Ebene, zuerst einmal Bekannten und Freunden Artikel verkaufen und den entsprechenden Service anbieten, später dann vielleicht einem größeren Kundenkreis.

1.Wie gesagt läuft das Gewerbe ab 1.Februar, nur habe ich vom Finanzamt noch kein Schreiben erhalten.Ist das normal?

2.Folgendes konkretes Beispiel:Ich kaufe mir bei einem Versandhandel für Wiederverkäufer einen PC für geschäftliche Zwecke. Dieser kostet Netto 550 Euro und Brutto 638 Euro. Wenn ich ihn als Privatperson kaufen würde, würde er 650 Euro kosten. Wie ist das dann, welcher Preis ist für mich relevant, der Netto oder der Brutto Preis?Sagen wir ich verkaufe in diesem Monat nichts, bekomme ich dann vom Finanzamt die Differenz der beiden Preise am Ende des Monats?

3.Ich kaufe denselben PC für Netto 550 Euro und verkaufe in für 600 Euro Brutto. Ich zahle dann zuerst 638 Euro im Einkauf, verkaufe ihn dann für 600 inkl. MWSt… Zahlt mir dann das Finanzamt ebenfalls die Differenz vom Nettoeinkaufs zum Bruttoeinkaufspreis?

4.Ich habe vor meiner gewerblichen Tätigkeit bereits Waren verkauft. Wieder konkret ein Beispiel: PC-Komponenten im Wert von 650 Euro Brutto habe ich als Komplett PC für 800 Euro verkauft. Kann ich nun rückwirkend dies ebenfalls als Händlerverkauf geltend machen(Rechnung ausschreiben, USSt anrechnen usw.)?

Hoffe ihr könnt mir helfen
Danke

Hallo,

dann will ich deine Fragen mal versuchen zu beantworten.

Guten Abend,
ich habe zum 1.Februar ein Gewerbe für EDV-Handel/Service
angemeldet. Ich habe aber momentan noch Probleme/Fragen die
ich bisher nirgends erklärt bekommen konnte. Also ich möchte
auf kleiner Ebene, zuerst einmal Bekannten und Freunden
Artikel verkaufen und den entsprechenden Service anbieten,
später dann vielleicht einem größeren Kundenkreis.

Betreibst du das Gewerbe nebenberuflich??

Als Kleinunternehmer ( klingt danach ) kannst du dich von USt-Pflicht befreien lassen. Musst du nicht!

1.Wie gesagt läuft das Gewerbe ab 1.Februar, nur habe ich vom
Finanzamt noch kein Schreiben erhalten.Ist das normal?

Ja, bei mir kam der Brief etwa einen Monat nach der Anmeldung.
Keine Angst, die vergessen dich nicht :smile:

2.Folgendes konkretes Beispiel:Ich kaufe mir bei einem
Versandhandel für Wiederverkäufer einen PC für geschäftliche
Zwecke. Dieser kostet Netto 550 Euro und Brutto 638 Euro. Wenn
ich ihn als Privatperson kaufen würde, würde er 650 Euro
kosten. Wie ist das dann, welcher Preis ist für mich relevant,
der Netto oder der Brutto Preis?Sagen wir ich verkaufe in
diesem Monat nichts, bekomme ich dann vom Finanzamt die
Differenz der beiden Preise am Ende des Monats?

Ja, bekommst du. Für dich ist nur der Nettopreis interessant.
Ausser du lässt dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien.
Dann darfst du weder USt ausweisen noch VSt wiederbekommen…

3.Ich kaufe denselben PC für Netto 550 Euro und verkaufe in
für 600 Euro Brutto. Ich zahle dann zuerst 638 Euro im
Einkauf, verkaufe ihn dann für 600 inkl. MWSt… Zahlt mir dann
das Finanzamt ebenfalls die Differenz vom Nettoeinkaufs zum
Bruttoeinkaufspreis?

Ja,aber
Folgendes:

Du kaufst ihn für 550 € netto ==> 638,00 brutto
Du verkaufst ihn für 600 € brutto ==> 517 € netto

Du machst einen Verlust von 33€

Die Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten, der für dein Unternehmen nicht relevant ist!
Ausser du lässt dich von Ust befreien :smile: Dann musst du nämlich immer Brutto zahlen… aber das sagte ich ja schon.

Du kannst durch Verluste keinen Gewinn erzielen.
Du bekommst zwar Geld vom FA, aber nicht genug um den Verlust aufzufangen.

4.Ich habe vor meiner gewerblichen Tätigkeit bereits Waren
verkauft. Wieder konkret ein Beispiel: PC-Komponenten im Wert
von 650 Euro Brutto habe ich als Komplett PC für 800 Euro
verkauft. Kann ich nun rückwirkend dies ebenfalls als
Händlerverkauf geltend machen(Rechnung ausschreiben, USSt
anrechnen usw.)?

Hui, also keine Ahnung, soweit ich weiß ( aber sicher bin ich mir auch nicht ), kann man eine kurze Zeit ohne Gewerbe verkaufen, jedoch muss man das dann dem FA irgendwann mal mitteilen, da ja offensichtlich ein Gewinnzweck verfolgt wird und der Gewinn versteuert werden muss, aber in wiefern man nachträglcih Rechnungen ausstellen kann entzieht sich meiner Kenntnis.

Hoffe ihr könnt mir helfen

Hoffe ich konnte dir helfen

Danke

Bitte

Hallo,

dann will ich deine Fragen mal versuchen zu beantworten.

Betreibst du das Gewerbe nebenberuflich??

Ich denke schon, bin noch Schüler. Ist das dann nebenberuflich?

Als Kleinunternehmer ( klingt danach ) kannst du dich von
USt-Pflicht befreien lassen. Musst du nicht!

Ich denke ich werde mich nicht befreien lassen.

Ja, bei mir kam der Brief etwa einen Monat nach der Anmeldung.
Keine Angst, die vergessen dich nicht :smile:

Alles klar, dann bin ich beruhigt.

Ja, bekommst du. Für dich ist nur der Nettopreis interessant.
Ausser du lässt dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien.
Dann darfst du weder USt ausweisen noch VSt wiederbekommen…

Ich muss doch im ersten und zweiten Jahr eine monatliche Umsatzsteueranmeldung machen. Sollte diese sagen wir im ersten Monat -200Euro und im zweiten Monat -300Euro betragen, bekomme ich dieses Geld dann jeweils am Ende dieser Monate zurück oder erst am Ende des ersten Jahres?

Ja,aber
Folgendes:

Du kaufst ihn für 550 € netto ==> 638,00 brutto
Du verkaufst ihn für 600 € brutto ==> 517 € netto

Du machst einen Verlust von 33€

Die Umsatzsteuer ist nur ein durchlaufender Posten, der für
dein Unternehmen nicht relevant ist!
Ausser du lässt dich von Ust befreien :smile: Dann musst du nämlich
immer Brutto zahlen… aber das sagte ich ja schon.

Du kannst durch Verluste keinen Gewinn erzielen.
Du bekommst zwar Geld vom FA, aber nicht genug um den Verlust
aufzufangen.

Das heißt ich muss beim Verkauf immer mit dem Brutto Preis rechnen bzw. teurer als dieser verkaufen?

Hui, also keine Ahnung, soweit ich weiß ( aber sicher bin ich
mir auch nicht ), kann man eine kurze Zeit ohne Gewerbe
verkaufen, jedoch muss man das dann dem FA irgendwann mal
mitteilen, da ja offensichtlich ein Gewinnzweck verfolgt wird
und der Gewinn versteuert werden muss, aber in wiefern man
nachträglcih Rechnungen ausstellen kann entzieht sich meiner
Kenntnis.

Also das ist mir nicht ganz klar. Dieser Kunde will den PC steuerlich absetzen. Die Rechnungen für die Komponenten sind aber auf mich adressiert. Könnte ich jetzt eine Rechnung ausstellen, die Vorsteuer die ich gezahlt habe von der USt abziehen und der Kunde die Steuer absetzen?

Hoffe ich konnte dir helfen

Ja konntest du!