Edv-zugriff der finanzverwaltung (steuerentlastung

wer von diesem thema betroffen ist, nicht ganz unbeleckt und interessiert insbesondere spezielle probleme zu diskutieren, möge sich bei mir mit frage(n) oder diskussionsvorschlag/ägen (gerne vorweg mit eigenem lösungsvorschlag) melden. vielen dank!

mich interessieren insbesondere: optische archive - direkter edv-zugriff der betriebsprüfer auf eingescannte unterlagen, was ist eine steuerrelevante unterlage?, bereithalten von hard- und software für vergangene jahre - grenzen der zumutbarkeit, geeignete archivierungsformate, auswertungstools der finanzverwaltung

wer von diesem thema betroffen ist, nicht ganz unbeleckt und
interessiert insbesondere spezielle probleme zu diskutieren,
möge sich bei mir mit frage(n) oder diskussionsvorschlag/ägen
(gerne vorweg mit eigenem lösungsvorschlag) melden. vielen
dank!

hi liar,

denn oberen absatz kann ich nicht recht deuten! willst du per mail diskutieren? egal…

mich interessieren insbesondere: optische archive -

die geliebten mikrofische??? oder was?

direkter
edv-zugriff der betriebsprüfer auf eingescannte unterlagen,

ne, das wird nix, denn die im rechner gesp. unterlagen muessen auswertbar sein, reines scannen der bufü und speichern im PDF format ist nicht gesetzeskonform.

was ist eine steuerrelevante unterlage?

eine frage speziell für den BFH nehme ich an … :wink:
aber ich würde mal sagen, alle belege die für die steuer relevant sind, sind belege die mal beim steuerberater waren bzw. grundlage zur bufü etc. sind. nicht darunter fallen m.E. nach lediglich geschäftsbriefe.

bereithalten von
hard- und software für vergangene jahre - grenzen der
zumutbarkeit,

naja, meist werden ja rechner schneller und software grösser als umgekehrt. es ist ja wohl durchaus möglich auf einem heutigen rechner noch das alte dos-datev bsp. zu installieren und gesichrte bufü von 1991 zurückzuholen. wenn das heute kein problem ist, ist das in 10 jahren auch kein problem. ich denke man sollte hier nicht unbedingt unbedingt an alte PC in der ecke denken, vielmehr an eine sicherungskopie der daten in der schublade. da nun jeder selber erpicht ist auf datensicherung, ist dies denke ich das geringste problem.

geeignete archivierungsformate,

programmspezifisch, datev speicherdateien kann man auch nur mit datev lesen :wink:

auswertungstools
der finanzverwaltung

das ist das problem, die können daten auf speichermedium verlangen mit auswertungssoftware. wie soll das realisiert werden? man kann doch nicht einfach ne raubkopie fürs FA machen bzw. sich eine extra nutzerlizenz besorgen!

ich denke, das es eher dabei bleibt wie immer, nur digital. der prüfer darf sich an den rechner im büro setzen. bekommt seinen eigenen nur-lese-prüfer-login in dem er im system nur die daten des prüflings seiht und nix mehr. dann kann er die buchungssätze sichten etc., also alles wie gehabt, nur nicht mehr soviel papier.

so wird es auf jeden fall am anfang sein…

als lesetipp der guten sorte gebe ich dir das NWB heft. da gab es glaub ich anfang september war es einen langen aufsatz zum thema…

schönen gruss,

der showbee

hi showbee,
bist ja ein fixer, nicht gerade auf den mund gefallener bursche. vielen dank für die prompte reaktion.
bei gelegenheit werde ich etwas ausführlicher auf deine antwort(en) eingehen (you know what I …), wobei ich hier wirklich eher (selten auftretende probleme oder besser ausgedrückt:smile: nur einen kleinen kreis von betroffenen ansprechen wollte.
heißesten …
liar