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Hallo zusammen,
angenommen folgendes Beispiel:
Familie Sonne, bestehend aus Mutter und Sohn finden sich zusammen um Ende 2012
gemeinsam eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 9-10 kWP auf dem Haus von Mutter Sonne zu bauen. Mutter und Sohn gründen die Sonne GbR. Sohn Sonne wohnt nicht mehr bei Mutter Sonne. Ein Teil des erzeugten Stroms geht in den Eigenverbrauch von Mutter Sonne, der restliche größere Teil wird ins Netz eingespeist.
Ist die GbR für den erzeugten Strom im Eigenverbrauch umlagepflichtig gemäß EEG und muss die Sonne GbR den Eigenverbrauch der Bundesnetzagentur melden?
Danke für Hinweise,
Gruß
–
Blumenschein