EEG: Willkürliche Änderung der Abschlagzahlung

Hallo,

mehrere Besitzer von Photovoltaik-Anlagen speisen seit Jahren den erzeugten Sonnen-Strom beim regionalen Netzbetreiber nach EEG ein. Der hat seither nach der Jahresabrechnung im Folgejahre jeweils ein 12-tel des Jahreswertes pro Monat als Abschlag voraus bezahlt.

Zum Jahresbeginn 2013 kündigte er eine Änderung an. Nun sollte immer erst im Nachhinein zum 15-ten des Nachmonats Abschlag bezahlt werden und auch kein Festbetrag mehr, sondern wechselnde Prozentwerte nach vermuteter Einspeisemenge gem folgender Liste: Jan 2%, Feb 3%, März 5%, April 8%, Mai 12%, Jun 13%, Jul 14%, Aug 13%, Sep 11%, Okt 10%, Nov 7% und Dez 3%. Dabei geht er nur von 950 Kwh/KwP/J aus, obwohl in unserer Lage stets mehr als 1050 Kwh/KwP/J erreicht wurden.

Zum 1.8. hat er zudem wegen des angeblich schlechten Sonnenjahres diese gem Liste berechneten Werte nochmals um 25% gekürzt. Eine erhebliche Nachzahlung wird voraussichtlich die Folge sein.

Ist eine derartige Änderung der Abschlagszahlung durch das EEG gedeckt?
Kann der regionale Netzbetreiber derart willkürlich die Abschlagszahlungen ändern?
Wie kann dagegen vorgegangen werden?

Vielen Dank für jeden Tipp!

Ciao Ricco

Hallo!

Etwas Info dazu :http://www.sfv.de/artikel/abschlagszahlungen_nach_de…

Beide Abrechenvarianten sind zulässig. Die eine mit gleichen Anschlägen ist die häufigere, die andere die gerechtere, weil an der tatsächlichen Monatseinspeisung ausgerichtet.

Ob man sie aber laut Vertrag einseitig ändern darf ist eine andere Sache.

MfG
duck313