EEG: zuständige Behörde?

Moin,

im EEG steht nicht explizit (oder ich find’s nicht) die zuständige Behörde. Wer kann mir sagen, an wen beispielsweise die Nachweise nach Anlagenerneuerung (§6 Abs.3) zu richten sind? Oder lieber noch, wo ich das selbst finden kann??

thx
moe.

Moin,

im EEG steht nicht explizit (oder ich find’s nicht) die
zuständige Behörde. Wer kann mir sagen, an wen beispielsweise
die Nachweise nach Anlagenerneuerung (§6 Abs.3) zu richten
sind?

Dieser Nachweise wird dem Netzbetreiber vorgelegt, von dem der Anlagenbetreiber
ja seine Vergütung haben will.

Danke, das ist ja schon mal ne brauchbare Info :wink:
Kannst Du mir auch noch sagen, wie ich diese Info aus dem Gesetz belege? Schlüssig ist sie ja, aber ne Bezugsstelle wäre mir trotzdem wichtig.

thx
moe.

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Moin,

im EEG steht nicht explizit (oder ich find’s nicht) die
zuständige Behörde. Wer kann mir sagen, an wen beispielsweise
die Nachweise nach Anlagenerneuerung (§6 Abs.3) zu richten
sind?

Dieser Nachweise wird dem Netzbetreiber vorgelegt, von dem der
Anlagenbetreiber
ja seine Vergütung haben will.

Danke, das ist ja schon mal ne brauchbare Info :wink:
Kannst Du mir auch noch sagen, wie ich diese Info aus dem
Gesetz belege? Schlüssig ist sie ja, aber ne Bezugsstelle wäre
mir trotzdem wichtig.

Hallo,
die Bezugstelle ist § 6 EEG.

Du kannst Dir natürlich
auch einen teuren Kommentar zum EEG kaufen,
um das dort nachzulesen. z.B.
http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1…

oder einen Energierechtler Deines Vertrauens damit beauftragen,
diese Frage gutachterlich für Dich zu lösen.

Viele Grüße, trobi

Moin,

im EEG steht nicht explizit (oder ich find’s nicht) die
zuständige Behörde. Wer kann mir sagen, an wen beispielsweise
die Nachweise nach Anlagenerneuerung (§6 Abs.3) zu richten
sind?

Dieser Nachweise wird dem Netzbetreiber vorgelegt, von dem der
Anlagenbetreiber
ja seine Vergütung haben will.

Danke, das ist ja schon mal ne brauchbare Info :wink:
Kannst Du mir auch noch sagen, wie ich diese Info aus dem
Gesetz belege? Schlüssig ist sie ja, aber ne Bezugsstelle wäre
mir trotzdem wichtig.

Hallo,
die Bezugstelle ist § 6 EEG.

Bist Du sicher? Auch nach mehrmaligem lesen kann ich dort nichts finden. Und auch Acrobat findet im ganzen Gesetz weder das Wort Bundesnetzagentur, noch Regulierer o.ä.

Du kannst Dir natürlich
auch einen teuren Kommentar zum EEG kaufen,
um das dort nachzulesen. z.B.
http://www.beck-shop.de/iis/produktview.html/catID/1…

Den Kommentar hab ich nicht hier, aber die Gesetzesbegründung, allerdings wird man daraus auch nicht besonders schlau. Mal sehen, ob der Kommentar in irgend ner Bibliothek zu finden ist…

oder einen Energierechtler Deines Vertrauens damit
beauftragen,
diese Frage gutachterlich für Dich zu lösen.

Dafür reichen meine finanziellen Möglichkeiten leider nicht :wink:

moe.

Hallo,
die Bezugstelle ist § 6 EEG.

Bist Du sicher? Auch nach mehrmaligem lesen kann ich dort
nichts finden. Und auch Acrobat findet im ganzen Gesetz weder
das Wort Bundesnetzagentur, noch Regulierer o.ä.

Warum sollte denn da das Wort Bundesnetzagentur drinstehen ?
Ich sagte ja: Netzbetreiber !
Bist Du eigentlich Wassermühlenbetreiber ?

Gruß, trobi

Hallo,
die Bezugstelle ist § 6 EEG.

Bist Du sicher? Auch nach mehrmaligem lesen kann ich dort
nichts finden. Und auch Acrobat findet im ganzen Gesetz weder
das Wort Bundesnetzagentur, noch Regulierer o.ä.

Warum sollte denn da das Wort Bundesnetzagentur drinstehen ?
Ich sagte ja: Netzbetreiber !

Sorry, ich hab das Wort wohl in letzter Zeit so oft gelesen, dass aus „Netzbetreiber“ auch irgendsowas wie „Netzagentur“ wurde. Im Falle des §6 hast Du natürlich Recht. Was aber leider mein Problem nicht löst: Wer ist die zuständige Behörde nach EEG? Weiterer Beispielparagraph wäre §13 Abs.2 S.2 EEG: „Erforderliche Investitionskosten in bestimmten Fällen des Netzausbaus“.

Ich hoffe, Du findest nicht auch hier einen Grund, warum das kein Fall für die zuständige Behörde ist :wink: .Der Netzbetreiber dürfte es in diesem Falle auf jeden Fall nicht sein…

Bist Du eigentlich Wassermühlenbetreiber ?

Nein, ich muss mich sozusagen auf „rein theoretischer Basis“ mit dem Thema befassen. Du etwa?

thx
moe.