Hallo,
an unserem Miethaus ist die gartenseitige Fassade teilweise mit einem schönen Efeu über 3 Geschosse bewachsen.
Dem Erdgeschossmieter und alleinigem Gartennutzer obliegt auch die Gartenpflege. Er hat nun den Efeu gekappt, ohne uns zu fragen. Die Fassade dürfte also in kürzester Zeit fürchterlich aussehen: Die Efeureste werden absterben, die Ranken und Saugnäpfe werden aber an der Fassade bleiben. Das Efeu war übrigens schon bei Einzug des Mieters vorhanden.
Die Fassade muss renoviert werden: Gerüst, Abreißen des Efeues, Abflämmen der Saugnäpfe, Streichen der Fassade. Muß der Mieter für die Renovierung aufkommen? Kennt jemand ein Urteil hierzu? Meist geht es ja um die Efeu-Entfernungs-Pflicht, nicht um das Recht.
Auszug Mietvertrag: „…Der Mieter hat…abgestorbene Bepflanzung auf seine Kosten zu ersetzen.“
das ist Sache des Eigentümers und geht zeitweilige Nutzer (Mieter) nichts an
Moin,
die zitierte Stelle kann ungültig sein, weil normalerweise zur Gartenpflege nur einfache nicht fachmännische, spriche gärtnerische, Tätigkeiten gehören.
Da aber Verträge individuell ausgehandelt werden können, kann er eventuell dennoch gelten, wenn es nicht Richtung Formularvertrag geht, dieser Passus also tatsächlich individuell ist.
Die Efeuranken sind beschädigt worden, dies entspräche erst einmal einer Schadensersatzforderung.
Mehr würde ich mir nicht trauen, zu diesem Fall zu sagen
Sie hätten bei der Abfassung des Pflegevertrages für den Garten das Efeu als Bestandteil des Gartens ausdrücklich ausschließen sollen und auf des Erhalt und die Pflege als Sache des Hauseigentümers hinweisen sollen. Auch ein zufäliges Absterben des Rankgewächses wäre nicht in die Verantwortung des Mieters einzuordnen.
Hallo BernburgerKerl,
danke für die schnelle Antwort!
Was meinten Sie? Was geht Ihn nichts an: Die Fassadenrenovierung oder das Beschneiden/Abschneiden des Efeus? Viele Grüße, glasz-zwiebel
Hallo, ich kann in diesem Zusammenhang keine Aussagen treffen, da ich kein Rechtsanwalt bin. Hier muss ein RA beauftragt werden, der dann auch die Lage nach den Verträgen beurteilen kann. Der ganze Vorgang erscheint mir ein wenig mutig, um das mal vorsichtig auszudrücken.
Es ist ja nicht nur die Hauswand an sich, es sind ja auch die Mauerwerkslücken etc, hier kann sich der Efeu reingebohrt haben und die ganze Sache liegt frei rum. Jetzt.
Wenn Sie eine Rechtsschutz haben, kein Problem, der Mieterbund hilft auch.
Grüsse
T. List
also ncoch und letztmalig: das ist Sache des Eigentümers
Ich nehme an, das geht so nicht und wird Kosten verursachen