Efeu wächst in Nachbars Garten

Hallo,

Ich habe ein riesengrosses Problem mit dem Efeu
Ich habe vor ca. 35Jahren an meinen Zaun zum Nachbarn Efeiu gepflanzt. Wenn er zu stark gewuchert hat hab ich ihn mit der Hecnschere abgeschnitten und es hat all die Jahre sauber ausgesehen. Der Nachbar hat dies auch getan, ist jedoch vor Jahren verstorben. Seine Witwe sagte mir immer, dass der Efeu der zu ihr rüberwächst sauber aussieht und eine grüne Fläche bildet.
Nur vor kurzem hat sie mich angesprochen, dass der Efeu in den Rasen wächst. Ich hab mir nichts weiter dabei gedacht, nur, dann schneid ihn halt ab.

Nun kam vor 14Tagen der Hausbesitzer und forderte mich auf bis Ende September den Efeu zu beseitigen. Hab zuerst gemeint, das mach ich an einem Nachmittag weg. Inzwischen arbeite ich 14 Tage daran und seh kein Land. Es ist fast kein Durchkommen, denn der Efeu ist ca. 5m rübergewachsen. Die Wurzeln sind teilweise armdick sodass ich mit dem Spaten fast keine Chance habe. Ich hab Roundup probiert aber das hatte Null-Wirkung. Der Efeiu ist in den Sträuchern, im Gartenzaun und hat den Rasen bzw. Wiese überwachsen. Es handelt sich um ca. 100qm die ich bearbeiten müsste. Gibts was anderes als Rounup?

Verlangt man von Dir auf dem Nachbargrundstück den Efeu zu entfernen ? Das wäre nicht zulässig. Ein Grundstückseigentümer darf überwachsende Teile von Bewuchs entfernen. Aber er kann nicht verlangen, dass der Nachbar diese Arbeit für ihn erledigt. Da könnte ja einer kommen und sagen „Du musst mir den Löwenzahn in meiner Wiese ausstechen, denn der Samen ist von Deinem Grundstück zu mir herüber geflogen“.
Das wäre jedenfalls meine Haltung zu diesem Vorgang.
Udo Becker

Servus,

es ist fraglich, ob es sich hier überhaupt um einen Überhang im Sinn des § 910 BGB handelt: Selbst wenn man einen Efeu wohlwollend als „Strauch“ akzeptiert, geht es ja nicht bloß um Wurzeln, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, sondern zu dem Zeitpunkt, wo der Efeu dem Eigentümer plötzlich nicht mehr gefällt, bereits um einen vollständigen Bewuchs, mit Wurzeln, Stängeln, Blättern und je nach Alter vielleicht auch schon Blüten. Dieser Bewuchs besteht aus autonom lebensfähigen Efeupflanzen: Würden sie mit einem tiefen Graben entlang der Grundstücksgrenze abgetrennt, lebten sie ohne Beeinträchtigung weiter.

Es wäre hier schon interessant und dürfte auch zumindest Geld für eine Erstberatung kosten, die Frage ob Überhang oder nicht zur Klärung einem einschlägig spezialisierten Zivilrechtler vorzulegen.

Schöne Grüße

MM

Noch ist es zugelassen, die zuständige deutsche Bundesbehörde verneint eine krebserregende Wirkung und es tötet auch keine Amphibien und Insekten.
Udo Becker

Ob Bundesbehörden irgendeine Wirkung verneinen, das beeindruckt mich nicht mehr besonders. Die sind anscheinend sehr häufig von der Politik, und die von der Wirtschaft stark beeinflusst.

Die krebserregende Wirkung nicht wohl nicht eindeutig nachgewiesen, gilt aber als wahrscheinlich. Und dass dieses Mittel eine negative Auswirkung auf Flora und Fauna - insbesondere auf Amphibien - hat, ist wohl auch ziemlich unbestritten.

http://www.luna-suedpfalz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=62&Itemid=95

Viele Grüße

Hallo

Roundup ist wahrscheinlich krebserregend, und mit Sicherheit tötet es alle möglichen nützlichen Amphibien, Insekten und alles mögliche, und es gibt auch noch andere Gründe, den Gebrauch solcher Mittel grundsätzlich abzulehnen. Auf jeden Fall ist Efeu noch wesentlich besser als Roundup.

Wenn man mit ‚Efeu entfernen‘ googelt, findet man jede Menge Tipps, zum Beispiel diesen:

Außerdem würde ich mich im Rechtsbrett danach erkundigen, ob ich unter solchen Umständen überhaupt dazu verpflichtet bin, den ganzen Efeu alleine zu entfernen. Die Nachbarn haben ihn doch jahrzehntelang geduldet. Nach meinem Empfinden sind sie mitverantwortlich.

Viele Grüße

Hallo Udo,

alternativ kann er auch dem säumigen Nachbarn die Rechnung des GaLa-Bauers zukommen lassen.

Entscheidend ist, ob es sich um einen Überhang im Sinn von § 910 BGB oder um eine Störung im Sinn von § 1004 BGB handelt. Im vorliegenden Fall hat dies der Eigentümer des „Mutterefeus“ wohl schon dadurch bestätigt, dass er der Aufforderung, Nachbars Efeu zu roden, zunächst nachgekommen ist. Das könnte ein Fehler gewesen sein.

Für das Thema Löwenzahn kommt § 910 BGB nicht in Frage.

Schöne Grüße

MM

danke für deine antwort.
das entfernen mache ich seit vielen tagen.
die efeuwüste ist ja nicht bei mir sondern beim nachbarn (witwe), der diesen ungehindert wachsen liess.
Ich bin auch der meinung, dass dieser sich mitschuldig gemacht hat über all die jahre und vor allen dingen mich in dem glauben liess, dass alles ok sei, denn ich hörte immer, das ist eine grüne fläche, die ist schöner als der rasen bzw. wiese von rasen kann man da nicht reden.
aber der hausbesitzer/vermieter droht mir mit anwalt und ich möchte mich nicht streiten, denn die witwe geht an die 80jahre hin

Allerliebster daxheinrich,

wegen Lesekompetenz empfehle ich die örtliche Volkshochschule, und für erste Schritte in Richtung einer akzeptablen Rechtschreibung genügt bereits der Duden.

Im übrigen verbitte ich mir Deine beleidigenden Äußerungen, auch wenn sie von Nadine Boehnke gedeckt werden.

Gruß

MM