Hi,
die Sparkasse hat uns im Dezember ein Einfamilienhaus
(Grundstück im Teileigentum) angeboten, welches wir Silvester
beim Notar gekauft haben. Der Nutzungsübergang ist am
31.03.06.
Erst dort, Silvester, erfuhren wir, dass das vermeintliche
Einfamilienhaus in Wirklichkeit eine Eigentumswohnung ist.
Ja, was denn nun? Ist es eine Wohnung oder ein Haus? Wenn ich Dich richtig verstehe, doch wohl ein Reihenhaus, das aber nicht auf einem eigenen Grundstück sondern auf einem größeren Grundstück zusammen mit mehreren Häusern steht. Trotzdem bleibt es ein Haus für eine Familie, also ein Einfamilienhaus.
Mir ist nicht bekannt, daß die Bezeichnung „Einfamilienhaus“ nur für Häuser auf eigenem Grundstück verwendet werden dürfte. Und wenn „Grundstück im Teileigentum“ schon im Angebot stand, war die Beschreibung völlig korrekt.
Der
Notar tat unsere Nachfrage nach im Notarvertrag genannten
Urkunden zum Thema Teileigentümer damit ab, dass ihm diese
nicht vorlägen und er nur den Kauf beurkunden würde.
Außerdem gilt in Deutschland jedes dritte EFH als ETW. Wir
hätten jetzt die Möglichkeit, diese demnächst selbst
einzusehen und den Termin abzubrechen und einen weitern Termin
festzulegen.
Er tat die Nachfrage nicht ab, er hat sie adäquat beantwortet. Es ist nicht sein Problem (und auch nicht das des Verkäufers), daß ihr aus Zeitmangel Euch nicht umfassend informieren konntet.
Da dies wegen der Eigenheimzulage nicht ging, haben wir
gekauft.
Die sieben Reihenhäuser haben einen gemeinsamen
Hausanschlussraum, aus dem Gas, Strom und Wasser mit separaten
Zählern. Ein Eigentümerverwaltung existiert nicht, kann aber
laut Urkunden bei Mehrheit gegründet werden. Veränderungen an
den Häusern sind wohl auch ausgeschlossen.
Nun die Frage:
- Hat die Sparkasse uns betrogen indem Sie uns eine ETW als
EFH verkauft hat? Im Maklervertrag der Sparkasse steht EFH.
Betrug (ein Begriff aus dem Strafrecht) liegt definitiv nicht vor! Und ich kann aus dem Gesagten auch nicht erkennen, daß sich die Sparkasse als Makler schadensersatzpflichtig gemacht hätte.
- Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?
Das ist nicht seine Aufgabe, sondern die des Verkäufers.
- Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für
Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten,
Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet
haben… Was tun?
Womit willst Du denn den Anspruch auf Wandlung begründen? Und die Frage „Was tun“ kommt leider etwas zu spät…
- Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?
Wenn ihr nicht freiwillig zahlt, wird man Euch dazu zwingen.
- Was passiert, wenn wir den Notar nicht bezahlen?
Wenn ihr nicht freiwillig zahlt, wird man Euch dazu zwingen.
Es ist natürlich sehr befremdlich, wenn sich eine Institution wie eine Sparkasse an der Naivität und der Gier von Mitmenschen bereichert. Auf der anderen Seite ist auch eine Sparkasse primär ein gewinnorientiertes Unternehmen und kein Wohlfahrtsverein.
Ihr habt auf sehr teure Weise lernen müssen, daß ein Hauskauf kein Lebensmitteleinkauf ist, den man schnell mal nach Feierabend erledigt. Nun liegt das Kind im Brunnen und Euch bleibt nur, das Beste aus der Situation zu machen. Freundet Euch mit dem Haus und seinen Gegebenheiten ab, ihr könnt es nicht mehr ändern. Ihr habt Euch von Eurer Gier auf staatliche Unterstützung leiten lassen, dafür könnt ihr niemanden verantwortlich machen. Die ganze Kaufabwicklung wurde offenbar unter großem Zeitdruck vorgenommen, da ist es nicht verwunderlich, daß einzelne Informationen erst sehr spät bekannt werden.
Es bleibt nur zu hoffen, daß Euch in diesem Haus nicht noch weitere unangenehme Überraschungen erwarten. Ich nehme nicht an, daß ihr Zeit und Gelegenheit hattet das Haus gründlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Ihr habt also sehr viel Geld für eine „Katze im Sack“ ausgegeben und der Sack öffnet sich nun wohl erst ab dem 31.3.06…
Ich wünsche Euch von ganzem Herzen, daß sich das Haus nicht noch zum Albtraum entwickelt.
Gruß Stefan