EFH jetzt doch ETW

Hallo,
die Sparkasse hat uns im Dezember ein Einfamilienhaus (Grundstück im Teileigentum) angeboten, welches wir Silvester beim Notar gekauft haben. Der Nutzungsübergang ist am 31.03.06.
Erst dort, Silvester, erfuhren wir, dass das vermeintliche Einfamilienhaus in Wirklichkeit eine Eigentumswohnung ist. Der Notar tat unsere Nachfrage nach im Notarvertrag genannten Urkunden zum Thema Teileigentümer damit ab, dass ihm diese nicht vorlägen und er nur den Kauf beurkunden würde.
Außerdem gilt in Deutschland jedes dritte EFH als ETW. Wir hätten jetzt die Möglichkeit, diese demnächst selbst einzusehen und den Termin abzubrechen und einen weitern Termin festzulegen.
Da dies wegen der Eigenheimzulage nicht ging, haben wir gekauft.
Die sieben Reihenhäuser haben einen gemeinsamen Hausanschlussraum, aus dem Gas, Strom und Wasser mit separaten Zählern. Ein Eigentümerverwaltung existiert nicht, kann aber laut Urkunden bei Mehrheit gegründet werden. Veränderungen an den Häusern sind wohl auch ausgeschlossen.

Nun die Frage:

  1. Hat die Sparkasse uns betrogen indem Sie uns eine ETW als EFH verkauft hat? Im Maklervertrag der Sparkasse steht EFH.
  2. Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?
  3. Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten, Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet haben… Was tun?
  4. Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?
  5. Was passiert, wenn wir den Notar nicht bezahlen?

Danke für Tips!
Klein.

Hallo,

der Begriff EFH hat für mein Sprachgefühl nichts damit zu tun, ob eine Teilung nach WEG oder eine Realteilung vorliegt.

Reihenhäuser liegen nebeneinander, ETWs übereinander…

Aber in der Tat ist die Frage ob WEG oder Realteilung eine wichtige Information, die auch auf die Preisfindung Einfluss haben sollte. Ich würde für das gleiche Objekt einen Preisabschlag fordern, wenn es nur nach WEG geteilt ist.

Nur: Ein Schadensersatzanspruch an den Makler kann ich nicht erkennen. Es ist ja kein Schaden entstanden.

Der Notar tat unsere Nachfrage nach im Notarvertrag genannten
Urkunden zum Thema Teileigentümer damit ab, dass ihm diese
nicht vorlägen und er nur den Kauf beurkunden würde.
Außerdem gilt in Deutschland jedes dritte EFH als ETW. Wir
hätten jetzt die Möglichkeit, diese demnächst selbst
einzusehen und den Termin abzubrechen und einen weitern Termin
festzulegen.

Die Aufgabe des Notars ist, die Vertragsparteien über die rechtlichen Auswirkungen des Vertrags zu informieren. Das hat er gemacht. Ob der Preis angemessen ist, das Grundstück ordentlich geschnitten ist, der Bauzustand gut oder schlecht ist oder wie hier die Teilungserklärung bekannt oder unbekannt ist, ist nicht Job des Notars.

Da dies wegen der Eigenheimzulage nicht ging, haben wir
gekauft.

War die freie Entscheidung des Käufers in Kenntnis des Risikos.

  1. Hat die Sparkasse uns betrogen indem Sie uns eine ETW als
    EFH verkauft hat? Im Maklervertrag der Sparkasse steht EFH.

Betrug ist Strafrecht. Liegt hier definitv nicht vor.

  1. Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?

Wie denn. Wenn ich das richtig verstanden habe, war es Sylvester. Was sollte der Notar machen, als anzubieten, dies auf einem Folgetermin nachzuholen.

  1. Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für
    Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten,
    Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet
    haben… Was tun?

Ein Wandlungsrecht besteht nicht. Vertrag ist Vertrag. Man kann höchstens sich einvernehmlich auf eine Rückabwicklung einigen.

  1. Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?
  1. Keine Eigentumsumschreibung
  2. Klage auf Zahlung
  3. Titulierung, Zwangsvollstreckung
  1. Was passiert, wenn wir den Notar nicht bezahlen?
  1. Keine Eigentumsumschreibung
  2. Klage auf Zahlung
  3. Titulierung, Zwangsvollstreckung

Erst dort, Silvester, erfuhren wir, dass das vermeintliche
Einfamilienhaus in Wirklichkeit eine Eigentumswohnung ist. Der

So etwas passiert, wenn man überhastet Immobilien kauft. Hoffentlich wart Ihr mit einem Baufachmann in dem Haus !!

Da dies wegen der Eigenheimzulage nicht ging, haben wir
gekauft.

Dafür könnt Ihr nun wirklich nicht den Notar veantwortlich machen.

  1. Hat die Sparkasse uns betrogen indem Sie uns eine ETW als
    EFH verkauft hat? Im Maklervertrag der Sparkasse steht EFH.

Es IST sachlich ein EFH, nur rechtlich ist eine eine „ETW“. Wo ist da der Betrug ?

  1. Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?

Habt Ihr danach gefragt ? Hatte er dazu überhaupt die Zeit ? Der Notar tut alles womit man ihn beauftragt, woher sollte er wissen welche Urkunden Ihr sehen wolltet ?

  1. Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für
    Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten,
    Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet
    haben… Was tun?

Wollt Ihr das Haus nun haben oder nicht ?

  1. Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?

Dann gibts Ärger (mit der Sparkasse).

  1. Was passiert, wenn wir den Notar nicht bezahlen?

Dann gibts noch mehr Ärger (mit dem Notar).

Im Ernst, Ihr habt einen gültigen Kaufvertrag, also müßt Ihr auch die darin beschriebenen Pflichten erfüllen (sprich: die Kosten tragen). Dafür bekommt Ihr schließlich das Haus. Den Vertrag rückgängig zu machen wird nicht so einfach sein und sicherlich ziemlich teuer werden. Wenn Ihr das Haus jetzt nicht mehr wollt, dann solltet Ihr es vermieten oder gleich weiterverkaufen.

Hi,

die Sparkasse hat uns im Dezember ein Einfamilienhaus
(Grundstück im Teileigentum) angeboten, welches wir Silvester
beim Notar gekauft haben. Der Nutzungsübergang ist am
31.03.06.
Erst dort, Silvester, erfuhren wir, dass das vermeintliche
Einfamilienhaus in Wirklichkeit eine Eigentumswohnung ist.

Ja, was denn nun? Ist es eine Wohnung oder ein Haus? Wenn ich Dich richtig verstehe, doch wohl ein Reihenhaus, das aber nicht auf einem eigenen Grundstück sondern auf einem größeren Grundstück zusammen mit mehreren Häusern steht. Trotzdem bleibt es ein Haus für eine Familie, also ein Einfamilienhaus.
Mir ist nicht bekannt, daß die Bezeichnung „Einfamilienhaus“ nur für Häuser auf eigenem Grundstück verwendet werden dürfte. Und wenn „Grundstück im Teileigentum“ schon im Angebot stand, war die Beschreibung völlig korrekt.

Der
Notar tat unsere Nachfrage nach im Notarvertrag genannten
Urkunden zum Thema Teileigentümer damit ab, dass ihm diese
nicht vorlägen und er nur den Kauf beurkunden würde.
Außerdem gilt in Deutschland jedes dritte EFH als ETW. Wir
hätten jetzt die Möglichkeit, diese demnächst selbst
einzusehen und den Termin abzubrechen und einen weitern Termin
festzulegen.

Er tat die Nachfrage nicht ab, er hat sie adäquat beantwortet. Es ist nicht sein Problem (und auch nicht das des Verkäufers), daß ihr aus Zeitmangel Euch nicht umfassend informieren konntet.

Da dies wegen der Eigenheimzulage nicht ging, haben wir
gekauft.
Die sieben Reihenhäuser haben einen gemeinsamen
Hausanschlussraum, aus dem Gas, Strom und Wasser mit separaten
Zählern. Ein Eigentümerverwaltung existiert nicht, kann aber
laut Urkunden bei Mehrheit gegründet werden. Veränderungen an
den Häusern sind wohl auch ausgeschlossen.

Nun die Frage:

  1. Hat die Sparkasse uns betrogen indem Sie uns eine ETW als
    EFH verkauft hat? Im Maklervertrag der Sparkasse steht EFH.

Betrug (ein Begriff aus dem Strafrecht) liegt definitiv nicht vor! Und ich kann aus dem Gesagten auch nicht erkennen, daß sich die Sparkasse als Makler schadensersatzpflichtig gemacht hätte.

  1. Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?

Das ist nicht seine Aufgabe, sondern die des Verkäufers.

  1. Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für
    Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten,
    Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet
    haben… Was tun?

Womit willst Du denn den Anspruch auf Wandlung begründen? Und die Frage „Was tun“ kommt leider etwas zu spät…

  1. Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?

Wenn ihr nicht freiwillig zahlt, wird man Euch dazu zwingen.

  1. Was passiert, wenn wir den Notar nicht bezahlen?

Wenn ihr nicht freiwillig zahlt, wird man Euch dazu zwingen.

Es ist natürlich sehr befremdlich, wenn sich eine Institution wie eine Sparkasse an der Naivität und der Gier von Mitmenschen bereichert. Auf der anderen Seite ist auch eine Sparkasse primär ein gewinnorientiertes Unternehmen und kein Wohlfahrtsverein.
Ihr habt auf sehr teure Weise lernen müssen, daß ein Hauskauf kein Lebensmitteleinkauf ist, den man schnell mal nach Feierabend erledigt. Nun liegt das Kind im Brunnen und Euch bleibt nur, das Beste aus der Situation zu machen. Freundet Euch mit dem Haus und seinen Gegebenheiten ab, ihr könnt es nicht mehr ändern. Ihr habt Euch von Eurer Gier auf staatliche Unterstützung leiten lassen, dafür könnt ihr niemanden verantwortlich machen. Die ganze Kaufabwicklung wurde offenbar unter großem Zeitdruck vorgenommen, da ist es nicht verwunderlich, daß einzelne Informationen erst sehr spät bekannt werden.
Es bleibt nur zu hoffen, daß Euch in diesem Haus nicht noch weitere unangenehme Überraschungen erwarten. Ich nehme nicht an, daß ihr Zeit und Gelegenheit hattet das Haus gründlich zu prüfen oder prüfen zu lassen. Ihr habt also sehr viel Geld für eine „Katze im Sack“ ausgegeben und der Sack öffnet sich nun wohl erst ab dem 31.3.06…

Ich wünsche Euch von ganzem Herzen, daß sich das Haus nicht noch zum Albtraum entwickelt.

Gruß Stefan

Hallo,
ich glaube, das ihr nur schlecht informiert wart. Auch wir wohnen in einem Reihenhaus, das den rechtlichen Status einer Eigentumswohnung hat. Warum das so ist (Beispielsweise wegen dünner Trennwände oder weil es auf dem Dach der Tiefgarage steht) weiß ich nicht. Ich werde es aber herausfinden b e v o r ich das Haus kaufe.
Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stefan,

Erst dort, Silvester, erfuhren wir, dass das vermeintliche
Einfamilienhaus in Wirklichkeit eine Eigentumswohnung ist. Der
Notar tat unsere Nachfrage nach im Notarvertrag genannten
Urkunden zum Thema Teileigentümer damit ab, dass ihm diese
nicht vorlägen und er nur den Kauf beurkunden würde.

ihr habt ein Haus gekauft, ohne vorher das Grundbuch gesehen zu haben?
ehrlich?
und die BAnk hat finanziert, ohne euch über das Grundbuch zu informieren?
ich glaubs nicht!
aber egal: ob das Haus real geteilt ist, oder nur einen ANteil am Gemeinschaftseigentum (Grundstück) hat ist sehr wohl ein Unterschied, nicht im wirklichen Sinne, aber bei der Kostenteilung

Außerdem gilt in Deutschland jedes dritte EFH als ETW. Wir
hätten jetzt die Möglichkeit, diese demnächst selbst
einzusehen und den Termin abzubrechen und einen weitern Termin
festzulegen.

hätte ersich auch sparen können - (in Berlin) können alle Notare das Grundbuch elektronisch einsehen und auch beglaubigte Kopien des Grundbuchs direkt ausdrucken…

Die sieben Reihenhäuser haben einen gemeinsamen
Hausanschlussraum, aus dem Gas, Strom und Wasser mit separaten
Zählern. Ein Eigentümerverwaltung existiert nicht, kann aber
laut Urkunden bei Mehrheit gegründet werden. Veränderungen an
den Häusern sind wohl auch ausgeschlossen.

OK, Gas- Wasser- Stromanschluss Grundstück sind Gemeisnchaftseigentum; Reparaturen daran sind also durch die Eigentümer der Häuser zu teilen.

Nun die Frage:

  1. Hat die Sparkasse uns betrogen indem Sie uns eine ETW als
    EFH verkauft hat? Im Maklervertrag der Sparkasse steht EFH.

betrogen nicht, aber sie hätte euch aufklären MÜSSEN! aber habt ihr gefragt?

  1. Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?

definitiv JA

  1. Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für
    Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten,
    Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet
    haben… Was tun?

Rücktritt vom Vertrag? NEE, nicht aus meiner Sicht (bitte dringend VORHER nen Spezialanwalt aufsuchen!!), denn ihr habt ja - nachdem!! der Notar euch unterrichtet hat, trotzdem gekauft (Grund wegen EHZ ist dabei völlig unbedeutend)

  1. Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?

DAS könnte ein interessanter Punkt werden - die Sparkasse war Makler (hat sie auch finanziert?) und somit auskunftspflichtig! die Gerichte legen den Maklern immer mehr „Handschellen“ an (richtig so) und sehen immer mehr haftungsrisiken zu Lasten der Makler, wobei die allermeisten Gerichte aber den Maklern keine Schadenersatzanspruch „anhexen“, sondern den Courtageanspruch als verwirkt ansehen, weil der MAkler hier nicht die gesetzlich geforderte Neutralität gewahrt hat.
ABER: wenn ihr den Courtageanspruch der Sparkasse nicht ausgleicht, wird diese euch ggf. verklagen; das Prozessrisiko ist erheblich; ihr solltet dann auch keien „WaldWiesenAnwalt“ beauftragen sondern euch gezielt eine versierten Immobilen-Fachanwalt suchen

  1. Was passiert, wenn wir den Notar nicht bezahlen?

der vollstreckt gegen euch, den sein Anspruch dürfte aus meiner Sicht unbestritten sein.

es grüßt
Ralf

Nur: Ein Schadensersatzanspruch an den Makler kann ich nicht
erkennen. Es ist ja kein Schaden entstanden.

DAS seh ich anders, der Makler hat hier ggf. seinen Asnpruch auf Courtage wegen der Verletzung des MAklervertargs (Nichtwahrung der Neutralität) verwirkt…

Ja, was denn nun? Ist es eine Wohnung oder ein Haus?

auch ein - körperliches - HAus kann eine - jristische - Wohnung sein…

Wenn ich
Dich richtig verstehe, doch wohl ein Reihenhaus, das aber
nicht auf einem eigenen Grundstück sondern auf einem größeren
Grundstück zusammen mit mehreren Häusern steht.

DAS ist das Wesen einer Reihenhaus-WEG

Er tat die Nachfrage nicht ab, er hat sie adäquat beantwortet.
Es ist nicht sein Problem (und auch nicht das des Verkäufers),
daß ihr aus Zeitmangel Euch nicht umfassend informieren
konntet.

DOCH, ermuss alle Parteien vor und während der Beurkundung informieren und muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Urkunden beuiden Parteien bekannt sind.

  1. Hätte uns der Notar nicht die Urkunden vorlegen müssen?

Das ist nicht seine Aufgabe, sondern die des Verkäufers.

JA, hätte er definitiv doch

  1. Sollten wir den Kauf wandeln, entsteht das Kostenrisiko für
    Notar, Makler die Sparkasse, Gerichtskosten,
    Grunderwerbssteuer, Alteigentümer, die Wohnung angemietet
    haben… Was tun?

Womit willst Du denn den Anspruch auf Wandlung begründen? Und
die Frage „Was tun“ kommt leider etwas zu spät…

das ist richtig

  1. Was passiert, wenn wir die Sparkasse nicht bezahlen?

Wenn ihr nicht freiwillig zahlt, wird man Euch dazu zwingen.

das seh ich anders, mit einem versierten Fachanwalt lässt sich der Beratungsfehler des MAklers hier mit Sicherheit angemessen berücksichtigen…die Rechtssprechnung ist hier eindeutuig Verbraucherfreundlich

wo ist eigentlich die Teilungserklärung?