Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
meine Lebengefährtin und ich haben seit 2003 ein gemeinsames Haus gebaut und finanziert. Beide haben zu gleichen Teilen die Kosten getragen. Finanzierung und der Grundbucheintrag ist gemeinsam.Wir habe ein gemeinsames Kind (6 Jahre).
Meine Lebensgefährtin will sich trennen und ausziehen.
Ich kann das Haus wirtschaftlich allein halten habe dann aber das Problem das Ihr das Haus denoch zur Hälfte gehört
Sie will auf das Haus und auf eine finanzielle Abfindung verzichten. Aus der Haftung entläßt Sie die Bank nicht.
Frage : Kann man im sogenannten Innenverhältnis notariell regeln das das Haus mir gehört und ich alleiniger Besitzer bin.
Der Grundbucheintrag läßt sich ja nicht verändern.
Im Haftungsfall ist natürlich meine Ex-Partnerin haftbar. aber dann könnte ein Hausverkauf vertraglich geregelt werden der die Finanzierung bedient.
Vielen Dank!
Norbert
guten Abend,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten:
Auf den Nenner, wie Sie sich die Lösung denken, läßt sich der Fall nicht reduzieren.
Es gibt mehrere Lösungsmöglichkeiten, bei denen die Mitwirkung eines Notars zum Teil notwendig ist. Wenn Sie eine fachlich gute und rechtssichere Regelung haben möchten, dann ist der Weg zu einem gemeinsam ausgesuchten Notar unbedingt anzuraten. Denn es ist notwendig, alle beidseitigen Vorstellungen und Wünsche zu erfahren und rechtlich auszuloten, um dann Vorschläge zu formulieren u n d zu diskutieren, wobei zu bedenken ist, dass ja die Fallkonstruktionen eine große Rolle spielen, die in der unbekannten Zukunft sich entwickeln können (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod usw. usw.). Nehmen Sie einen lebenserfahrenen -also dienstälteren- Notar und fragen Sie nach den Kosten.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Für konkrete Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte dabei den Sachverhalt genau und umfassend darstellen/wiederholen.
Freundliche Grüße
H. Gintemann