EFH - Reparatur, Strom und Wasserkosten

Hallo,

folgender Fall:
Der Mieter bewohnt ein EFH. Im Laufe der Mietzeit fallen ggf Reparaturen oder Wartungen an z. b. Klärgrube oder Gartenhaus an. Dazu benötigt der Vermieter Strom oder Wasser.
Kann der Mieter Strom und Wasser verweigern?

Um Streit zu vermeiden, veranlasst der Vermieter, dass alle Mittel vom Handwerker mitgebracht werden (Generator, Wassertank).

Darf der Vermieter Wasser und Strom dem Mieter bei den Betriebskosten anrechnen?

Danke Euch, die Tussie

Moin, Tussie,

Kann der Mieter Strom und Wasser verweigern?

Nein.

Darf der Vermieter Wasser und Strom dem Mieter bei den
Betriebskosten anrechnen?

Instandhaltung gehört zu den Betriebskosten, Reparaturen nicht.

Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie der Vermieter die Verbräuche bemisst. Hat er denn eigene Zwischenzähler dabei?

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

der Handwerker kann klar sagen , um wieviel wasserverbrauch z. b. es sich handelt, da er das wasser ja so auch im tank mitgebracht hat, z. B. bei einer Spülung der Verrieselung, bei der alles in Ordnung ist.

Gruß die Tussie

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Moin, Tussie,

Kann der Mieter Strom und Wasser verweigern?

Nein.

Darf der Vermieter Wasser und Strom dem Mieter bei den
Betriebskosten anrechnen?

Instandhaltung gehört zu den Betriebskosten, Reparaturen
nicht.

Abgesehen davon stellt sich die Frage, wie der Vermieter die
Verbräuche bemisst. Hat er denn eigene Zwischenzähler dabei?

Gruß Ralf

Hallo Ralf,

der Handwerker kann klar sagen , um wieviel wasserverbrauch z.
b. es sich handelt, da er das wasser ja so auch im tank
mitgebracht hat, z. B. bei einer Spülung der Verrieselung, bei
der alles in Ordnung ist. Zwischenzähler hätte abgeklärt werden können.

Gruß die Tussie