EFH zu 2 Wohnungen umgebaut, Strom trennen?

Hallo, wir stehen vor der entscheidung in eine schöne oberwohnung eines ehemals EFH zu ziehen, allerdings ist in dem haus der betrag für die nebenkosten relativ hoch.

der untermieter sowie wir, würden dann einen festbetrag an den vermieter zahlen( fast das doppelte an stromkosten wie bisher), laut seiner aussage bekommen wir natürlich zuviel gezahltes zurück.

nun meine frage:

wie kann der vermieter überhaupt nachvollziehen wer wieviel verbraucht hat, wenn doch nur EIN zähler im haus hängt?

mal angenommen wir sind sparsam und der andere mieter nicht, zahlen wir dann theoretisch SEINEN verbrauch mit?

vielleicht kann uns jemand etwas dazu sagen.

vielen dank.

gruß gonzo

hallo,

vielen dank.

lies mal das hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Mietnebenkosten-Anre…

Gruß

BHShuber

in unserem fall wissen wir ja bereits vor dem einzug dass es nur einen zähler im haus gibt, das beantwortet meine frage noch nicht ganz, aber danke für den link.

darf der vermieter einfach den gesamt strom druch die mieter teilen und gut?
wo bleibt denn da die fairness gegenüber der mieter, das wohnverhalten und nutzung des stroms kann ja niemand genau nachvollziehen, da zahle ich als mieter ja mehr als meinen tatsächlichen verbrauch oder nicht?

gruß

Hallo!

Es ist doch aber vorher bekannt,hier gibts keine eigenen Stromzähler.
Dann wird der Stromverbrauch des Hauses (2 Wohneinheiten) eben nach einem vorher angegebenen Verteilschlüssel verteilt. Etwa halb/halb oder nach m² WF umgerechnet.

Abrechnungen müssen nicht „gerecht“ sein,sie müssen nur einen einheitlichen Maßstab der Verteilung haben. Alles hat irgendwelche Vor-oder Nachteile.
Oder ist es gerecht,wenn der Müll auch nach m² WF verteilt wird,obwohl in einer WE 1 Person und in der anderen 4 Personen leben und wohl auch mehr Müll verursachen werden ?

Was ist denn mit Wasseruhren ? Gibts doch sicher auch nicht für die 2 WE ?  Und für Warmwasser auch nicht ?  Und Heizkosten werden wie verteilt ?

Aber man zahlt doch sicherlich keinen Vorschuß auf Strom sondern auf Nebenkosten insgesamt (Strom,Heizung,Müll,Wasser,Versicherung usw.)

Technisch ist es sicherlich möglich,Unter-Stromzähler einbauen zu lassen. Denn die Stromleitungen fürs Obergeschoß werden wohl (hoffentlich) direkt vom gemeinsamen Sicherungskasten im Keller abgehen.  Es war zwar mal ein EFH,aber auch da gingen die Stromkreise zwischen den Etagen nicht kreuz und quer.  Vielleicht beim Treppenhaus.

mfG
duck313

hallo duck,

das mit dem verteilschlüssel war meine frage die du nun beantwortet hast.

was strom und gas angeht bin ich mit der „gerechten“ schon der meinung , dass es nach verbrauch abgrerechnet wird.
angenommen ich bin für 5 monate im ausland auf montage und habe ich dem zeitraum nichts verbraucht, dann soll ich trotzdem die anteile bezahlen obwohl ich gar nicht da war? darum geht es mir nämlich.

verstehst du meine frage? nicht dass wir uns missverstehen.

und nein, wir zahlen strom+gas extra an den vermieter, das sind getrennte rechnungen(betriebskosten extra).

gruß

Hi, die Wohnung kann garnicht so schön sein, dass man unter den geschilderten Umständen da einziehen sollte.
Auf mittlere und lange Sicht handelt man sich, neben der schon vorhandenen Unzufriedenheit auch noch Ärger ein.
Und wieso läuft der Strom eigentlich über den VM oder wohnt der mit im Haus?
MfG ramses90

naja es passt alles außer dass mit den nebenkosten, ne der wohnt weiter weg, da wohnt ein anderes pärchen unten im haus. wohl nur wegen dem einen stromzähler… weil die mieter somit nicht die möglichkeit haben den strom einzeln zu beziehen. aber ich habe ja so absolut keine kontrolle über meinen verbrauch, kann man auf einen einzelnen zähler bestehen?

gruß

Hi,

wenn es nur einen Zähler gibt, dann fällt auch die Grundgebühr nur einmal an. Ist das Ersparnis der Grundgebühr eine eventuelle Ungerechtigkeit Wert?

MFG

Das Problem ist meist ein praktisches
Hallo Gonzo,

fast das doppelte an stromkosten wie bisher

Stromkosten hängen in erster Linie davon ab, ob mit Strom geheizt wird, dann ob Warmwasser (teilweise) erzeugt wird (Durchlauferhitzer, Untertischgerät) und dann von den Gewohnheiten der Bewohner (Kühlschrankgröße, Video/Hifi/Internet, Glühlampen, Heizdecken, …)

Die erste Vorauszahlung ist ein Schuss ins Blaue, mit Faktor 3 nach oben oder unten.

wie kann der vermieter überhaupt nachvollziehen wer wieviel
verbraucht hat, wenn doch nur EIN zähler im haus hängt?

Wenn beim Bau des EFH-Hauses eine Trennung nicht berücksichtigt wurde, kann man sie nachher nicht mehr (ökonomisch) durchführen. Wenn z.B. einzelne Sicherungen „oben“ und „unten“ wirken.

Wurde die Trennung berücksichtigt, kostet es trotzdem meist noch ein paar Tausend Euro (neuer Verteilerkasten, neuer Zähler, Umklemmen…), ggf. noch zusätzliche Trennung im Keller etc., und wie schon angesprochen: doppelte Grundgebühr.

Gruß
achim

Hi, wenn der VM das nicht will, kann man nicht darauf bestehen.
Ein weiterer Nachteil, dass der Strom über den VM läuft ist ja auch, dass man als Mieter keine Möglichkeit hat einen selbst gewählten Stromanbieter auszusuchen, der bedeutend kostengünstiger sein könnte.
MfG ramses90

Hallo,

take it or leave it! Es gibt 1001 Mieter, die mit so einer Situation problemlos leben, und andere, die damit nicht leben können. Die können erstaunlicherweise allerdings grundsätzlich auch nie damit leben, wenn ein Vermieter ihnen vorrechnet, was eine nachträgliche Auftrennung der ganzen Leitungswege und der Einbau getrennter Zähler so kostet, und wie sich das dann auf die Miete auswirken würde. Gerade dann, wenn - wie so oft - das Problem daher kommt, dass ein zunächst über Generationen immer größer gewordenes Objekt dann plötzlich nach einem Erbfall zum Mietobjekt wird, und dann eine irgendwann anno tobac mal gegebene Einteilung in einzelne Wohnung plötzlich wieder ihren Charme bekommt, sind das Fälle, in denen der Aufwand einer nachträglichen Auftrennung der Leitungswege regelmäßig recht irrwitzig ist (ich spreche aus eigener Erfahrung).

Natürlich kann man immer mal an einen unseriösen Mitmieter oder Vermieter geraten, der so eine Situation schamlos ausnutzt. Aber genauso kann es einem in einer Wohnung mit getrennten Zählern passieren, dass sich der Mitmieter auf anderen Gebieten nach einigen Monaten als vollkommen unverträglich darstellt.

Wenn die getrennten Zähler wirklich wichtiger sind, als die „perfekte Wohnung“, dann sollte man sich eben eine Wohnung genau nach diesem Kriterium suchen, und alle anderen Dinge hinten an stellen. Ob man damit am Ende glücklich wird, muss jeder für sich entscheiden.

Gruß vom Wiz

hallo nochmal,

darf der vermieter einfach den gesamt strom druch die mieter
teilen und gut?
wo bleibt denn da die fairness gegenüber der mieter, das
wohnverhalten und nutzung des stroms kann ja niemand genau
nachvollziehen, da zahle ich als mieter ja mehr als meinen
tatsächlichen verbrauch oder nicht?

Wie es scheint war die Ausführung bei meinem Link nicht verständlich, wie interpretierst du das hier:

„Sie haben selbstverständlich einen Anspruch darauf, daß zum einen gegenüber dem Energieversorger, zum anderen auch gegenüber dem Vermieter hinsichtlich etwaiger abzurechnender Energiekosten exakt Ihr Verbrauch ermittelt werden kann.“

Soll heissen, man kann den Vermieter dazu auffordern, die Möglichkeit des Einbaus eines Zwischenzählers in Anspruch zu nehmen, da man den genauen Verbrauch abgerechnet haben möchte und sich den Stromversorger, bzw. Anbieter selber aussuchen will.

Steht hierzu etwas im Mietvertag? Wäre wichtig zu wissen?

Gruß

BHShuber

tach,

Hallo, wir stehen vor der entscheidung in eine schöne
oberwohnung eines ehemals EFH zu ziehen, allerdings ist in dem
haus der betrag für die nebenkosten relativ hoch.

hmmm

der untermieter sowie wir, würden dann einen festbetrag an den
vermieter zahlen( fast das doppelte an stromkosten wie
bisher), laut seiner aussage bekommen wir natürlich zuviel
gezahltes zurück.

soso

wie kann der vermieter überhaupt nachvollziehen wer wieviel
verbraucht hat, wenn doch nur EIN zähler im haus hängt?

gar nicht

mal angenommen wir sind sparsam und der andere mieter nicht,
zahlen wir dann theoretisch SEINEN verbrauch mit?

Jepp

vielleicht kann uns jemand etwas dazu sagen.

Irgendwie muss der Vermieter den Verbrauch aufschlüsseln…
also entweder über die Grösse der Wohneinheiten oder über die Anzahl der Personen…
beides ist aber ungerecht…Eine Person kann ja durchaus mehr verbrauchen als eine 3köpfige Familie…

ergo:

Trennung der Energieversorgung der Mietparteien…
oder wenigstens einen Einbau eines, wenn auch unbeglaubigten, Zwischenzählers.

Gruß ANgus