Hi!
Fiktive Vorgeschichte:
AN ist häufig arbeitsunfähig, jeden Monat so ungefähr 2 Wochen.
AG ruft irgendwann bei der Kasse an um zu erfragen, ob es ursächliche Zusammenhänge gibt gem. §3, Abs.1 Punkt 1, die anrechenbar sind.
Kasse hat aber nie irgendeine AU-Bescheinigung vom AN bekommen.
Frage:
AG mach die EFZ dicht, da er zunächst mal annimmt, dass Vorerkrankungen vorhanden sind, und der AN gegen eine vertragliche Nebenpflicht (Information an die Krankenkasse) verstoßen hat.
Genau DAFÜR suche ich seit Tagen vergeblich eine rechtliche Grundlage.
LG
Guido
Hat sich erledigt
Hi!
OK, manchmal sollte man Gesetzte auch komplett lesen…
Für das Archiv:
Gem. §7 EFZG darf der AG Leistungen verweigern, wenn der AN seinen Verpflichtungen aus §5 EFZG nicht nachkommt.
Und in §5, Abs. 1, steht nun mal
5Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Irgendwie habe ich das beharrlich überlesen…
LG
Guido