EG 6 wegen Kommunikation

Guten Tag zusammen,

mein Mitarbeiter hat über eine Weiterbildung eine Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistig erfolgreich absolviert. Nun geht ein Mitarbeiter aus dem Versand der bis Dato „Versandleiter“ ist in den Ruhestand ab Juli.

Diese Stelle wurde allerdings vor etwa 4 Jahren gestrichen und gibt es so nicht mehr. Diese wurde mit EG6 eingestuft.

Nun rückt für diese Tätigkeit der Mitarbeiter der die Ausbildung absolviert hat nach.
Nun ist auch klar, dass er sich ebenso die EG 6 vorstellt und haben möchte.

Da es diese Stelle offiziell aber nicht mehr gibt muss ich diese mit „Kommunikation“ begründen, damit die EG6 gerechtfertigt ist.

Jetzt bin ich mir aktuell nicht sicher was damit gemeint ist.
Meint man damit die ständige Kommunikation z. Bsp mit den Transportunternehmen, unserer Exportabteilung/Vertriebsabteilung und mit mir (Gesamtlogistikleiter)?

Vlt. kann mir hier jemand evtl. bitte weiterhelfen. Ich möchte hier für diesen Mitarbeiter der bereits 10 Jahre im Unternehmen ist, das richtig ausformuliert haben und dem Vorstand vorlegen.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Patrick

Die Beschreibung der Entgeltgruppen findet man im Tarifvertrag. Was deine Firma nun genau mit „Kommunikation“ meint, weiß ich nicht.
Als gerade frisch ausgebildeter Lagerlogistiker sehe ich aber eine gewisse Schwierigkeit, diesen äquivalent zu einem Versandleiter bezahlen zu lassen.
Der Versandleiter eines meiner Kunden ist Fachkraft für Lagerlogistik, hat eine Meisterausbildung absolviert und mehrere Kurse im Qualitätsmanagement.
Er hat ca. 10 Leute unter sich und packt selber schon lange keine Waren mehr an.

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Hi.

Ja da sind wir etwas anders aufgebaut😁
Ich versuche es bei Kommunikation mit regelmäßigen Absprachen und Rücksprache mit externen Dienstleister, sowie intern mit dem Vertrieb und Export und mir.

Hallo,

Gerade im Tarifvertragsrecht kann man mit „eigenen Interpretationen“ schnell auf die Nase fallen.
Was sagt der Tarifvertrag (auch bei anderen Gruppen) zu „Kommunikation“? Gibt es Rechtsprechung dazu, was meinen die Experten der Gewerkschaft?

Ich würde mir erst die „Spielregeln“ ansehen, dann überlegen, was sicher erfüllt ist und was „mit Wohlwollen“ erfüllt werden kann.

Gruss
Jörg Zabel

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Vlt. Hab euch es anfangs falsch dargestellt.
Der Mitarbeiter übernimmt quasi die Versand Leitung. Das personelle bleibt bei mir. Wir haben zusätzliche Aufgaben im Versand bekommen die für eine eg6 Einstufung nur mit Kommunikation angegeben werden kann und diesen Mitarbeiter will ich halten da er für mich unverzichtbar ist. Über den Betriebsrat Muss natürlich die Beantragung noch laufen

Es ist mir schon klar, was Du schreibst und wo Du hin möchtest.
Für den Antrag brauchst Du eine (tarif-)rechtlich saubere Beschreibung des Arbeitsplatzes. Ob Dich ein „ich denke mal, dass mit Kommunikation das gemeint, ist was ich mir vorstelle…“ weiter bringt, stelle ich in Frage. Mit Wünschen statt arbeitsrechtlich sauberen Formulierungen muss das nicht klappen.

Aber normalerweise müsste der Betriebsrat Die entsprechend beraten können.

Gruss
Jörg zabel

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