EG-Kontrollgerät in LKW und Bus

Hallo,

ich habe jetzt mal ein-zwei Fragen zu einem EG-Kontrollgerät.

Die erste Frage beschäftigt mich schon länger: Ich miete mir jetzt einen LKW oder leihe mir einen von einem Bekannten. Ich lege ganz normal meine Tachoscheibe ein und fahre meine Lenkzeit die ich fahren darf. Jetzt habe ich meine Höchstlenkzeit erreicht. Jetzt könnte ich doch theoretisch die Tachoscheibe raus nehmen und eine neue einlegen. Die alte Tachoscheibe lasse ich verschwinden. Das würde doch so keiner merken und ich könnte dann nochmal meine Tageslenkzeit fahren. Habe ich da jetzt irgendeinen denkfehler? Ich habe es noch nie gemacht, aber diese Frage beschäftigt mich schon länger.

Meine zweite Frage: Wie ist das denn mir den neuen digitalen Kontrollgeräten? Wo bekomme ich so eine Chipkarte her? Was kostet die? Brauche ich als „Gelegenheitsfahrer“ überhaupt so eine Karte?

So, ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

Vielen Dank!

Hi,

lege ganz normal meine Tachoscheibe ein und fahre meine
Lenkzeit die ich fahren darf. Jetzt habe ich meine
Höchstlenkzeit erreicht. Jetzt könnte ich doch theoretisch die
Tachoscheibe raus nehmen und eine neue einlegen. Die alte
Tachoscheibe lasse ich verschwinden. Das würde doch so keiner
merken und ich könnte dann nochmal meine Tageslenkzeit fahren.
Habe ich da jetzt irgendeinen denkfehler? Ich habe es noch nie
gemacht, aber diese Frage beschäftigt mich schon länger.

Ja, denn du musst immer die Tachographenscheiben (Schaublätter) der gesamten Woche mitführen. Außerdem ist die Scheibe rund um die Uhr, also die gesamten 24 Std. im Tachographen zu lassen. Auch gibt es am Tachographen kleine Schalter, wo du zw. Lenkzeit, Ruhezeit und Arbeitszeit umschalten kannst.

Meine zweite Frage: Wie ist das denn mir den neuen digitalen
Kontrollgeräten? Wo bekomme ich so eine Chipkarte her? Was
kostet die? Brauche ich als „Gelegenheitsfahrer“ überhaupt so
eine Karte?

Da kann ich dir leider nicht helfen :frowning:

Greets Marion

Hi,

Ja, denn du musst immer die Tachographenscheiben
(Schaublätter) der gesamten Woche mitführen. Außerdem ist die
Scheibe rund um die Uhr, also die gesamten 24 Std. im
Tachographen zu lassen. Auch gibt es am Tachographen kleine
Schalter, wo du zw. Lenkzeit, Ruhezeit und Arbeitszeit
umschalten kannst.

Was ist jetzt aber, wenn ich mir nur einen LKW ausleihe. Ich hole ihn Beispielsweise in der Früh um 8 Uhr ab, leg meine Scheibe rein und bringe ihn Abends wieder zurück. Da kann ich die Scheibe ja dann nicht drinnen lassen, weil da ja mein Name drauf steht.

Mensch Dominik, mach’s Dir nicht so schwer. Es müssen immer alle Scheiben lückenlos für die letzte Woche vorhanden sein. Wenn nicht, bist Du als der dran der jetzt gerade fährt. Punkt. Wenn es Dir nicht gefällt und Du einen Trick weist : Milionen von Fernfahren würden Dir die Füße küssen für neue Tricks. Und " just by the way" : die elektronischen sind noch viiiiiiiiel komplizierter ! Gruß, Onno

Hallo,

Die erste Frage beschäftigt mich schon länger: Ich miete mir
jetzt einen LKW oder leihe mir einen von einem Bekannten. Ich
lege ganz normal meine Tachoscheibe ein und fahre meine
Lenkzeit die ich fahren darf. Jetzt habe ich meine
Höchstlenkzeit erreicht. Jetzt könnte ich doch theoretisch die

NEIN…
Die Kontrollscheiben müssen immer vollständig vorgelegt werden oder
ein entsprechender Beleg der Firma,das man Urlaub hatte oder Krank war.
genau:

Sei dem 1. Mai 2006 muss der Fahrer den Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit die Fahrerunterlagen der laufenden Woche und die vom Fahrer in den dieser Woche vorausgegangenen 15 Tagen verwendeten Schaublätter, handschriftlichen Aufzeichnungen und Ausdrucke im Original vorlegen können (Art. 26 Abs. 4 i.V.m. Art. 29 VO (EG) Nr. 561/2006).
[/Quote]

Meine zweite Frage: Wie ist das denn mir den neuen digitalen
Kontrollgeräten? Wo bekomme ich so eine Chipkarte her? Was
kostet die? Brauche ich als „Gelegenheitsfahrer“ überhaupt so
eine Karte?

Sofern du beabsichtigst,ein Fahrzeug mit einem zul.GG von mehr als 7,5 Tonnen zu führen,must du sowohl die „Fahrerkarte“ als auch den neuen
„Chip-Führerschein“ besitzen,ansonsten darfts du solche Fahrzeuge nicht führen (oder wenn du zuviel Geld hast,dich als „Spender“ für den
Staat zu produzieren…:smile: ).

Wobei es ohnehin abzusehen ist,das spätestens ab 2008 alle Neufahrzeuge
nur noch mit Digitalem Fahrtenschreiber kommen werden…

Hallo,

Die erste Frage beschäftigt mich schon länger: Ich miete mir
jetzt einen LKW oder leihe mir einen von einem Bekannten. Ich
lege ganz normal meine Tachoscheibe ein und fahre meine
Lenkzeit die ich fahren darf. Jetzt habe ich meine
Höchstlenkzeit erreicht. Jetzt könnte ich doch theoretisch die

NEIN…
Die Kontrollscheiben müssen immer vollständig vorgelegt werden
oder
ein entsprechender Beleg der Firma,das man Urlaub hatte oder
Krank war.
genau:

Sei dem 1. Mai 2006 muss der Fahrer den Kontrollbeamten auf
Verlangen jederzeit die Fahrerunterlagen der laufenden Woche
und die vom Fahrer in den dieser Woche vorausgegangenen 15
Tagen verwendeten Schaublätter, handschriftlichen
Aufzeichnungen und Ausdrucke im Original vorlegen können (Art.
26 Abs. 4 i.V.m. Art. 29 VO (EG) Nr. 561/2006).
[/Quote]

Ok, soweit ist es mir jetzt klar. Aber wenn ich mir einen LKW für ein paar Stunden ausleihe, dann habe ja keine Schaublätter der letzten Woche, da ich ihn im Halbjahr nur einmal Fahre (z. B. Umzug). Die Schaublätter sind ja auch Personenbezogen und nicht Fahrzeugbezogen.

Meine zweite Frage: Wie ist das denn mir den neuen digitalen
Kontrollgeräten? Wo bekomme ich so eine Chipkarte her? Was
kostet die? Brauche ich als „Gelegenheitsfahrer“ überhaupt so
eine Karte?

Sofern du beabsichtigst,ein Fahrzeug mit einem zul.GG von mehr
als 7,5 Tonnen zu führen,must du sowohl die „Fahrerkarte“ als
auch den neuen
„Chip-Führerschein“ besitzen,ansonsten darfts du solche
Fahrzeuge nicht führen (oder wenn du zuviel Geld hast,dich als
„Spender“ für den
Staat zu produzieren…:smile: ).

Wobei es ohnehin abzusehen ist,das spätestens ab 2008 alle
Neufahrzeuge
nur noch mit Digitalem Fahrtenschreiber kommen werden…

Dann werde ich mir so eine wohl zulegen müssen.

Hallo,

ich habe jetzt mal ein-zwei Fragen zu einem EG-Kontrollgerät.

Die erste Frage beschäftigt mich schon länger: Ich miete mir
jetzt einen LKW oder leihe mir einen von einem Bekannten. Ich
lege ganz normal meine Tachoscheibe ein und fahre meine
Lenkzeit die ich fahren darf. Jetzt habe ich meine
Höchstlenkzeit erreicht. Jetzt könnte ich doch theoretisch die
Tachoscheibe raus nehmen und eine neue einlegen.

Klar geht das. Nur will die Polizei die Tachoscheiben der letzten 7 Tage im Inland und bei Auslandsfahrt die der letzten Doppelwoche sehen. Also läufst Du klar an die Wand, mit dem Scheiben verschwinden lassen. Kostet pro Tachoscheibe, die nicht dabei hast lächerliche 75€.

Bei dem Miet-Lkw: Mietvertrag mitführen, daß Du ihn erst heute geholt hast.

Die alte
Tachoscheibe lasse ich verschwinden. Das würde doch so keiner
merken und ich könnte dann nochmal meine Tageslenkzeit fahren.

s.o.

Habe ich da jetzt irgendeinen denkfehler? Ich habe es noch nie
gemacht, aber diese Frage beschäftigt mich schon länger.

Du kannst auf die erste den Namen Deines Beifahrers schreiben, sofern er auch einen passenden Führerschein hat, oder den Namen eines fremden, der dann „an der letzten Raststätte ausstieg und abgeholt wurde“.

Meine zweite Frage: Wie ist das denn mir den neuen digitalen
Kontrollgeräten? Wo bekomme ich so eine Chipkarte her?

Führerscheinstelle.

Was
kostet die?

34€

Brauche ich als „Gelegenheitsfahrer“ überhaupt so

eine Karte?

Ja, zwingend, wenn das Fahrzeug damit ausgerüstet ist.

gruß
dennis