Ich habe mal eine Frage zur Eingruppierung nach der Ausbildung bei Verwaltungsfachangestellten, da das Internet hier nur wenig Aufschluss gibt und der TVöD bisher auch nichts direktes angibt.
Wenn jemand seine Ausbildung zum/r Verwaltungsfachangestellten nach dem Realschulabschluss in einer Gemeinde macht, beträgt diese 3 Jahre, kann aber auf 2,5 Jahre verkürzt werden. Angenommen nach der 2,5-Jährigen Ausbildung erhält der Azubi/die Azubine ein halbes Jahr Anschlussbeschäftigungsgarantie. Nach der letzten Prüfung wird ihm/ihr ein Arbeitsverhältnis angeboten. Zum Beispiel als Mutterschaftsvertretung.
Angenommen die Einarbeitungsphase beginnt direkt im Anschluss an die Ausbildung. Ist es in Ordnung den Ausgelernten ein halbes Jahr lang (für die Dauer der Beschäftigungsgarantie) nach Entgeltgruppe 3 zu bezahlen, wenn die Stelle jedoch in EG 6 eingestuft ist und ihn erst nach Ablauf dieser Zeit in EG 6 einzugruppieren? Bei einem Arbeitsverhältnis, welches nicht an eine Ausbildung anschließt wird am Anfang ja auch nicht geringer bezahlt. Bekannt ist mir, dass man nach einer 3-Jährigen Ausbildung mindestens nach EG 5 bezahlt wird und ich meine aufgeschnappt zu haben, dass eine verkürzte Ausbildung mit einer 3-Jährigen Ausbildung gleichgesetzt ist. Eine Verkürzung erfolgt ja auch nur bei einem bestimmten Notendurchschnitt oder besser. Und eine Anschlussbeschäftigung sollte ja nun auch nicht unbedingt etwas Nachteiliges sein. Zumal der/die Angestellte dadurch ja auch immer ein halbes Jahr später in die nächsthöhere Stufe eingestuft wird.
Da zur Zeit nichts genaueres geregelt ist, hoffe ich, dass zu diesem hypotetischen Fall jemand weiter weiß.

Liebe Grüße
Sayuri-Sue