EG-Verordnung und Verwaltungsakt

Hallo,

nehmen wir an die EG erlässt eine Verordnung. Nun liegt der Verwaltungsvollzug in den meisten Fällen in den Händen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Nehmen wir weiters an, dass ein Verwaltungsakt in einer deutschen Gemeinde erlassen wird, der genau gegen diese EG- Verordnung verstößt. Wie kann man sich nun gegen solche Verwaltungsakte wehren, von denen man glaubt, dass sie EG- rechtswidrig sind? Gilt in diesen Fällen auch die deutsche Verwaltungsgerichtsordnung? Wie wäre es, wenn der Verwaltungsakt direkt von einem Organ der EG im Sinne einer „Entscheidung“ erlassen wird und man sich in seinen subjektiven Rechten verletzt fühlt? Gibt es so etwas wie ein Europäisches Verwaltungsgericht, oder an wen müsste man sich in solchen Fällen wenden?

Vielen Dank und Grüße

Martin Unterholzner

Hallo,

gegen einen Verwaltungsakt ist immer der deutsche Verwaltungsrechtsweg gegeben, ggf. vorher ein Widerspruchsverfahren, wo diues gesetzlich bestimmt ist. Im Rahmen dieses Verfahrens kann die Verletzung Ihrer Rechte, sprich die Rechtswidrigkeit des VA, geprüft werden. Sollte das Verwaltungsgericht erkennen, dass der VA gegen die (unmittelbat wirkende) EU-Verordnung verstößt, hebt es den VA auf.
Ein EU-Verwaltungsgericht gibt es nicht.

Gruß

Michael Artus