[egF] Zinsabschlagsteuer bei Geschiedenen Pflicht?

Hallo zusammen,

angenommen, ein Ex-Ehepaar hat sich einvernehmlich scheiden lassen, bei der Scheidung wurden Vermögensfragen nicht behandelt, da faktisch kein vermögen vorhanden war.

Nun besteht aus dere Ehezeit ein Sparvertrag, der auf beide läuft und der nun einige Jahre nach der Scheidung fällig wird. Beide wollen brav teilen. Die Bank zieht Zinsabschlagsteuer ab und teilt mit, dass sie auf Grund der Tatsache, dass die beiden Sparer geschieden sind, die Zisnabschlagsteuer auf jeden Fall abziehen müssen, auch dann, wenn beide einen entsprechenden Freistellungsauftrag unterschreiben. Es wird auch nicht ausgewiesen, wem von beiden wieviel Steuer abgezogen wird, sondern nur ein Gesamtbetrag.

Einer von beiden will keine Steuererklärung machen, kann der andere sich via Steuererklärung dann den vollen Betrag erstattet lassen (beide haben keine weiteren Zinseinnahmen und der andere ist einverstanden)? Wenn nicht, kann er wenigstens die Hälfte geltend machen?

Danke für eure Antworten!

Felicia

Hallo,

das ist ein klassischer Fall, wo Freistellungsauftrag nicht geht. An
den Einkünften aus Kapitalvermögen sind hier mehrer Steuerpflichtige
beteiligt, nachdem die Eheeigenschaft beendet ist. Hier ist dann eine
„Gesonderte und einheitliche Erklärung zu Besteuerungsgrundlagen zur
Einkommensteuer“ zu machen. Da gibts ein paar Formulare beim
Finanzamt. Dort gibt man an, wer an den Einkünften beteiligt ist (ex
Mann und Frau) und welche quote (mutmaßlich 50/50) und welche
Einnnahmen erzielt wurden, welche Ausgaben im Zusammenhang stehen und
welche ZASt nebst SolZ einbehalten wurde. Danach erscheinen dann
automatisch jeweils 50% der ganzen Summen in den
Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten. Das ggf. auch
nachträglich. Insoweit lohnt es sich auch frühere Jahre ggf.
nachzuholen. Wer von den beiden Beteiligten keine EStE macht, hat
Pech, ggf. wird er aber zur Abgabe aufgefordert, wenn es mehr
Einkünfte sind als der Sparerfreibetrag ausmacht. Achso, den
Sparerfreibetrag hat man natürlich, jedoch wird der erst auf der
Ebene des Einkommensteuerbescheides geltend gemacht. Nicht schon bei
der „Verteilung“.

Mfg vom

showbee

Die Frage ist, ob das FA nicht aus Vereinfachungsgründen einfach die Daten der Steuerbescheinigung halbiert und jeweils ansetzt. So ist es mir zumindest in einigen Fällen bekannt. Die richtige Lösung wäre natürlich die wie von @showbee beschriebene Feststellung, da die Eheleute ja keine mehr sind.