ich hoffe, ich bin hier in der richtigen Kategorie gelandet.
Seit dem 01.01.2015 gilt ja nur noch die neue eGK. Wie sieht das eigentlich mit dem Foto aus? Wie aktuell muss das sein? Was ist z. B. mit den Leuten, die der Krankenkasse ein Bild von Mickey Mouse oder ihrem Hund oder ein Babyfoto geschickt haben. Ist so eine Karte trotzdem gültig? Muss ein Arzt sie annehmen? Und wenn, warum (oder warum nicht?)
Wer weiß was?
Wie sieht
das eigentlich mit dem Foto aus? Wie aktuell muss das sein?
Zumindest in dem Punkt sollte der Inhaber aus eigenem Interesse ein aktuelles Foto verwenden, vor allem um der missbräuchlichen Verwendung der Karte entgegenzuwirken. Quelle: https://www.datenschutz-notizen.de/pflicht-zur-elekt…
Deswegen dürfte auch ein Arzt schon um des Vertrauens willen auf einer ordnungsgemässen Karte bestehen.
die eGK ist als Urkunde anzusehen und wer seit dem 1.1.2015 über die eGK nicht verfügt muß den Arztbesuch als Privatpatient bezahlen.
M.W. ist der Arzt berechtigt und verpflichtet, eine eGK unverzüglich „einzuziehen“, wenn das Bild auf der eGK mit dem Patienten nicht überein stimmt.
Es sind die ersten Fälle bekannt geworden, wo u.a. auch bereits die Polizei hinzu gezogen worden sein soll, um die Identität des Patienten feststellen zu lassen.
Dass MickyMous oder Hundefotos auf den eGK abgebildet sein sollen, sind mir bisher keine Kenntnisse zugegangen.
Warum muss man das eigentlich rechtlich abklären ?
Das Problem stellt sich nicht.
Das Foto dient dem Arzt, besser dessen Mitarbeiterinnen, in der Praxis als sichtbarer Hinweis, Person am Anmeldetresen ist auch die im Ausweis genannte Person.
Wenn sie draufgucken !
Mehr bietet die neue Karte zur Zeit (und so auch absehbar) nicht gegenüber der alten Karte.
Und sie sollten es entsprechend zurückweisen und mit der Person klären, etwa Personalausweis zeigen lassen.
So sie wie es auch bisher machten, wenn offenbar Person (Alter, Geschlecht) nicht recht mit den gespeicherten Daten zusammenpassen.
Außer in medizinischen Notfällen darf jeder Arzt den Patienten ablehnen, wenn er Zweifel an dessen Versichertenstatus hat.
die eGK ist als Urkunde anzusehen und wer seit dem 1.1.2015
über die eGK nicht verfügt muß den Arztbesuch als
Privatpatient bezahlen.
quelle?
M.W. ist der Arzt berechtigt und verpflichtet, eine eGK
unverzüglich „einzuziehen“, wenn das Bild auf der eGK mit dem
Patienten nicht überein stimmt.
quelle?
Es sind die ersten Fälle bekannt geworden, wo u.a. auch
bereits die Polizei hinzu gezogen worden sein soll, um die
Identität des Patienten feststellen zu lassen.
Quelle
Dass MickyMous oder Hundefotos auf den eGK abgebildet sein
sollen, sind mir bisher keine Kenntnisse zugegangen.
ist nicht besonderes und passiert ständig, da die krankenkassen sich weigern, das bild zu überprüfen.
gerüchteweise kann man sich in deutschland sogar mit einem perso oder einem reisepass legitimieren.
Hallo,
Quelle : Kassenärztliche Bundesvereinigung - Rundschreiben aus November 2014.-
Danach werden seit dem 01.01.2015 nur noch egK. angenommen oder Ersatzbescheinigungen der Kassen. Ob die Karte ein Foto hat, spielt keine Rolle, da
es nicht Aufgabe des Arztes ist zu prüfen ob die Befreiung vom Lichtbild rechtens ist.
Gruss
Czauderna
Ich frage weil ich so etwas am Rande mitbekommen hatte. Die Karte wurde nicht angenommen obwohl sich derjenige mit Personalausweis ausweisen konnte …
Viele Grüße
gipsy
Wie sieht das eigentlich mit dem Foto aus? Wie aktuell muss das sein?
Zumindest in dem Punkt sollte der Inhaber aus eigenem Interesse ein aktuelles Foto verwenden, vor allem um der missbräuchlichen Verwendung der Karte entgegenzuwirken.
Vielleicht ist der Mißbrauch aber auch genau die Absicht? Damit kann man ja die ganze nichtversicherte Verwandtschaft oder Freunde für lau behandeln lassen.
Hallo,
ja, das gibt es noch, dass die alte KVK ein Gültigkeitsdatum nach dem 01.01.2015 hat, aber
die Arztpraxen dürfen die nicht mehr annehmen, nur die egK. gilt.
Gruss
Czauderna
damit widersprichst du aber dem, was vorher geschrieben wurde.
Hallo,
jetzt wo du es schreibst, ja, es ist so.Für den Arzt ist es nur wichtig, dass es eine eGK ist,
nicht dass da kein Foto drauf ist. Wenn die Karte allerdings nicht den Patienten zeigt sondern jemand anderen oder z.B. „Snoopy“, dann ist er berechtigt die Karte abzulehnen.
Gruss
Czauderna
PS: Es gibt übrigens eine Masse Menschen, die ganz legal mit einer egK. ohne Bild rumlaufen.
Hallo,
zunächst mal grundsätzlich alle Kinder unter 15 Jahren. Dazu kommen Menschen, bei denen Gründes vorliegen auf das Bild zu verzichten, z.B. Menschen mit Pflegestufe , meist 3 und Heimbewohner. Bei allen Versicherten über 15 Jahre muss die Befreiung meines Wissens nach bei der Kasse beantragt werden - mündlicher Antrag genügt, so weit ich es bisher erfahren habe.
Gruss
Czauderna
Bei allen Versicherten über 15 Jahre muss die
Befreiung meines Wissens nach bei der Kasse beantragt werden -
mündlicher Antrag genügt, so weit ich es bisher erfahren habe.
Und da reicht dann einfach die Begründung „will ich nicht“?