Hallo,
angenommen,jemand befindet mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis (seit 26.10.2009), welches am 25.10.2010 endet. Der Arbeitgeber erhält für diesen Arbeitnehmer Eingliederungszuschuss (obwohl dieser eigentlich keine Anspruchsvoraussetzung dafür mitbringt!. Der Arbeitnhemer erhält nun von der Personalabteilung ein Formular mit dem Titel „Weiterbeschäftigungserklärung zu Eingliederungszuschuss“. Darauf hat der AG ein Kreuz bei „Beschäftigung besteht fort“ gemacht und der Arbeitnehmer wird um seine Unterschrift gebeten.
Wie ist die Sachlage, wenn der Arbeitnhemer sein Arbeitsverhältnis nicht verlängert haben möchte, also freiwillig im Oktober ausscheiden will? Kann der Arbeitgeber ihn da in die Pflicht nehmen, indem er ihm einen Teil des EGZ zurückzahlen muss? Weil…es könnte ja sein, er würde ihn gern weiter beschäftigen!?
Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Hallo
Auch wenn der AN einer Folgebefristung nicht zustimmt, muß der AG nichts zurückzahlen.
Gruß,
LeoLo
Hallo
angenommen,jemand befindet mich in einem befristeten
Arbeitsverhältnis (seit 26.10.2009), welches am 25.10.2010
endet. Der Arbeitgeber erhält für diesen Arbeitnehmer
EingliederungszuschussMOD: Vorposting wegen FAQ:1129-Verstoßes gelöscht.
Doch das geht. Insbesondere im ALG II - Bereich.
Die Förderung sollte dabei die halbe Beschäftigungsdauer nicht überschreiten und setzt vornehmlich eine Mindestbefristungsdauer von einem Jahr voraus. Wobei, hier gibt es so viele unterschiedliche Beschäftigungspakte, daß man in dieser Hinsicht eigentlich gar keine allgemeinen Aussagen mehr treffen kann. Off-topic: Bisweilen hat das Geschachere um EGZ schon was von modernem Sklaventum. Die Arbeitgeber brächten den Bewerbern vorher nur noch ins Gebiss schauen… Die Leistungsträger sind aber selber Schuld.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Doch das geht. Insbesondere im ALG II - Bereich.
bei uns eben auch hier nicht.
Die Förderung sollte dabei die halbe Bescchäftigungsdauer
nicht überschreiten und setzt vornehmlich eine
Mindestbefristungsdauer von einem Jahr voraus. Wobei, hier
gibt es so viele unterschiedliche Beschäftigungspakte, daß man
in dieser Hinsicht eigentlich gar keine allgemeinen Aussagen
mehr treffen kann.
Wie gesagt bei uns in München bekommst Du in der Regel ein Jahr EGZ wenn Du dafür einen unbefristeten AV machst.
Aber so ist das mit allem hier. In jeder Stadt/ Gemeinde andere vorgaben.
Gruß RS99
Hallo,
vielen Dank für euer Antworten. Wünsche allen einen schönen Tag!!!
Katrin