Ehe ähnliche Gemeinschaft 2 x GEZ ?

Hi
folgender Fall :

Ein Paar , das sich etwa seit 1 Jahr kennt und liebt , aber durch Ihre berufliche Tätigkeiten zu zeit noch 2 Wohnsitze haben , aber doch oft zusammen sind .
je nach beruflichen Einsätzen wird einmal die Wohnung des Mannes , mal die Wohnung der Frau von beiden Personen genutzt , je nachdem welche Wohnung gerade näher zum Übernachten ist. ( beide Personen sind im Aussendienst / Montage )
Am Wochenende trifft man sich in einer der beiden Wohnungen wie es sich gerade ergibt.

Wie muss jetzt die GEZ entrichtet werden :
Eine Person für alles , da ja eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt ?
Beide Personen für jeweils die Wohnung die auf den Namen gemietet ist ?
Beide Personen zahlen für die eigene Wohnung und nochmal für den fiktiven Zweitwohnsitz beim Partner

Toni

Es müssen beide GEZ bezahlen, denn es liegen immerhin zwei Haushalte vor.
Wenn man zuhause GEZ bezahlt, muss man zusätzlich auch für das Radio am Arbeitsplatz bezahlen. Nur das Radio um Auto ist mit der normalen GEZ Gebühr abgegolten.

Gruß
Bori

Hi

In Klartext folgende Forderung der GEZ ist falsch :

weibliche Person : GEZ für eigene Wohnung , GEZ für Zweitwohnsitz ( Partnerwohnung ) und GEZ für den Computer der an Ihrem Büroarbeitsplatz steht und von Ihr gelegentlich genutzt wird

Sie soll somit pro Monat 53,94 Euro bezahlen

männliche Person : GEZ für die eigene Wohnung , GEZ für den Zweitwohnsitz ( Partnerin ) GEZ für ein Baustellenradio , GEZ für ein Notebook das unterwegs genutzt wird , GEZ für den PKW , da der Mann zusätzlich eine Nebenerwerbliche Dozententätigkeit angemeldet hat ( ca 2000 Euro Umsatz / Jahr )

er soll also pro Monat 65,45 Euro bezahlen

Toni

In Klartext folgende Forderung der GEZ ist falsch :

Ja

weibliche Person : GEZ für eigene Wohnung , GEZ für Zweitwohnsitz ( Partnerwohnung ) und GEZ für den Computer der an Ihrem Büroarbeitsplatz steht und von Ihr gelegentlich genutzt wird

Die weibliche Person hält am zweiten Standort überhaupt keine Geräte zum Empfang bereit(macht ja der Macker)-> keine Rundfunkgebührenpflicht.
Im Büro zahlt der Arbeitgeber GEZ weil der Arbeitgeber das Gerät zum Empfang bereit hält.
Weibliche Person zahlt somit 17,98€ im Monat(Sofern Fernseher zuhause vorhanden ist).

Sie soll somit pro Monat 53,94 Euro bezahlen

Ja, [MOD] Passage gelöscht.
Wie kommen die auf 53,94? 2x 17,98 +1x 5,76 ist bei mir weniger.

männliche Person : GEZ für die eigene Wohnung , GEZ für den Zweitwohnsitz ( Partnerin ) GEZ für ein Baustellenradio , GEZ für ein Notebook das unterwegs genutzt wird , GEZ für den PKW, da der Mann zusätzlich eine Nebenerwerbliche Dozententätigkeit angemeldet hat ( ca 2000 Euro Umsatz / Jahr :smile:

Auch hier: Am Zweitwohnsitz werden keine Geräte zum Empfang bereit gehalten(macht ja die Perle) somit keine Rundfunkgebührenpflicht.
Die gewerblich genutzten Geräte sind wohl oder übel korrekt.
Also 17,98€ privat + 3x 5,76€ gewerblich.

er soll also pro Monat 65,45 Euro bezahlen

Ja, [MOD] Passage gelöscht.

Hi

Wieso unterscheidet sich ein fester Computer des Arbeitgebers an einem Büroarbeitsplatz zu einem Notebook , das zur Ausübung des Jobs des Mannes vom Arbeitgeber als „Wekzeug“ zur verfügung gestellt wird.

Des weiteren Rechnet die GEZ für Internetfähige Computer die Fernsehpauschale , da die möglichkeit besteht über den Computer auch bei entsprechender Bit-Rate auch Fernseh zu schauen.

jedenfalls hat die GEZ eine satte Nachzahlung geschickt , wo genau diese Rechnung aufgemacht wurde .
Die Partnerin soll rund 700 Euro nachbezahlen und der Partner etwas über 1000 Euro , rückwirkend ab Anmeldung der Nebenwohnsitze der beiden Partner

Toni

Hi

Wieso unterscheidet sich ein fester Computer des Arbeitgebers
an einem Büroarbeitsplatz zu einem Notebook , das zur Ausübung
des Jobs des Mannes vom Arbeitgeber als „Wekzeug“ zur
verfügung gestellt wird.

Wenn der Laptop ebenfalls vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird, dann entfällt das natürlich.

Des weiteren Rechnet die GEZ für Internetfähige Computer die
Fernsehpauschale , da die möglichkeit besteht über den
Computer auch bei entsprechender Bit-Rate auch Fernseh zu
schauen.

Sofern im Computer keine TV-Karte eingebaut ist, ist ein PC ein neuartiges Rundfunkgerät und dafür fällt die Radiogebühr an.

jedenfalls hat die GEZ eine satte Nachzahlung geschickt , wo
genau diese Rechnung aufgemacht wurde .
Die Partnerin soll rund 700 Euro nachbezahlen und der Partner
etwas über 1000 Euro , rückwirkend ab Anmeldung der
Nebenwohnsitze der beiden Partner

Dem Bescheid ist zu Widersprechen. Die Tatsachen zu erklären, die ich aufgezählt habe und eine korrigierte Rechnung zu verlangen.
Außerdem würde ich empfehlen zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten wegen Gebührenüberhebung.

Außerdem würde ich empfehlen zur Polizei zu gehen und Anzeige
zu erstatten wegen Gebührenüberhebung.

Blödsinn. Hier ist nur eins passiert, jemand hat angegeben das er ein gebührenpflichtiges TV-Gerät in einer Zweitwohung bereithält. Da das Gerät aber schon von jemand anderem angemeldet wurde ist er dort zwar Rundfunkteilnehmer aber nicht gebührenpflichtig.

Falls die GEZ per Meldedaten von sich aus nachgefragt hat, hätte man nur diesen Umstand erwähnen müssen und es wäre nichts weiter passiert (um sicher zu gehen hätte man sogar die GEZ-Nummer des Bezahlers angeben können, wobei das meiner Meinung nach aber schon nicht mehr unter die Auskunftspflicht fällt). Diese Konstellation wird ohne grossen Aufwand von der GEZ anerkannt, ja sogar selbst in deren FAQs so beschrieben.

Der Rundfunkteilnehmer hat einfach falsch angemeldet und hat nun das Problem, das er das nicht mehr (so einfach?) rückgängig machen kann. Es mag einen Weg geben, mir ist aber keiner bekannt, wie man die Zahlung vermeiden könnte.

Die Sache mit der Anzeige ist ja wohl nur ein dummer Scherz…

DW.

Hi

Die beiden Partner hatten bislang als Selbsanmeldung nur jeweils ein TV+Radiogerät in der eigenen Wohnung angemeldet .
Die Zusatzmeldungen müssen von einem GEZ Aussendienstmitarbeiter stammen oder von einem „Bösewicht“ der einem die Wurst auf dem Brot nicht gönnt .

Jedenfalls hing die Tage der Haussegen schief , als unerwartet jeder eine Nachzahlung bekam .

ein erboster Anruf bei der GEZ in Köln brachte dann obig erwähnte Berechnung an das Tageslicht , laut der Telefonhotline wäre das aber korrekt so

Toni