Ehe, Frau braucht eigene WOHNUNG

Ehefrau verheiratet mit Mann X seid 10 Monaten, ist nun schwanger, aber wahrscheinlich von einem anderen Mann.Nun kann der Mann X da er davon weiß nicht mehr mit dieser Frau unter einem Dach leben. 
Hat die Frau eine Chance für sich und Ihr kind eine eigene Wohnung zu bekommen die vom Staat finanziert, da sie arbeitslos ist? Oder muss der Mann sogesehen für die Wohnung und Lebensunterhalt aufkommen?
wie ist es wenn man Ehebruch als grund vorlegt, gilt es dann trotzdem mit Unterhaltspflicht.

Guten Abend, Johannes!

Ehefrau verheiratet mit Mann X seid 10 Monaten, ist nun
schwanger, aber wahrscheinlich von einem anderen Mann.

Und nun wird der Sachverhalt/die Vermutung vom vielleicht gehörnten Ehemann so oft gepostet, bis endlich genehme Antworten kommen?

Nun kann der Mann X da er davon weiß nicht mehr mit dieser Frau unter
einem Dach leben.

Mal abseits von Rechtsfragen: Da spricht verletzter Stolz, noch nicht Verarbeitetes, jedenfalls dummes Zeug.
 

Hat die Frau eine Chance für sich und Ihr kind eine eigene
Wohnung zu bekommen die vom Staat finanziert…

Ein Ehepaar bekommt ein Kind. Ist doch schön. Aber warum sollte der Staat/die Kommune/das Gemeinwesen jetzt eine Wohnung finanzieren? Sind beide Ehepartner, die füreinander einzustehen haben, arbeits- und mittellos?

Oder muss der Mann sogesehen für die Wohnung
und Lebensunterhalt aufkommen?

Ja. Sollte ein Selbstgänger sein, aber der klare Verstand ist wohl derzeit etwas getrübt.

wie ist es wenn man Ehebruch als grund vorlegt, gilt es dann
trotzdem mit Unterhaltspflicht.

Johannes, mit der Frage hast du dich im Jahrhundert vertan. Früher wurde tatsächlich geforscht, wer die Schuld am Scheitern einer Ehe trug, aber herausgefunden hat man’s nicht. Dabei wurde schlicht, ja geradezu bekloppt gedacht und gehandelt: Wer zuerst fremd ging (oder sich dabei erwischen ließ), war der/die Böse. Dass zu einer Ehe und auch zum Scheitern derselben 2 Personen gehören, wurde ausgeblendet. Das ist zum Glück Geschichte. Nach Schuld wird nicht mehr gefragt. Es geht nur noch um die Feststellung, ob eine Ehe gescheitert ist oder nicht.

Für das Anliegen befinden wir uns im ungeeigneten Brett, weil sich Rechtsfragen - wenn überhaupt - erst viel später stellen. Deshalb belasse ich es bei der Empfehlung, die Situation erst einmal sacken zu lassen, zu überdenken und ggf. eine Paarberatung aufzusuchen.

Gruß
Wolfgang

Hi,

es kommt noch viel besser: Es gibt keine Wohnung vom Staat und der Ehemann, ist nach § 1592 Nr. 1 BGB Vater des Kindes und zum Unterhalt von Mutter und Kind verpflichtet.

Grüße
miamei

Ehefrau verheiratet mit Mann X seid 10 Monaten, ist nun
schwanger, aber wahrscheinlich von einem anderen Mann.Nun kann
der Mann X da er davon weiß nicht mehr mit dieser Frau unter
einem Dach leben. 

Na die Lösung ist doch sehr einfach - der Mann kann doch aus der Wohnung ausziehen.